German Federal Government

11/18/2024 | Press release | Archived content

Regierungspressekonferenz vom 18. November 2024

Sprecherinnen und Sprecher
• stellvertretender Regierungssprecher Büchner
• Deschauer (AA)
• Schöneck (BMZ)
• Jenning (BMVg)
• Martens (BMAS)
• Böhm (BMBF)
• Kall (BMI)
• Dr. Fuchs (BMJ)
• Grüneberg (BMG)

(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Deschauer (AA)

Guten Morgen auch von meiner Seite! Ich habe Ihnen heute mehrere Reisen anzukündigen. Die Außenministerin ist gerade in Brüssel beim EU-Außenrat. Zu den Schwerpunkten hat sie sich bereits heute Morgen geäußert. Es geht unter anderem um die transatlantischen Beziehungen der Europäischen Union nach den Wahlen in den Vereinigten Staaten und natürlich auch um die Fragestellung der weiteren Unterstützung für die Ukraine. Die dramatische Lage im Nahost steht einmal mehr im Fokus. Als EU wollen wir den Druck hoch halten, sodass endlich mehr Hilfslieferungen in den Gazastreifen gelangen können. Die Außenministerin wird am heutigen Nachmittag auch ein Gespräch mit NATO-Generalsekretär Rutte führen. Hierbei wird sicherlich auch das Thema der Lage in der Ukraine im Zentrum stehen.

Morgen wird die Ministerin zunächst nach Warschau reisen. Sie wird dort auf Einladung des polnischen Außenministers an einem Treffen im erweiterten Weimarer Format gemeinsam mit den Außenministern Frankreichs und Italiens sowie der designierten Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik teilnehmen. Auch die Außenminister Spaniens und Großbritanniens werden aller Voraussicht nach zugeschaltet sein.

Anschließend geht es am selben Tag weiter in die armenische Hauptstadt Eriwan, wo die Außenministerin mit ihrem armenischen Amtskollegen Mirsojan zusammentreffen wird, um über die regionale Zusammenarbeit zu sprechen.

Am Abend geht es dann nach Baku, um dort ab Mittwoch gemeinsam mit der Europäischen Union die Verhandlungen für Deutschland zu führen und die deutsche Delegation auf der COP29 zu leiten. Sie wissen, dass das Verhandlungsteam der Bundesregierung bereits vor Ort ist. Sie übernimmt dort von der Staatssekretärin und Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik Jennifer Morgan. Im Rahmen der Verhandlungen und am Rande wird die Außenministerin zahlreiche Gespräche führen, auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft.

Schöneck (BMZ)

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Entwicklungsministerin Svenja Schulze heute zu einer viertägigen Reise in das Sahelland Tschad aufgebrochen ist. Schwerpunkt der Reise ist die Aufnahme und Integration der sudanesischen Flüchtlinge in diesem Land. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR spielt sich in Sudan derzeit die größte Flüchtlingskrise der Welt ab. Ministerin Schulze reist zunächst in die tschadische Hauptstadt N'Djamena, um mit Regierung und Zivilgesellschaft über die aktuelle Lage zu sprechen. Im Osten Tschads wird sie bis nach Adré an die Grenze zum Sudan fahren, die dort derzeit täglich von Hunderten Flüchtlinge überschritten wird. In Adré wird die Ministerin provisorische Flüchtlingscamps, ein Ernährungszentrum und eine Krankenstation besuchen, die Tschad zusammen mit dem Flüchtlingshilfswerk und der Internationalen Organisation für Migration aufgebaut hat. Im Landesinneren sind zudem Besuche bei Projekten des Welternährungsprogramms, WFP, und der deutschen Nichtregierungsorganisation Help geplant.

Tschad selbst ist eines der ärmsten Länder der Welt und gewährt Flüchtlingen großzügig Zuflucht. Inzwischen sind insgesamt rund 1,2 Millionen Flüchtlinge aus den Nachbarländern im Tschad aufgenommen worden, nicht nur 700 000 Menschen aus Sudan, sondern auch Menschen aus der Zentralafrikanischen Republik, Niger und Nigeria. Sie erhalten dort Zugang zu Land, Beschäftigungen und sozialen Dienstleistungen. Die tschadische Flüchtlingspolitik und das Bemühen, dauerhafte Lösungen für die Flüchtlinge im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe zu finden, sind beispielhaft. Deutschland wird Tschad künftig noch intensiver unterstützen, diesen Kraftakt der Solidarität zu leisten.

Frage

(zur Reise der Bundesaußenministerin nach Warschau) Das ist ja durchaus ein ungewöhnliches Format. Haben Sie schon einen Namen dafür? Wird man in Zukunft, im Vorfeld sozusagen der verschärften Sicherheitslage, die ja auch mit der amerikanischen Präsidentschaftswahl zusammenhängt, häufiger solche Treffen erwarten können? Was sind Ihre Pläne mit diesem Bündnis?

Deschauer (AA)

Sie sprechen die morgige Reise der Außenministerin nach Warschau an. Ich denke, dieser Besuch und das Treffen sind Ausdruck der Notwendigkeit, aber auch der engen Abstimmung im Kreise von Kernpartnern der Europäischen Union. Ich denke, das bedarf nicht unbedingt eines Labelings, sondern es zeigt, dass die gemeinsame Sorge unter anderem um die Lage in der Ukraine, aber auch um Frieden und Sicherheit für die Europäische Union als Ganzes drängend ist. Gerade diese Länder und der erweiterte Kreis ich sprach ja davon, dass die Zuschaltung der britischen Kolleginnen und Kollegen im Gange sein wird sind besonders wichtig.

Zusatzfrage

Sie haben aber noch keine konkreten Pläne gefasst, wie es damit weitergeht. Schaut man erst einmal, wie es morgen läuft?

Deschauer (AA)

Ich denke, das Treffen an sich ist erst einmal wichtig, der enge Austausch zwischen Partnerinnen und Partnern der Europäischen Union und darüber hinaus in Europa. Es handelt sich ja um Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. der NATO. Es gibt die gemeinsame große Sorge angesichts der Sicherheitslage in Europa und vor allem der Lage in der Ukraine. Dass ein Austausch dazu sehr wichtig und sehr eng ist und dass enge Abstimmungen vonstattengehen müssen, ist ein Zeichen an sich.

Der Austausch wird morgen stattfinden. Im Nachgang dazu kann ich sicherlich etwas mehr darüber berichten, wie die Gespräche gelaufen sind.

Frage

(zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) Wusste die Bundesregierung vorher, dass Biden die weitreichenden Waffen zusagen würde? Wird das Folgen für die Taurus-Diskussion haben?

SRS Büchner

Ja, die Bundesregierung war darüber informiert, und nein, es hat keine Auswirkungen auf die Entscheidung des Bundeskanzlers, Taurus nicht zu liefern.

Frage

Frau Jenning, können Sie noch einmal sagen, über welche von Deutschland gelieferten Waffen, die für solche Angriffe auf russischem Gebiet genutzt werden könnten, die Ukraine aktuell verfügt?

Jenning (BMVg)

Grundsätzlich darf ich Sie hinsichtlich der gelieferten Systeme ganz allgemein auf die öffentlich zugängliche Liste verweisen, die die Bundesregierung bereithält und die immer aktuell gehalten wird.

Weil das eben ein bisschen anklang, möchte ich die Möglichkeit nutzen, zu betonen, dass es keine deutschen Waffen sind, sondern dass es sich dann um ukrainische Waffen handelt, die die Ukraine im Rahmen des Völkerrechts entsprechend einsetzen darf.

Alle von uns gelieferten Waffen fallen nicht in die Kategorie der weitreichenden Waffen. Auch das haben wir an dieser Stelle schon häufig diskutiert. Dem habe ich nichts weiter hinzuzufügen.

Frage

Frau Deschauer, Frau Jenning, würden Sie noch einmal die Position Ihrer Minister in der Taurus-Debatte wiedergeben? Sowohl Herr Pistorius als auch Frau Baerbock haben, denke ich, Sympathie für die Lieferung der Taurus-Raketen. Hat sich das jetzt geändert? Russland hat durch den massiven Angriff am Wochenende die Energieinfrastruktur des Landes massiv beeinträchtigt. Könnte das nicht ein Auslöser sein, die Entscheidung zu revidieren?

Deschauer (AA)

Ich kann anfangen und es sehr kurz machen. Ich kann auf das Statement der Außenministerin heute am Rande des RfAB verweisen, das Sie nachhören könnten. Darin hat sie sich zur Gesamtlage in der Ukraine geäußert, zur dramatischen Lage - die Ministerin war erst vor Kurzem dort zu Besuch - und auch zu der Notwendigkeit, die Luftverteidigung der Ukraine intensiv zu stärken.

Jenning (BMVg)

Auch der Verteidigungsminister hat sich heute dazu eingelassen, und zwar in Donauwörth. Dementsprechend möchte ich auf seine Äußerung verweisen.

Frage

Frau Baerbock hat sich positiv zu der Entscheidung der US-Regierung geäußert. Wie steht der Kanzler dazu?

SRS Büchner

Wie gesagt, war der Bundeskanzler darüber informiert. Das Ja von Präsident Biden zur Lieferung der TACAMS ist, wie Sie wahrscheinlich nachvollziehen können, sehr eng konditioniert, um beispielsweise die Ukraine gerade auch in der Grenzregion Kursk zu unterstützen.

Noch einmal: Die Entscheidung des Bundeskanzlers ist unverändert.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine etwas grundsätzlichere, vielleicht naive Frage ans Verteidigungsministerium. Wenn ein Land ein anderes angreift und mit Raketen und Drohnen überzieht, warum diskutiert man dann überhaupt darüber, dass das andere Land das nicht tun darf? Was ist die Grundlage dafür? Das würde mich interessieren.

Jenning (BMVg)

Sie wissen, dass grundsätzlich immer in der Regierung insgesamt beraten und auch entschieden wird, was getan und was geliefert wird. Ich habe dazu von dieser Stelle aus keinen weiteren Sachstand zu übermitteln.

Frage

Die FDP möchte bekanntlich das Thema der Taurus-Lieferungen auf die Tagesordnung des Bundestags setzen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es keine Auswirkungen für die Bundesregierung hätte, wenn der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fassen würde, weil der Bundessicherheitsrat über Waffenlieferungen entscheidet?`

SRS Büchner

Ja, die Bundesregierung entscheidet über Waffenlieferungen.

Frage

Meine Frage geht entweder an Herrn Büchner oder ans Verteidigungsministerium. Trifft es zu, dass ein Vertrag über die Lieferung von etwa 4000 KI-gesteuerten Kampfdrohnen an die Ukraine abgeschlossen wurde und die Lieferung demnächst beginnen könnte? Sie werden wegen ihrer hohen Reichweite auch Minitaurus genannt.

SRS Büchner

Herr Kollege, die Nachricht ist nicht neu. Auf unserer Internetseite finden Sie regelmäßig die aktualisierte Übersicht über Waffen und Waffensysteme, die wir der Ukraine geliefert haben oder künftig liefern werden. Dort sind auch die 4000 bewaffneten Drohnen bereits seit Oktober aufgeführt. Der Verteidigungsminister hat sich zur Lieferung bewaffneter Drohnen bereits im Juni 2024 geäußert, ebenso der Bundeskanzler beim jüngsten Besuch von Präsident Selenskyj.

Jenning (BMVg)

Ich darf an dieser Stelle ergänzen, dass es sich bei diesen Drohnen um taktische Drohnen mit einer eingeschränkten Reichweite handelt und dass der skizzierte Bezug zum Taurus, der in den Berichterstattungen gemacht wird, nicht besteht.

Zusatzfrage

Die allgemeine Information, Herr Büchner, war durchaus bekannt, das ist richtig. Aber sie wird jetzt konkretisiert, vor allem mit dem Hinweis darauf, dass diese Drohnen eine viermal höhere Reichweite als konventionelle, jetzt schon im Einsatz befindliche Drohnen hätten. Stimmt das nicht, Frau Jenning? Ist das falsch?

Jenning (BMVg)

Tatsächlich hat sich der Verteidigungsminister in dem bereits erwähnten Statement auch zu genau diesem Bereich eingelassen hat. Man kann hierbei wirklich von einer eingeschränkten Reichweite sprechen. Genauere Informationen können Sie dem Statement entnehmen.

Frage

Können Sie ausschließen, dass im Rahmen des G20-Treffens in Rio de Janeiro ein Austausch zwischen deutschen und russischen Behörden stattfinden wird?

SRS Büchner

Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass dort ein bilaterales Treffen geplant wäre.

Zusatzfrage

Vielleicht in einem anderen Format?

SRS Büchner

Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Zusatzfrage

Und informell?

SRS Büchner

Dieselbe Antwort.

Frage

Ich würde gern die Frage des Kollegen von vorhin an Sie, Herr Büchner, aufgreifen. Die Frage war, wie Deutschland, wie die Bundesregierung, wie der Bundeskanzler die Entscheidung aus Washington sieht, diese sehr weitreichende Waffen nun doch an die Ukraine zu schicken. Sie hatten gesagt, die Entscheidung, dass Deutschland das nicht liefere, sei unverändert. Aber die Frage war vielmehr, wie man es politisch bewertet, dass die jetzige amerikanische Administration, der wichtigste militärische Verbündete der Bundesrepublik, in dieser Lage für die Ukraine und zu dieser Zeit, da Präsident Biden noch im Amt ist und Herr Trump im nächsten Jahr kommt, solch eine Kehrtwende vollzieht. Vielleicht könnten Sie nicht auf die Entscheidung verweisen, dass diese Regierung noch keine Taurus-Marschflugkörper schickt, sondern etwas dazu sagen, dass sich die USA dazu entschlossen haben, diesen Schritt zu gehen.

SRS Büchner

Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gab es und gibt es immer eine sehr, sehr enge Abstimmung zwischen Deutschland und seinen Verbündeten, insbesondere mit den USA. Sie wissen auch, dass der Bundeskanzler und der amerikanische Präsident ein sehr enges und vertrauensvolles Verhältnis pflegen. Auch in der Vergangenheit schon haben wir die einzelnen Entscheidungen der einzelnen Staaten, die die Ukraine unterstützen, nicht kommentiert. Dabei bleibt es natürlich auch in diesem Zusammenhang.

Aber das ändert nichts daran, dass es diesbezüglich ein sehr abgestimmtes Vorgehen und ein großes Vertrauensverhältnis zwischen den Verbündeten gibt.

Zusatzfrage

Während des gesamten Krieges sieht man eigentlich, dass Deutschland den Verhältnissen ein wenig hinterherläuft. Es ist natürlich notwendig, dass man auf die Verhältnisse an der Front und auf den Schlachtfeldern reagiert. Aber haben Sie manchmal das Gefühl, dass man immer hinterherläuft und nicht vor die Aktion kommt?

SRS Büchner

Nein. Das ist Ihre Bewertung oder Unterstellung. Ich finde, davon kann keine Rede sein. Deutschland ist mit großem Abstand der größte Unterstützer der Ukraine im laufenden Jahr und auch im kommenden Jahr. Daher sehe ich keinen Grund, das so einzuordnen.

Frage

Herr Büchner, wusste der Bundeskanzler, als er mit Putin sprach, schon von der Entscheidung des amerikanischen Präsidenten?

SRS Büchner

Über den minutiösen Ablauf, wann wer wie und wo informiert wurde, kann ich hier keine Auskunft geben.

Frage

Herr Büchner, kurz nach dem längeren Telefonat mit Präsident Putin hat dieser am Wochenende die Ukraine mit schweren Raketen- und Drohnenangriffen überzogen. Welche Message ist das aus Sicht des Bundeskanzlers?

SRS Büchner

Sie sehen, dass der russische Präsident unverändert einen erbarmungslosen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt. Nichtsdestoweniger hielt und hält der Bundeskanzler es für richtig, mit dem russischen Präsidenten einmal wieder zu sprechen und im persönlichen Gespräch auch noch einmal sehr deutlich das klarzumachen, was sowohl er als auch die westlichen Verbündeten erwarten, dass Russland nämlich diesen Krieg umgehend beendet und seine Truppen aus der Ukraine abzieht.

Frage

Frau Jenning und Frau Deschauer, werden Ihre beiden Minister wegen der aktuellen Frontlage in der Ukraine vor dem Winter versuchen, den Bundeskanzler in seiner Haltung, was Taurus betrifft, umzustimmen, oder gilt diesbezüglich einfach: "Der Chef entscheidet, und wenn er entscheidet, dann akzeptieren wir das"?

Deschauer (AA)

Herr Büchner hat hier für die Bundesregierung gesprochen. Die Haltung der Außenministerin ist hinlänglich klar. Sie hat sich auch heute zu der amerikanischen Entscheidung geäußert. Die Außenministerin war, wenn ich richtig zähle, das achte Mal in der Ukraine, zuletzt just vor zwei Wochen. Sie hat aus eigener Anschauung erleben müssen - ich habe diese Reise begleitet -, was die Ukrainerinnen und Ukrainer seit morgen auf den Tag genau tausend Tagen erleben. Unsere Unterstützung wird ungebrochen sein. Dafür ist die Außenministerin seit Tag 1 eingetreten. Das wird sie weiterhin tun. Sie hat vor zwei Wochen ein neues Paket an Winterhilfe mit nach Kyjiw gebracht.

Es wird sicherlich auch im Rahmen des RfAB, der gerade in Brüssel tagt, ein wichtiges Thema sein, wie wir Europäer die Ukraine weiterhin in ihrem Abwehrkampf gegen den russischen Terror, der vor allem aus der Luft kommt, unterstützen können. Dazu gehört ganz insbesondere die Unterstützung der Luftverteidigungsfähigkeiten.

Zu all diesen Fragestellungen ist die Bundesregierung immer im ausführlichen Gespräch, gerade das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium, aber auch das Bundeskanzleramt. Aber wir werden sicherlich nicht aus internen Beratungen, sei es in der Europäischen Union oder im Rahmen der Bundesregierung, berichten.

Jenning (BMVg)

Dem kann ich mich anschließen. Auch der Verteidigungsminister hat sich mehrfach und immer entsprechend positioniert, dass wir an der Seite der Ukraine stehen. Wie es eben ausgeführt wurde, werden wir aus diesen internen Gesprächen natürlich hier nicht berichten.

Frage

Herr Büchner, könnten Sie vor dem Hintergrund, dass auf der einen Seite das Telefonat mit dem russischen Präsidenten auch von der Ukraine explizit kritisiert worden ist und man gesagt hat, man habe nicht gewollt, das das stattfinde, und dass die Ukraine auf der anderen Seite in ihrem Siegesplan explizit um Taurus gebeten hat, diese Diskrepanz, dass man auf der einen Seite das tut, was die Ukraine nicht will, auf der anderen Seite aber dem, was die Ukraine will, nicht nachgibt, noch einmal erklären? Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Diskrepanz? Wie erklären Sie das auch Ihren ukrainischen Partnern?

SRS Büchner

Ich sehe da gar keine Diskrepanz. Aus Sicht der Bundesregierung ist beides richtig und notwendig, nämlich dass wir die Ukraine mit all dem unterstützen, was sie dringend braucht, ganz insbesondere, wie Frau Deschauer gerade gesagt hat, zur Stärkung der Luftverteidigung, zum Wiederaufbau der Energieinfrastruktur etc. jetzt vor einem weiteren schwierigen Kriegswinter. Zugleich aber ist es dem Bundeskanzler wichtig - das hat er immer wieder betont -, die Unterstützung und gerade auch die militärische Unterstützung so zu organisieren, dass es nicht zu einer Eskalation dieses Krieges kommt. Deshalb gibt es für den Bundeskanzler bestimmte Grenzen, die er an der Stelle nicht überschreiten will. Er hat sich klar festgelegt und gesagt, dass diese Langstreckenwaffe nicht geliefert wird. Diese Haltung wird sich auch nicht mehr ändern.

Zusatzfrage

Aber er scheint bei beiden Entscheidungen relativ allein dazustehen. Wie kommuniziert man darüber mit Partnern, wenn man so isoliert ist?

SRS Büchner

Wie ich Ihnen gerade schon beschrieben habe, gibt es einen engen und fortlaufenden Austausch mit unseren Partnern.

Frage

Frau Deschauer, Präsident Selenskyj hat nach seiner harschen Kritik am Telefonat noch gesagt, er hoffe, dass es im nächsten Jahr gelingen werde, den Krieg mit diplomatischen Mitteln zu beenden. Welche Rolle können Deutschland und die deutsche Außenpolitik dabei spielen, ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht wissen, wer wann im nächsten Jahr das Ressort führen wird? Bereiten Sie sich jetzt auf eine Rolle in diesem diplomatischen Prozess vor, und wie kann sie aussehen?

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich glaube, als Bundesregierung sind wir seit tausend Tagen daran; denn tausend Tage dieses Krieges sind zu viel, und wir wünschen uns für die Ukrainerinnen und Ukrainer, dass dieser Krieg endlich endet. Das hat eine Person in der Hand, und das ist Putin, der den Krieg von einem Tag auf den anderen beenden könnte.

Es gab Ansätze, wie Sie wissen, insbesondere die Bürgenstockkonferenz, in der Präsident Selenskyj die Hand ausgestreckt hat, und auch da hat er versucht, Russland mit an den Tisch zu holen; denn am Ende des Tages kann dieser Krieg natürlich nicht weitergehen und es muss eine Lösung geben aber eine Lösung, die kein Diktatfrieden gegen den Willen der Ukraine sein kann, sondern die eine Lösung sein muss, die die Ukrainerinnen und Ukrainer auf dem Weg zum gerechten Frieden selbst bestimmen.

Das heißt, die Haltung der Bundesregierung ist diejenige, dass wir natürlich den Ukrainerinnen und Ukrainerinnen den Rücken stärken, soweit wir das können und solange sie das brauchen, und zwar in Form von militärischer Unterstützung, wirtschaftlicher Unterstützung, politischer Unterstützung. Darauf sind wir seit Tag 1 vorbereitet, und das schließt, wie wir hier schon besprochen haben, natürlich mit ein, dass es sicher eines Tages auch zu Gesprächen kommen muss. Aber wenn wir die Situation sehen, dass Putin den 1000. Tag des Krieges mit einem massiven Bombardement beantwortet, das seinesgleichen sucht, dann muss man erkennen, dass in dieser Situation eine Person nicht zur Verhandlung bereit ist, sondern weiter die Ukraine unterwerfen will, und das ist Putin. Ich kann gerne noch einmal darauf verweisen, dass sich die Ministerin dazu heute Morgen geäußert hat, auch auf ihrem X-Account, wo sie das noch einmal sehr deutlich gemacht hat.

Zusatzfrage

Das ist ja alles unbestritten, vor allem die tausend Tage, aber diese Situation, dass Putin eben nicht das tut, was er tun könnte, nämlich den Krieg durch Rückzug beenden, besteht seit tausend Tagen und wird sich vermutlich nicht so schnell ändern, weil sich die militärische Lage nicht unbedingt zugunsten der Ukraine ändert. Deswegen noch einmal die Frage: Wenn Selenskyj jetzt sagt, er gehe davon aus oder er hoffe, dass im nächsten Jahr - in den nächsten 365 Tagen, wenn man so will - der Konflikt bzw. der Krieg diplomatisch beendet werden kann, welches sind dann die Rollen und die Teile, die Deutschland in diesem diplomatischen Prozess mit befördern kann? Das geht doch über den Appell an Putin hinaus.

Deschauer (AA)

Ich glaube, wir machen auch deutlich mehr, lieber Herr Kollege, als appellieren. Wir sind, wie Herr Büchner schon sagte, der zweitgrößte Unterstützer der Ukraine weltweit, der größte politische, militärische, wirtschaftliche Unterstützer innerhalb der Europäischen Union und auf dem europäischen Kontinent, und leisten auch Unterstützung für den Weg einer - Sie sagen es - diplomatischen Lösung. Der Präsident der Ukraine nennt das auch den Weg zum gerechten Frieden. Da sind wir an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer und werden unser politisches Gewicht, unser wirtschaftliches Gewicht, aber natürlich auch unsere militärische Unterstützung weiter in die Waagschale werfen. Das schließt natürlich mit ein, dass wir den Plan des ukrainischen Präsidenten auf dem Weg zum gerechten Frieden - er hat ja sehr frühzeitig einen Friedensplan auf den Tisch gebracht - nach Kräften unterstützen werden.

Frage

An das Verteidigungsministerium: Frau Jenning, wie weit wäre die Maximalreichweite und wie weit ist die eingeschränkte Reichweite der Drohnen der Firma Helsing?

Jenning (BMVg)

Ich bitte um Verständnis, dass ich hier keine weitreichenden Informationen zu konkreten Modellen oder technischen Details liefern kann. Ich kann Sie aber verweisen, wie gesagt, auf die Äußerung verweisen, die der Verteidigungsminister heute zu diesem Thema in Donauwörth gegeben hat.

Frage

Das Thema Nahostkonflikt wurde vergangenen Freitag ein bisschen schnell abgefrühstückt: Laut eines UN-Berichts erfüllt Israels Kriegsführung in Gaza Merkmale von Völkermord. Am Freitag sagten Sie, diese Berichte bereiteten der Bundesregierung große Sorge. Darüber hinaus, dass es Ihnen große Sorge bereitet, würde mich interessieren, was für Konsequenzen die Bundesregierung jetzt aus diesem Bericht zieht. Einer der wichtigsten Partner Deutschlands wird hier von einem UN-Sonderausschuss beschuldigt, möglicherweise Völkermord zu begehen. Deutschland liefert weiter Waffen. Welche Konsequenzen gibt es hier?

Deschauer (AA)

Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Frage. Ich würde trotzdem noch einmal auf das hinweisen, was der Kollege am Freitag sagte; das steht, und ich habe gar nicht so wahnsinnig viel hinzuzufügen. Natürlich ist die Lage in Gaza dramatisch. Die Außenministerin hat sich dazu heute auch ausführlich eingelassen, insbesondere mit Blick auf die dramatische humanitäre Lage. Sie sagte: Es gibt keine Ausreden dafür, dass humanitäre Hilfe nicht nach Gaza hineinkommt. Es gibt Grenzen, auch bei der Selbstverteidigung. Ich verkürze jetzt das Zitat; Sie können sich das alles noch einmal anhören. Wir haben auch deutlich gesagt, dass es keine Besiedlung von Gaza und keine Vertreibung geben darf.

Das unterstreicht noch einmal sehr deutlich, dass diese Bundesregierung und die Außenministerin in massivster Sorge sind. Es gibt eine Vielzahl an Berichten, die gerade veröffentlicht wurden, und wir schauen uns diese Berichte natürlich an. Wir fordern umfassende Aufklärung. Natürlich wird man dann im Kreise - das ist das übliche Verfahren; heute tagt ja auch der Rat für Außenbeziehungen - besprechen, ob und welche Folgen man davon auch immer im Einzelfall ableiten kann, wenn die Lage sich weiter so verschlechtert und Israel seinen Ankündigungen, Gaza mit humanitärer Hilfe zu fluten, bis dato leider keine entsprechende Umsetzung folgen lässt.

Zusatzfrage

Gerade mit Blick darauf, dass Deutschland vor dem IGH wegen potenzieller Beihilfe zum Völkermord angeklagt ist, kann man sagen, dass Deutschland hier wirklich massiv unter Druck gerät. Wenn in ein paar Jahren durch den IGH bestätigt werden sollte, dass es sich um Genozid handelt, könnte Deutschland hier wirklich in die Bredouille kommen, gerade in Bezug auf die Waffenlieferungen, die jetzt wieder fortgeführt wurden. Wie geht man mit dieser schwierigen Situation um?

Deschauer (AA)

Ich glaube, zu Waffenlieferungen bzw. zu dieser Frage haben wir uns hier schon intensiv ausgetauscht. Ich weiß, dass die Antwort, die ich Ihnen jetzt gebe, Sie nicht befriedigen wird: Das sind immer und zwar weltweit, also auch in diesem Fall Einzelfallentscheidungen, über die wir das BMWK ist da federführend an dieser Stelle nicht berichten werden. Es gilt natürlich auch, dass diese Einzelfallentscheidungen immer auch den regionalen Kontext und die außen- und sicherheitspolitische Lage engstens betrachten.

Was das IGH-Verfahren angeht - dazu haben wir uns auch schon eng ausgetauscht -, so kann ich das an dieser Stelle im Detail nicht näher kommentieren. Es ist einfach so, dass wir dort gerade in einem Verfahrensschritt sind, in dem sich das entsprechende Gremium mit den Fragestellungen beschäftigt. Die Haltung der Bundesregierung in der Frage, inwiefern es sich um einen Völkermord handelt, haben wir hier auch schon einmal erläutert. Das ist aus unserer Sicht nicht gegeben, weil keine intendierte Vernichtung einer ethnischen oder religiösen Gruppe angestrebt ist.

Gleichwohl möchte ich natürlich sehr klar sagen, dass die dramatische Lage vor Ort, wie wir sie jeden Tag aufs Neue erleben und Berichte darüber hören und sehen müssen, Grund zur allergrößten Sorge bietet und natürlich große Fragezeichen mit Blick auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts stellt. Diese Fragestellungen beschäftigen gerade, wie Sie sagen, Gerichte.

Zusatzfrage

Verstehe ich das also richtig, dass die Bundesregierung diesem UN-Bericht explizit widerspricht?

Deschauer (AA)

Ich habe mich das gerade nicht tun hören; ich habe vielmehr erläutert, was die Haltung der Bundesregierung ist. Dazu gehört auch, dass wir diese Berichte, die sehr drastische Vorwürfe enthalten, sehr, sehr ernst nehmen und uns mit der Lage intensiv beschäftigen.

Frage

Der Bundeskanzler und auch Arbeitsminister Hubertus Heil haben sich mehrfach für eine deutliche Erhöhung beim Mindestlohn ausgesprochen. Hubertus Heil hatte einen Brief an die Mindestlohnkommission geschrieben, in dem er juristisch argumentierte. Er sagte, er müsse an die EU berichten, ob Deutschland die Vorgaben aus der europäischen Mindestlohnrichtlinie umsetze; denn aus dieser Richtlinie ergebe sich eine kräftige Erhöhung. Am 23. Oktober wurde im Bundesgesetzblatt eine Mitteilung veröffentlicht, laut der Deutschland die Vorgaben umsetze. Damit entfällt also die juristische Begründung für diese Forderung. Warum wurde das nicht kommentiert? Halten der Arbeitsminister und der Kanzler beide ihre Forderung nach einer kräftigen Erhöhung aufrecht, und falls ja, mit welcher Begründung?

Martens (BMAS)

Es wird jetzt eventuell ein bisschen technisch, denn ich möchte das noch einmal im Zusammenhang einordnen; das Thema ist ja doch ein bisschen komplizierter.

Die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die Sie erwähnt haben, war bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist die EU-Mindestlohnrichtlinie bereits vollständig durch bestehendes Recht umgesetzt. Das ist erst einmal der Stand. Dieses Ergebnis hat Deutschland am 4. November, also in der letzten Woche, auch formell gegenüber der EU-Kommission gemeldet.

Jetzt unsere Einordnung: Der Mindestlohnkommission kommt die Aufgabe zu, alle zwei Jahre einen Beschluss über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu fassen. Hierbei hat sie gemäß ihres gesetzlichen Auftrags sicherzustellen, dass durch das von ihr empfohlene Mindestlohnniveau ein angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist. Der Gesetzgeber hat insoweit im Rahmen der Gesetzesbegründung der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro klargestellt, dass ein angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann gewährleistet ist, wenn der Mindestlohn dem Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns gerecht wird. Dieser Wert ist daher auch bei künftigen Entscheidungen der Mindestlohnkommission zu berücksichtigen.

Das vorstehend erläuterte Verständnis des geltenden Rechts betrifft den gesetzlichen Rahmen, anhand dessen die Mindestlohnkommission künftige Anpassungsbeschlüsse zu treffen hat. Hierfür hat Minister Heil Anfang September 2024 deshalb auch die Mindestlohnkommission informiert das ist der Brief, den Sie erwähnt haben. Diese hat ihren nächsten Beschluss dann bis zum 30. Juni 2025 zu fassen, und dieser betrifft dann die Mindestlohnanpassung ab dem 1. Januar 2026. Das ist also unsere bestehende Position dazu.

Zusatzfrage

Was jetzt die genaue Forderung ist, habe ich nach wie vor nicht verstanden. Fordert man weiterhin 15 Euro?

Martens (BMAS)

Nein, die Forderung ist, sich an dem Meridian zu orientieren.

Zusatzfrage

Der liegt ja laut der Rechnung von Hubertus Heil bei 15,15 Euro.

Martens (BMAS)

Wenn Sie das so schriftlich haben, ist es so.

Zusatz

Ich will es ja nur verstehen. Aber dann habe ich es verstanden, danke.

Frage

Ich hätte eine Frage an Herrn Büchner persönlich: Es gab Berichterstattung in der "Süddeutsche Zeitung" der "ZEIT" zu dem sogenannten F-Kabinett in der FDP, an dem Sie beteiligt gewesen sein sollen. Es wird zitiert, Sie hätten sich immer für den Erhalt der Regierung ausgesprochen. Möchten Sie das bestätigen? Haben Sie darüber mit dem Kanzler einmal gesprochen? Wie ist Ihr Verhältnis zurzeit?

SRS Büchner

Ich habe ja schon gesagt, dass ich mich zu internen Besprechungen nicht öffentlich äußere, und dabei bleibe ich auch.

Zusatzfrage

Und wie ist Ihr Verhältnis zum Bundeskanzler im Moment?

SRS Büchner

Offensichtlich sitze ich hier. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir ein gutes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis haben.

Zusatzfrage

Werden Sie auch in der FDP bleiben? Herr Wissing ist ja ausgetreten.

SRS Büchner

Ich sitze hier als Sprecher der Bundesregierung und nicht als Sprecher in eigener Sache, deshalb möchte ich diese Fragen hier jetzt nicht beantworten.

Frage

An das BMBF: Vergangene Woche wurde hier gefragt, inwiefern sich Minister Özdemir für eine tatsächliche Aufarbeitung der sogenannten Fördermittelaffäre einsetzt. Wenn ich es richtig gesehen habe, gab es dazu seitdem noch keinen Nachtrag aus Ihrem Haus. Deshalb noch einmal die Frage: Wird es eine transparente Aufarbeitung geben?

Ist die Veraktungsfrage bezüglich der Wire Chats inzwischen geklärt bzw. wie will man jetzt mit dieser Veraktungsfrage umgehen?

Böhm (BMBF)

Ganz herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass sich Bundesminister Özdemir derzeit einen Überblick über die anstehenden Aufgaben und prioritären Themen des BMBF verschafft. Er wird sich also auch zur Rechtslage und damit verbundenen Fragen der Fortsetzung von anhängigen Rechtsstreitigkeiten informieren und die erforderlichen Entscheidungen treffen.

Zusatzfrage

Gehört also dieses Thema zu den prioritären Themen des Ministers?

Böhm (BMBF)

Der Minister hat betont, dass die Wissenschaftsfreiheit in unserem Land grundgesetzlich verankert und nicht verhandelbar ist. Er hat sich also noch einmal ganz klar dafür eingesetzt und auch noch einmal betont, dass ohne Wissenschaftsfreiheit in unserer Gesellschaft Forschung nicht denkbar ist. Er hat dazu also auf jeden Fall schon Stellung bezogen.

Frage

Konkret zu den umstrittenen Maßnahmen gehörte auch ein im Sommer verhängter Maulkorb gegen die entlassene Staatssekretärin Döring, der untersagt wurde, ihre Sicht der Dinge über bestimmte Abläufe öffentlich zu kommunizieren. Besteht dieser Maulkorb weiterhin, ist er aufgehoben oder befindet er sich auch in der Revision durch den Minister?

Böhm (BMBF)

Den Begriff Maulkorb haben jetzt Sie verwendet. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass weiterhin ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig ist. Dem Ergebnis dieses Verfahrens kann ich jetzt natürlich nicht vorgreifen. Weiter kann ich Sie noch nicht informieren.

Zusatzfrage

Das Gerichtsverfahren gibt es ja nur deshalb, weil diese Einschränkung, die man landläufig als Maulkorb bezeichnet, verhängt wurde. Wenn der Maulkorb aufgehoben würde, wäre damit auch das Gerichtsverfahren obsolet. Deswegen ist die Frage, ob sich auch das in der rechtlichen Überprüfung und der Angemessenheitsüberprüfung durch den neuen Minister befindet.

Böhm (BMBF)

Dazu würde ich gerne auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe: Der Minister setzt sich mit der Rechtslage und den verbundenen Fragen der Fortsetzung von anhängigen Rechtsstreitigkeiten auseinander und informiert dann über erforderliche Entscheidungen.

Frage

An das BMBF zur weiteren digitalen Förderung der Schulen durch den Bund, also dem Digitalpakt 2.0: Ist das Thema jetzt tot, oder gibt es wirklich noch eine Chance, dass das zum kommenden Jahr kommt?

Böhm (BMBF)

Danke für Ihre Frage zum Digitalpakt 2.0. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Minister sich dazu in den vergangenen Tagen mehrfach geäußert hat. Er hat unter anderem betont, er sei der Überzeugung, dass der Digitalpakt 2.0 kommen müsse, weil die Digitalisierung in der Bildung eine kontinuierliche Aufgabe ist. Er hat außerdem betont, dass dies angesichts der Herausforderungen einer immer weiter und zunehmend digitalisierten Welt eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Er setzt dazu auf konstruktive und ergebnisorientierte Gespräche mit den Ländern und er macht sich dafür stark, dass diese auch zeitnah erfolgreich abgeschlossen werden können.

Frage

An das Innenministerium: Herr Kall, die Freitag fast zerbrochene niederländische Regierung hat angekündigt, dass ab dem 9. Dezember als Reaktion auf entsprechende Schritte durch Deutschland auch die Niederlande Grenzkontrollen einführen werden. Wie bewerten Sie diesen Schritt?

Kall (BMI)

Das will ich erst einmal nicht kommentieren. Wir arbeiten mit den Niederlanden sehr eng und sehr gut zusammen, und es wird natürlich auch bei Grenzkontrollen, die dann auf beiden Seiten der deutsch-niederländischen Grenze stattfinden, so sein, dass unsere Polizeibehörden, auf deutscher Seite also insbesondere die Bundespolizei, mit den niederländischen Partnern eng zusammenarbeiten werden. Das ist ja wirklich nicht neu; auch während der Europameisterschaft hatten wir Grenzkontrollen, wie wir sie jetzt seit Mitte Oktober wieder haben. Auch vorher gab es schon Grenzkontrollen zu bestimmten Ereignissen, die es besonders zu schützen galt. Insofern ist die Kooperation da eingespielt und dient natürlich dazu, Schleuserkriminalität und sonstige grenzüberschreitende Kriminalität zu begrenzen und an der Grenze auch Straftäter zu fassen. Das wird dann in enger Kooperation geschehen.

Zusatzfrage

Weil das Verhältnis eigentlich immer gut war: Würden Sie diese Grenzkontrollen quasi auch gemeinsam durchführen, sodass also nicht jeder nur einzeln Grenzkontrollen durchführt, sondern man in allen Fragen sehr weit kooperiert, sodass man das so gestalten kann, dass die Probleme für die Grenzgänger und den Transport so gering wie möglich gehalten werden?

Können Sie möglicherweise auch sagen, wie groß der Schaden eingeschätzt wird, der durch diese Grenzkontrollen für den Handel und für den gegenseitigen Besuch entsteht?

Kall (BMI)

Ich kann mich jetzt natürlich nur für die deutsche Seite, für die deutsche Bundesregierung und unsere Behörden äußern. Natürlich ist es unser Ziel - und dafür wird auch sehr viel getan -, dass der Pendelverkehr an den Grenzen, der ganz normale Reiseverkehr von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der wirtschaftliche und Handelsverkehr so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Deswegen finden die Kontrollen auch gezielt statt und nicht überall zur gleichen Zeit; vielmehr gibt es gezielte Kontrollen, und aufgrund bestimmter Verdachtsmomente werden dann Fahrzeuge herausgezogen und kontrolliert - aber eben auch nicht alle. Genau so ein zielgenaues Vorgehen gibt es von deutscher Seite, und wir gehen davon aus, dass es dann - wie gesagt, auch in enger Kooperation - auch auf der anderen Seite, auf der niederländischen Seite, das Interesse gibt, die sehr enge Verflechtung von persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die es gerade in den Grenzgebieten gibt, nicht zu behindern.

Frage

Ich hätte noch einmal eine Lernfrage, weil ich manchmal nicht genau durchblicke, wie das Verhältnis zwischen mobilen und stationären Kontrollen ist. Gibt es in der Fläche derzeit überhaupt stationäre Kontrollen, oder finden eigentlich alle Kontrollen mobil statt?

Kall (BMI)

Nein, es gibt beides. Insbesondere an Autobahnen finden durchaus permanent Kontrollen statt und sind Kontrollpunkte errichtet worden. Darüber hinaus gibt es auch weiter die Schleierfahndung, also mobile, anlassbezogene, punktuelle Kontrollen, damit man vor allen Dingen auch die Schleuserrouten erfolgreich durchkreuzt. Die Schleuser stellen sich auf bestimmte polizeiliche Maßnahmen auch ein, und deswegen muss man ebenso flexibel sein und Kontrollen auch flexibel vornehmen. Deshalb gibt es dieses Nebeneinander aus mobilen und stationären Kontrollen.

Zusatzfrage

Wenn Sie "stationär" sagen, dann meinen Sie damit aber nicht, dass die alten Grenzposten wieder in Betrieb genommen worden sind, sondern dass zum Beispiel Zelte aufgebaut werden, sodass an den entsprechenden Stellen die Fahrbahn verengt ist. Wir haben also nicht wieder die Schlagbäume, richtig?

Kall (BMI)

Nein. Es will auch niemand mehr Schlagbäume. Vielmehr sind das gezielte Kontrollen, und wie gesagt wollen wir den Grenzverkehr so wenig wie möglich behindern, gleichzeitig aber Kriminalität und vor allen Dingen Schleusungskriminalität effektiv bekämpfen. Das gelingt auch.

An vier deutschen Grenzen werden schon seit über einem Jahr Binnengrenzkontrollen vorgenommen, zu Österreich seit fast zehn Jahren, jetzt an allen deutschen Binnengrenzen seit Mitte Oktober. Es gibt ja jetzt nirgendwo wirklich große Behinderungen. Es gibt vielleicht kurze Verzögerungen - die sind dann den Kontrollen geschuldet -, aber ansonsten gelingt das ja nach unserem Eindruck und auch nach dem, was wir aus den Grenzregionen hören, gut.

Frage

Herr Kall, Sie haben in der Vergangenheit gesagt, dass es auch eine Kooperation mit Polen gibt. Jetzt gab es am Wochenende auch an der polnischen Grenze Proteste, zum Beispiel in Sławica, wo die Einwohner einfach genervt sind. Ich wollte Sie fragen: Wie sieht diese Kooperation mit der polnischen Seite aus? Die Bundespolizei führt zum Beispiel die stationären Kontrollen nicht an den Grenzübergängen durch, sondern nur auf der Autobahn, weil bestimmte Grenzübergänge der polnischen Seite gehören. Bedeutet das, dass es keine Erlaubnis von der polnischen Seite gibt, diese Grenzkontrollen dort durchzuführen, wo mehr Platz ist und einfach die Infrastruktur vorhanden ist?

Kall (BMI)

Natürlich nimmt die deutsche Bundespolizei auf der deutschen Seite der Grenze die Grenzkontrollen vor, das ist klar. Gerade mit Polen - das habe ich ja hier häufig auch betont - findet eine sehr enge Kooperation statt: Es gibt gemeinsame polizeiliche Zentren, es gibt gemeinsame Streifen, es gibt ein sehr eng abgestimmtes Handeln, und es gibt auch nicht nur Kontrollen an den Autobahnen, sondern auch an Grenzübergängen, die in Städten und Orten und an Landstraßen sind.

Wie gesagt: Grenzkontrollen finden nicht überall gleichzeitig statt; das würde auch keinen Sinn machen. Man muss die Kräfte bestmöglich einsetzen - und immer lageabhängig, wie es bei der Polizei heißt, also immer so, wie es die polizeiliche Lage und die Sicherheitserfordernisse erfordern - und dann gezielt vorgehen. Gerade mit Polen findet das in enger Abstimmung statt.

Frage

Ich hätte noch eine Frage an das BMI. Es geht um die Wahlvorbereitungen. Die ganzen Fristverkürzungen sorgen ja bei den Kleinstparteien für Probleme. Sind diese Fristen inzwischen bekannt? Wann werden sie entschieden und veröffentlicht?

Kall (BMI)

Die Fristen können erst feststehen, wenn der Bundespräsident den Deutschen Bundestag nach einer Vertrauensfrage aufgelöst hat. Nachdem der Bundespräsident das getan hat - das liegt ja in seinem Ermessen -, wird das BMI eine Verordnung über verkürzte Fristen erlassen - das war auch 2005 so; so ist es im Bundeswahlgesetz vorgesehen -, um innerhalb dieser kurzen Frist von 60 Tagen, die dann zwischen der Auflösung des Bundestages und der Neuwahl des Deutschen Bundestages liegen, auch alle Listenvorschläge und alles, was da zu tun ist, zu realisieren.

Innerhalb dieser Fristen können nach dem Bundeswahlgesetz die Voraussetzungen für kleine Parteien nicht erleichtert werden. Das Erfordernis, bis zu 2000 Unterschriften beizubringen - je nach Größe des Bundeslandes sind es maximal 2000 Unterschriften oder ein Tausendstel der Bevölkerung, wenn ich es richtig im Kopf habe -, also dieses Erfordernis, die Unterschriften zu sammeln, kann man nicht erleichtern. Das muss dann tatsächlich innerhalb kürzerer Fristen passieren. Das ist aber nach Bundeswahlgesetz so vorgesehen und kann auch nicht geändert werden. Darüber hat es 2005 auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben, dass das Erfordernis, die Unterschriften innerhalb von kürzerer Zeit zu sammeln- für die kleinen Parteien ist es durchaus schwieriger, die Voraussetzungen innerhalb von kürzerer Zeit zu erfüllen -, so mit dem Grundgesetz auch vereinbar ist.

Zusatzfrage

Es ist also auch nicht möglich, die Zahl der Unterschriften zu reduzieren, die man erreichen muss?

Kall (BMI)

Nein. Die gesetzlichen Vorgaben des Bundeswahlgesetzes sind da ganz klar. Über genau diese Vorgaben hat das Bundesverfassungsgericht auch 2005 entschieden und gesagt, das sei verfassungskonform, weil man die Bundestagswahl insgesamt innerhalb kürzerer Zeit realisieren muss und da kleine Parteien nicht besonders geschützt sind.

Frage

Meine Frage richtet sich ebenfalls an das BMI. "nd" berichtet darüber, dass das BKA in einer Datei mit dem Namen "personenbezogene Hinweise" eine halbe Million Menschen mit dem Wert Betäubungsmittelkonsument, BTM-Konsument, speichert, die allermeisten wohl wegen Cannabiskonsum. Diese Datei liegt in der größten deutschen Polizeidatenbank INPOL, auf die alle Polizeibehörden und der Zoll zugreifen können. Inwiefern ist sich das Ministerium dieser Problematik bewusst, und wird sich das BMI dafür einsetzen, sämtliche Cannabis-betreffende Einträge als BTM-Konsument zu löschen?

Kall (BMI)

Da würde ich Sie erst einmal bitten, sich an das BKA zu wenden. Das BKA betreibt polizeiliche Systeme im Rahmen seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei. Aber all die Daten kommen ja von den Landespolizeien. Das sind alles Delikte, Betäubungsmitteldelikte, die von den Landespolizeien verfolgt werden. Insofern werden auch dort Daten gespeichert, die dann in INPOL, also im polizeilichen Informationssystem, zur Verfügung stehen.

Ich weiß gar nicht, ob das BKA an den Daten tatsächlich etwas ändern kann, die die Landespolizeien dort einstellen. Das ist deren Aufgabe. Aber wenn wir dazu etwas nachreichen können, dann tun wir das gerne. Ansonsten würde ich Sie bitten, sich an das BKA zu wenden.

Zusatz

Das wäre super, wenn Sie etwas nachreichen könnten.

Kall (BMI)

Sie wenden sich am besten auch an die Innenministerien der Länder. Denn, wie gesagt, das sind alles Delikte, die von Landespolizeien verfolgt werden. Insofern entstehen die Daten auch dort, werden dort erfasst.

Zusatzfrage

Natürlich haben wir uns auch an das BKA gewendet. Die Frage war ja, ob sich die Innenministerin dieser Thematik bewusst ist und sich dafür einsetzt, hier eine Änderung vorzunehmen, weil das ja eine Art von Kriminalisierung darstellt, die nicht mehr so richtig damit zusammenpasst, dass jetzt der Konsum von Cannabis schrittweise legalisiert wird.

Kall (BMI)

Also nochmals: Das ist eine ganz klare Länderzuständigkeit. In der Verfolgung von Betäubungsmitteldelikten hat der Bund keine Zuständigkeit. Das ist klar Aufgabe der Landespolizeien und der Strafverfolgungsbehörden der Länder. Dort fallen diese Daten an, dort werden die Daten erfasst, dort werden sie auch gespeichert. Insofern ist das eine Frage an die Länder und nicht an die Bundesinnenministerin.

Frage

Eine Frage an das Justizministerium. Dahinter verbirgt sich ja ein grundsätzlicher Aspekt. Wäre es nicht geboten, Straftatverhalte, die sich durch Veränderung der Rechtslage aktuell nicht mehr als solche darstellen, beziehungsweise Verzeichnisse, in denen diese Strafen oder Vergehen nach alter Rechtslage aktuell noch enthalten sind, anzupassen und zu sagen: Nein, das gilt heute nicht mehr? Ich formuliere das, weil ich kein Jurist bin, etwas unbeholfen. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie man mit Vergehen und Straftaten umgeht, die nach aktueller Rechtslage gar keine mehr sind. Darf man dann trotzdem die alten Register aufrechterhalten?

Dr. Fuchs (BMJ)

Ich kann das jetzt, ehrlich gesagt, nicht aus dem Stand beantworten. Vielleicht haben die Kollegen vom Gesundheitsministerium noch etwas zum Nebenstrafrecht für das Betäubungsmittelrecht zu ergänzen.

Ich glaube, es gab ja im Zuge der Legalisierung die Debatte um die Amnestie. Ich möchte hier aber nichts Falsches sagen. Ich würde das gerne noch einmal für Sie prüfen und dann hier nachreichen.

Ich weiß, dass dort einige begriffliche Klarstellungen erfolgt sind, auch was das StGB und die StPO angeht. Im Cannabiskonsumgesetz diese Delikte sind keine Betäubungsmitteldelikte mehr sind noch einige klarstellende Punkte vorzunehmen. Wie da aber genau der Stand ist da müssen Sie mir bitte verzeihen , kann ich Ihnen gerade nicht sagen. Ich kann gerne nachschauen und Ihnen das nachreichen. Vielleicht kann zum Nebenstrafrecht, wie gesagt, das BMG ergänzen.

Grüneberg (BMG)

Das ist eine juristische Frage und keine gesundheitliche. Insofern kann ich da nichts ergänzen.

Zusatzfrage

Wir sprechen ja faktisch, wenn man so will, um eine Amnestie in den Datenbanken. Es wäre schön, wenn Sie sozusagen das Rechtsprinzip, das hier als Problem aufscheint - -

Dr. Fuchs (BMJ)

Zu den Datenbanken hat, glaube ich, Herr Kall das ausgeführt. Selbstverständlich ist die Strafverfolgung Sache der Länder. Dazu zählen auch die Datenbanken. Da wird auch das Bundesjustizministerium juristisch nichts zu ergänzen haben.

Was die abstrakte Frage darstellt, kann ich gern sehen, ob ich dazu noch etwas nachreichen kann.

Zusatz

Ja, danke.

Kall (BMI)

Noch eine ganz kleine Ergänzung: Natürlich gibt es dazu Löschfristen und gesetzliche Regelungen, wann Daten auch wieder aus dem System gelöscht werden müssen. Das ist natürlich gesetzlich geregelt, und genauso geschieht es auch.

Dr. Fuchs (BMJ)

Ich kann noch kurz etwas nachreichen. Ich habe für Herrn Kollegen den Zuruf bekommen, dass Tilgungen im BZR auch außerhalb unserer Zuständigkeit im Cannabisgesetz ab 2025 möglich sind. Und die andere Frage müssen wir noch einmal prüfen.

Frage

Wir haben eine Meldung, wonach es einen Defekt an einem Ostseeglasfaserkabel zwischen Finnland und Deutschland gegeben hat. Liegen Ihnen dazu irgendwelche Erkenntnisse vor?

Kall (BMI)

Dazu kann ich Ihnen leider nichts sagen, Herr Kollege. Das tut mir leid.

Frage

Eine Frage an das BMG: Seit 700 Tagen wird jetzt zwischen Bund und Ländern, zwischen Opposition und Regierung, um die Krankenhausreform gerungen. Jetzt ist am Freitag der entscheidende Tag, ob diese 700 Tage gegebenenfalls im Papierkorb verschwinden, wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Was passiert denn in diesen nächsten vier Tagen noch bis zur Entscheidung des Bundesrates?

Grüneberg (BMG)

Herr Kollege, der Herr Minister hat in der letzten Woche vielfach darüber gesprochen. Mir fallen ad hoc drei Interviews ein, wo er sich genau zu dieser Frage geäußert hat. Er arbeitet natürlich daran, dass der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wird. Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen.

Zusatzfrage

Es laufen also bis zur letzten Sekunde intensive Gespräche zwischen den Beteiligten? - Okay.