Canton du Valais

08/07/2024 | News release | Distributed by Public on 08/08/2024 03:21

Strassenzugang zum oberen Bagnertal

Der Staatsrat hat beschlossen, die polizeiliche Generalklausel anzuwenden, um eine schnelle Wiederherstellung der Strassenzufahrt zum oberen Bagnertal zu ermöglichen. Diese Klausel kann geltend gemacht werden, wenn die öffentliche Ordnung (öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Ruhe) durch einen schweren und unvorhersehbaren Vorfall gefährdet ist. Die Klausel ermöglicht es, die notwendigen Arbeiten von der öffentlichen Auflage und Ausschreibung zu befreien. Sie gilt für die Wiederherstellung der Kantonsstrasse zwischen Champsec und Lourtier, den Ausbau der Forststrasse «du Soleil», die Verbier-Village mit Sarreyer verbindet, die Inbetriebnahme einer provisorischen Brücke zwischen Sarreyer und Lourtier sowie die Errichtung von Schutzbauten, die zur Sicherung dieser Strassen notwendig sind.

Die verschiedenen Murgänge, die sich seit dem 3. Juli 2024 im Fregnoley-Bach entluden, verursachten in der Region Lourtier (Bagnertal) grosse Schäden. Zwei Kantonsstrassen sind in ihrem jetzigen Zustand nicht mehr befahrbar, wodurch die Dörfer des oberen Bagnertals seit dem 4. Juli keinen Strassenzugang mehr haben.

Um die notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung dieser Strassenzugänge rasch durchführen zu können, beschloss der Staatsrat, die polizeiliche Generalklausel geltend zu machen. Diese Klausel ermöglicht es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und vom Recht des öffentlichen Beschaffungswesens gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen auszunehmen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die öffentliche Ordnung (Sicherheit des Staates, von Personen und Gütern sowie öffentliche Gesundheit und Ruhe) durch eine schwerwiegende und nicht anders abzuwendende Beeinträchtigung bedroht ist.

In diesem konkreten Fall ist die polizeiliche Generalklausel durch die dringende Notwendigkeit gerechtfertigt, die öffentlichen Strassen wiederherzustellen, die den Zugang zu den verschiedenen betroffenen Ortschaften ermöglichen. Darüber hinaus sind diese Strassen unerlässlich, um den Einsatz von Erste-Hilfe-Diensten, die öffentliche Ruhe und die Sicherheit des Staates zu gewährleisten. Sie sind auch notwendig, um Wartungsarbeiten an der Staumauer von Mauvoisin und am Kraftwerk von Fionnay durchzuführen, die eine wichtige Rolle bei der Strom-Speicherung im Kanton spielen.

Die Anwendung des ordentlichen Auflageverfahrens würde mehrere Monate dauern, was eine ernsthafte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung darstellen würde. Aus diesem Grund werden die folgenden Arbeiten als im öffentlichen Interesse liegend erklärt und in Anwendung der polizeilichen Generalklausel genehmigt:

  • Instandsetzung der Kantonsstrasse zwischen Champsec und Lourtier, einschliesslich der Erstellung der für die Sicherung der Strasse notwendigen Schutzbauten gegen Naturgefahren. Ein Teil dieser neuen Linienführung wird auf der Höhe des Schwemmkegels gebaut, welcher weiter vom Bach Fregnoley entfernt ist als die heutige Linienführung.
  • Bau einer provisorischen Brücke über die Kantonsstrasse zwischen Lourtier und Sarreyer. Diese Brücke, die den einzigen Strassenzugang zum Dorf Sarreyer garantierte, wurde durch aufeinanderfolgende Murgänge zerstört.
  • Provisorische Einrichtung der Forststrasse «Route forestière du Soleil», die Sarreyer mit Verbier-Village verbindet, um ihre ganzjährige Befahrbarkeit zu gewährleisten (Asphaltierung und Schutzvorrichtungen). Diese Strasse kann bis zur Inbetriebnahme der Brücke zwischen Lourtier und Sarreyer und der Kantonsstrasse zwischen Le Châble und Mauvoisin genutzt werden.

Die Grundeigentümer, deren Grundstücke von diesen verschiedenen Massnahmen betroffen sind, haben ihre Zustimmung zur Durchführung dieser dringenden Arbeiten gegeben.

Parallel zur Wiederherstellung dieser öffentlichen Strassen werden andere Lösungen geprüft, um einen dauerhaften und sicheren Zugang zu Lourtier und dem oberen Bagnertal zu gewährleisten. Diese Studien sind dadurch gerechtfertigt, dass das Einzugsgebiet des Fregnoley-Baches weiterhin instabil ist und eine aktive Überwachung erfordert. Ein Zugang über das linke Ufer der Dranse wird daher untersucht. Entsprechende Variantenstudien sind eingeleitet.