Stadt Chemnitz

09/26/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/26/2024 09:38

Information der Meldebehörde

Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Die Meldebehörden sind dafür gemäß § 58c Soldatengesetz dazu verpflichtet, Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugeschickt. Die Datenübermittlung ist gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nur zulässig, wenn die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Bis zum 28. Februar 2025 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2008 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie im Dienstleistungsprotal der Stadt Chemnitz unter Datenschutz: Widerspruch gegen Weitergabe persönlicher Daten erhältlich. Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz Düsseldorfer Platz 1) zu richten bzw. können in jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz eingereicht werden.

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind:

Montag und Freitag

8 bis 12 Uhr

Dienstag und Donnerstag

8 bis 18 Uhr


Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der einheitlichen Behörden-Service-nummer 115 erfragt bzw. auf www.chemnitz.de eingesehen werden. Hier finden Sie auch Informationen zur Terminvereinbarung.