Federal Ministry of the Interior of the Republic of Austria

10/20/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/20/2024 00:07

Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber seit drei Monaten in Kraft

Die Verpflichtung wird in den Grundversorgungseinrichtungen des Bundes sowie durch das Land Vorarlberg konsequent umgesetzt.

Durch die Verordnung des Innenministeriums besteht seit Mitte Juli 2024 die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber. Bisher wurden mehr als 101.000 gemeinnützige Arbeitsstunden von 1.757 Menschen geleistet. "Wer in Österreich Schutz erhält, soll der Gesellschaft auch etwas zurückgeben - das ist keine Einbahnstraße. Die Arbeitspflicht für Asylwerber, also die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit, wird daher in der Bundes-Grundversorgung seit Mitte Juli konsequent umgesetzt", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Rund 680 Asylwerbern (24 Prozent) wurde bisher das Taschengeld gekürzt, da sie keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben. Gemeinnützige Tätigkeiten sind Aufgaben, die für Gebietskörperschaften oder nahestehende Körperschaften im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden. Darunter fällt beispielsweise die Pflege von Grün-, Park- oder Sportanlagen im Eigentum einer Gemeinde. Die Verpflichtung umfasst zehn Stunden pro Monat, wobei Menschen mit körperlichen Gebrechen oder einer nachweisbaren Erkrankung von der Pflicht ausgenommen sind.

Artikel Nr: 27344 vom Sonntag, 20. Oktober 2024, 08:00 Uhr
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