Stadt Saalfeld/Saale

07/01/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/01/2024 03:29

Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft in Thüringen Auf Grundlage von § 121 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung[...]

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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 01.07.2024

Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft in Thüringen


Auf Grundlage von § 121 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) hat der Freistaat Thüringen zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Festlegung der Gebiete ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Dazu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Freistaat Thüringen gemeinsam mit seinem Vertragspartner Sachverständigenbüro Münzenberg Radon -Bodenluftmessungen durch.


Die Messungen erfolgen in der Stadt Saalfeld/Saale von September 2024 bis April 2025 auf den gemäß Anlage aufgeführten Flurstücken. Die Auswahl der Flurstücke ist nach der Geologie im Untergrund erfolgt.
Für die Bestimmung der Radonaktivitätskonzentration und der Gaspermeabilität des Bodens sind Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich und dauern ca. 3 Stunden. Das Niederbringen der Bohrung erfolgt mittels eines manuellen Bohrverfahrens. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von ca. 30 mm.

Zur Durchführung der Untersuchungen ist das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Beauftragten erforderlich. Auf Grundlage von § 6 des Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG) in Verbindung mit § 165 StrlSchG sind die Beauftragten berechtigt, Grundstücke zu betreten, Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.
Grundsätzlich werden die Untersuchungen nur auf Flurstücken ohne Wohnbebauung und nicht in Hausgärten durchgeführt.

Die Beauftragten können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom TLUBN beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu unterstützen.

Übersicht über die betroffenen Grundstücke


Fragen zum Messprogramm beantwortet das TLUBN unter der Radon-Hotline:

Telefon: 0361 - 57 3943943
E-Mail: [email protected]
THÜRINGER LANDESAMT FÜR UMWELT, BERGBAU UND NATURSCHUTZ
Referat 63
Harry-Graf-Kessler-Straße 1
99423 Weimar


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