Berlin (DAV). Die Bundesregierung will mit Ausweisungen gegen Ausländer vorgehen, denen Terrorverherrlichung vorgeworfen wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett beschlossen hat, wertet bereits Likes in sozialen Netzwerken als Terrorverherrlichung.
"Dass schon ein unbedacht verteiltes Emoji zur Ausweisung führen soll, ist nicht verhältnismäßig", meint Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Es sei kaum nachvollziehbar, dass nach dem debattierten Gesetzentwurf schon ein Like auf Instagram oder Facebook eine Verbreitung terroristischer Inhalte konstituieren soll. "Die Beurteilung, was als 'Terrorismusbefürwortung' zählt, kann nicht den Ausländerbehörden überlassen werden", stellt die Ausschussvorsitzende klar. Dies müsse den Strafgerichten vorbehalten bleiben - schließlich ginge es hier auch um die Grenzen der Meinungsfreiheit. Bei einer Verurteilung sei bereits jetzt eine Ausweisung möglich.
"Das Netz ist schnelllebig. Likes sind dort schnell verteilt, auch wenn man den Post vielleicht gar nicht in seiner Gesamtheit betrachtet hat", führt die Rechtsanwältin aus. Erst kürzlich stand die Präsidentin der TU Berlin wegen eines solchen Falls in der Kritik, nachdem sie einen Text geliket hatte, dabei aber laut eigener Aussage das angehängte antisemitische Foto übersah.
"Menschen wegen eines falsch gesetzten 'Daumen hoch' auszuweisen, wäre rechtsstaatlich bedenklich", fasst Seidler zusammen. Die Regierung schieße hier deutlich übers Ziel hinaus und mische erneut Gefahrenabwehrfragen in thematisch völlig andere Gesetzesvorhaben.