German Competition Authority

10/30/2024 | Press release | Archived content

Geänderte Zuständigkeiten der Beschlussabteilungen

Ab dem 1. November 2024 gelten folgende Änderungen bei den Zuständigkeiten der Beschlussabteilungen:

Die 11. Beschlussabteilung übernimmt von der 4. Beschlussabteilung die Zuständigkeit für folgende Wirtschaftsbereiche:

  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
  • Handel mit Kraftwagen; Instandhaltung und Reparatur
  • Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
  • Betrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
  • Vermietung von Kraftwagen

Die Zuständigkeit für Patente und Lizenzen verbleibt in der 4. Beschlussabteilung.