Bundesland Saarland

19/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 19/07/2024 13:10

Windpaket tritt in Kraft

Medieninfo vom:PressRelease vom 19.07.2024 | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie| Wirtschaft, Energie, Erneuerbare Energie

Windpaket tritt in Kraft

Heute ist das Gesetzespaket zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbare-Energien-Anlagen im Saarland in Kraft getreten.

Mit zwei Gesetzen soll damit der Ausbau von Wind-, aber auch Solarenergie forciert werden.

Wir brauchen grünen Strom - gerade mit Blick auf die laufende Transformation, die damit verbundenen Neu-Ansiedlungen, aber auch die Neuaufstellung unserer bereits seit Jahrzehnten im Saarland heimischen Unternehmen. Auch um kräftiges Wirtschaftswachstum im Saarland zu erreichen, brauchen wir eine saubere, bezahlbare und krisensichere Energieversorgung. Die Energiewende ist nicht verhandelbar, sondern eine ökonomische und ökologische Notwendigkeit. Die Gesetze sollen ein Signal sein: Wer den Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht, profitiert. Mein Ziel ist es, aus unserer Region einen zukunftsorientierten, attraktiven und wettbewerbsfähigen Standort im Herzen Europas zu machen. Und dazu gehören Erneuerbare Energien dazu!

Energieminister Jürgen Barke

Saarländisches Flächenzielgesetz - SFZG

Durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land will das Saarland die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, fördern. Die Landesregierung beabsichtigt, insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche bis zum 31. Dezember 2030 für die Windenergienutzung auszuweisen.

Grundlage für die Ermittlung von Flächenpotenzialen für Windenergie ist eine landesweit durchgeführte Potenzialanalyse. Der Studie wurden alle bundes- und landesseitig zu benennenden und bekannten Ausschluss- und Restriktionskriterien zu Grunde gelegt. In die Flächenpotenzialstudie wurden auch bereits bestehende und geplante Windenergieanlagen sowie die bestehenden Flächenausweisungen auf kommunaler und Landesebene einbezogen. Die Planungshoheit und damit die Steuerung des Windenergieausbaus werden auch zukünftig bei den Kommunen liegen.

Das ermittelte Flächenpotenzial stellt die Grundlage für die Zuweisung der Teilflächenziele auf die Gemeinden dar, um den Zielwert von zwei Prozent für das Saarland zu erreichen. Dabei werden zunächst alle Flächenpotenziale proportional auf 90 Prozent ihres Ursprungswertes reduziert. Anschließend wird ein Deckel bei 3,46 Prozent eingezogen und alle darüberhinausgehenden Flächenpotenziale abgeschnitten. Gemeinden mit besonders hohen Potenzialwerten sollen durch die Verteilung entlastet werden.

Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz - SGBG

Die Umsetzung von Projekten mit erneuerbaren Energien ist von der Akzeptanz der Menschen im Saarland abhängig. Mit dem SGBG soll die Akzeptanz von Windenergieanlagen an Land sowie von PV-Freiflächenanlagen gestärkt werden. Vorhabenträger neuer Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen, auch im Repowering, werden durch das SGBG verpflichtet, die von den Anlagen tangierten Gemeinden an den Erlösen der Anlagen zu beteiligen. Das SGBG beinhaltet sowohl für die Gemeinden als auch für die Vorhabenträger eine Reihe von Beteiligungsmöglichkeiten, um den gemeindespezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die aus dem SGBG erzielten Einnahmen sind in den jeweiligen Gemeinden für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen zu verwenden.

Weitere Informationen und FAQ:

http://www.saarland.de/windpaket

Zum Gesetz im Amtsblatt des Saarlandes:

http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/docs/news_anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ads_27-2024_teil_I_signed.pdf

Medienansprechpartner

Kathrin Fries
Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken