Austrian Federal Chancellery

11/15/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/15/2024 06:35

Erhöhung der Familienleistungen um bis zu 1.400 Euro mehr pro Jahr

15. November 2024Erhöhung der Familienleistungen um bis zu 1.400 Euro mehr pro Jahr

Raab: "Neuerlich mehr finanzielle Unterstützung für unsere Familien"

Seit 1. Jänner 2023 werden die Familienleistungen in Österreich an die Inflation angepasst. Dies betrifft die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus sowie das Schulstartgeld, welches seither jährlich um die Inflation erhöht wird. Für das Jahr 2025 beträgt dieser Anpassungsfaktor 4,6 Prozent, was dem Durchschnitt der Inflationsraten von August bis Juli entspricht. Zudem wird auch erstmalig im Jahr 2025 die Einkommensgrenze bei der Familienbeihilfe an die Inflation angepasst und beträgt für das Kalenderjahr 2025 17.212 Euro.

Beispiel einer Familie mit 2 Kindern:

  • Familienbeihilfe inklusive Geschwisterstaffel plus der Kinderabsetzbetrag von jährlich rund 115 Euro mehr pro Kind, wenn das Kind unter 3 Jahren ist.
  • Kinderbetreuungsgeld: Je nachdem, welche Variante man beim Kinderbetreuungsgeld gewählt hat, sind das zwischen 330 und 1.285 Euro mehr pro Jahr.
  • Das bedeutet, es werden bis zu 1.400 Euro pro Jahr zusätzlich ausgezahlt.

"Kein Land in der Europäischen Union unterstützt Familien so sehr wie Österreich. Seit dem 1. Jänner 2023 gilt: Alle Familienleistungen werden jährlich an die Inflation angepasst - das passiert nun auch für das kommende Jahr. Erstmalig wird auch die Einkommensgrenze bei der Familienbeihilfe an die Inflation angepasst. Das ist eine große Erleichterung für unsere 1,2 Millionen Familien und 2 Millionen Kinder in Österreich. Als Familienministerin bin ich stolz darauf, dass wir diesen Meilenstein in der österreichischen Familienpolitik gesetzt haben. Familien sind die tragende Säule unserer Gesellschaft, daher ist es wichtig, dass sie finanziell entlastet werden", so Familienministerin Susanne Raab.