Stadt Karlsruhe

07/30/2024 | News release | Distributed by Public on 07/30/2024 07:53

Wissenswertes zum Reisen mit Haustieren

vor 4 Stunden

Wissenswertes zum Reisen mit Haustieren

Hunde oder Katzen im Sommer nie im geschlossenen Auto zurücklassen

Vor allem Hunde gehören zu den hitzeempfindlichen Tieren, da sie ihre Körpertemperatur nur durch Hecheln, Aufnahme von Wasser und das Aufsuchen kühler Plätze regulieren können.© Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt, Monika Müller-Gmelin

Mit Beginn der Sommerferien setzt wieder eine Reisewelle ein. Sollen Hund oder Katze mit verreisen, so sind verschiedene Punkte zu beachten. Darauf weist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe hin. So muss einerseits auf die richtige Sicherung der vierbeinigen Familienmitglieder geachtet werden. In Deutschland und vielen EU-Ländern müssen diese im Auto etwa durch Absperrgitter, Transportboxen oder Gurte gesichert sein. Andererseits sollten im Sommer Hunde oder Katzen nie im geschlossenen Auto zurückgelassen werden. Vor allem Hunde gehören zu den hitzeempfindlichen Tieren, da sie ihre Körpertemperatur nur durch Hecheln, Aufnahme von Wasser und das Aufsuchen kühler Plätze regulieren können. Im Fahrzeug steigen auch bei einem spaltbreit geöffneten Fenster im Sommer innerhalb weniger Minuten so stark an, dass es zu einem tödlichen Hitzschlag kommen kann. Hunde können je nach Rasse nur Temperaturen bis etwa 28 Grad tolerieren, danach setzt ihr fragiles Kühlungssystem aus. Bürgermeister Dr. Albert Käuflein weist ausdrücklich auf Folgendes hin: "So wie den Tierhaltenden liegen auch mir die Tiere am Herzen. Eine oft unterschätzte und auch unbekannte Gefahr ist, dass sogar bei bedecktem Himmel oder wenn das Fahrzeug im Schatten steht, die Innentemperatur im Auto innerhalb von 30 Minuten auf über 40 Grad Celsius steigt, wenn eine Außentemperatur von mehr als 25 Grad herrscht."

Reisen innerhalb der EU

Wenn Reisen innerhalb der EU geplant sind, benötigt das Haustier einen EU-Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit einem Transponder und eine gültige Tollwutimpfung. Letztere kann erst bei einem Alter von drei Monaten durchgeführt werden und ist drei Wochen später gültig, sodass Reisen mit Welpen jünger als vier Monaten in den meisten EU-Ländern, darunter auch Deutschland, nicht erlaubt sind. Der EU-Impfpass wird von jedem dazu berechtigten Tierarzt ausgestellt.

Reisen in Nicht-EU-Länder

Sind Reisen in Nicht-EU-Länder wie beispielsweise Serbien oder die Türkei geplant, sollten sich Reisende rechtzeitig vorab bei den dortigen Konsulaten oder Botschaften nach den geltenden Einreiseregeln erkundigen. Häufig ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung notwendig, die das für den Wohnort zuständige Veterinäramt ausstellt. Für die Rückreise nach Deutschland aus diesen sogenannten nicht-gelisteten Drittländern ist der Nachweis eines Antikörpertiters gegen Tollwut zusätzlich zu den für die EU-geltenden Reiseregeln vorgeschrieben. Dieser muss vor der Ausreise durch eine Blutuntersuchung bestimmt werden, da sonst eine Wartezeit von mindestens drei Monaten im Drittland einzuhalten ist.

Zu beachten ist, dass ab dem 16. September 2024 Russland und Belarus aus der Liste der Drittländer gestrichen und dann ebenfalls den nicht-gelisteten Drittländern zugerechnet werden. Eine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut ist ab Mitte September für die Einreise in die EU aus diesen Ländern ebenfalls verpflichtend. Weitergehende Informationen zum Thema Reisen mit Heimtieren finden Sie hier.

30. Juli 2024, Presse- und Informationsamt