15.11.2024
Was bedeutet das Ampel-Aus für die aktuelle Gesetzgebung?
Mit dem Ende der Ampel-Koalition hat Bundeskanzler Scholz angekündigt, die Vertrauensfrage zu stellen. Der Bundestag wird am 16. Dezember 2024 darüber abstimmen. Es ist davon auszugehen, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage verliert, der Bundespräsident den Bundestag auflöst und es am 23. Februar 2025 zu Neuwahlen kommt.
Die Wahlperiode endet mit der konstituieren Sitzung des neu gewählten Bundestages, die spätestens 30 Tage nach der Wahl stattfindet. Bis dahin hat der alte Bundestag auch nach seiner "Auflösung" weiterhin sämtliche parlamentarischen Befugnisse. Er kann insbesondere weiterhin bei Bedarf zusammentreten, Ausschusssitzungen abhalten, Anträge jedweder Art behandeln, Gesetze beschließen oder Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Allerdings hat Bundeskanzler Scholz mit seiner auf SPD und Grüne gestützten Minderheitsregierung nicht nur die politische Mehrheit verloren. SPD und Grüne haben auch keine Verfahrensmehrheit mehr im Ältestenrat des Bundestages. Dort kann Rot-Grün zum Beispiel keine Gesetzesvorhaben oder Anträge ohne die Zustimmung der Opposition auf die Tagesordnung setzen. Die Oppositionsfraktionen haben erklärt, nur dann mit der Minderheitsregierung zu kooperieren, wenn sie die Vorhaben sinnvoll finden. Sie werden nichts mitbeschließen, was nicht zwingend nötig oder dringend ist oder womit sie einer künftigen Regierung Steine in den Weg legt.
Bei der Neuwahl fallen alle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beschlossenen Gesetze unter die sogenannte Diskontinuität des Bundestages. Die Gesetze müssten in den neuen Bundestag erneut eingebracht werden, bevor sie beschlossen werden könnten. Davon nicht betroffen sind Gesetze, die der Bundestag bereits beschlossen hat, und bei denen lediglich die Zustimmung des Bundesrates aussteht. Der Bundesrat ist nicht an Legislaturperioden gebunden und kann solche Gesetzgebungsverfahren noch abschließen.
Was bedeutet das für die laufenden Gesetzgebungsverfahren, die für die Fondsbranche von Interesse sind?
Gesetz mit einer Chance auf Abschluss:
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Das Jahressteuergesetz 2024 ist vom Bundestag beschlossen und liegt dem Bundesrat zur Beratung am 22. November 2024 vor. Wenn dieser wie erwartet zustimmt, wird das JStG 2024 noch vor Jahresende im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gesetze ohne eine Chance auf Abschluss:
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Das Fondsmarktstärkungsgesetz liegt dem Bundestag zur Beratung vor. Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2024 den Regierungsentwurf verabschiedet. Eine Befassung oder Anhörung im Finanzausschuss hat noch nicht stattgefunden. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte in dieser Legislaturperiode nicht weiterverfolgt werden.
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Das Gesetz über dieDigitalisierung des Finanzmarktes könnte theoretisch noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Die Beschlussempfehlung der Ausschüsse im Bundestag liegt vor, das Gesetz ist also fertig beraten. Die Ampel-Koalition konnte sich bisher nicht darauf verständigen, den Entwurf für die 2. und 3. Lesung auf die Tagesordnung zu setzen. Auch der Bundesrat müsste noch zustimmen. Eine kurzfristige Verständigung zum Abschluss des Gesetzes in dieser Legislaturperiode erscheint daher unwahrscheinlich.
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Für das Zukunftsfinanzierungsgesetz II liegt noch kein Regierungsentwurf vor. Der Beschluss darüber wurde zuletzt verschoben. Auch die Maßnahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens werden erst in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen.
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Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist ebenfalls in einem sehr frühen Stadium der Beratung. Bisher liegt kein Regierungsentwurf vor, so dass der Bundestag noch nicht mit dem Vorhaben befasst ist. Dieses Vorhaben wird in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
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Für das Rentenpaket II (Absicherung des Rentenniveaus und Aufbau eines Generationenkapitals) liegt ein Regierungsentwurf zur Beratung im Bundestag vor. Im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dazu bereits eine Sachverständigenanhörung stattgefunden. Schon vor dem Bruch der Ampel-Koalition hatte die FDP weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Das Gesetzgebungsvorhaben dürfte in dieser Legislaturperiode nicht mehr geeint werden können.
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Das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) liegt ebenfalls im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales, ist aber noch nicht beraten worden. Dieses Vorhaben läuft in die Diskontinuität.
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Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) war bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz liegt allerdings noch in den zuständigen Ausschüssen zur Beratung im Bundestag. Da diese noch nicht abgeschlossen sind, ist eine Einigung unwahrscheinlich.
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Für das Gesetz zur Stärkung der Finanzbildung existiert nur der Referentenentwurf, der Kabinettstermin sollte am 4. Dezember 2024 folgen. Das Gesetz ist somit noch nicht in den Bundestag eingebracht und kann nicht mehr beraten werden.
Einige der bis zum Wahltermin am 21. Februar 2025 geplanten Sitzungswochen werden entfallen. Andere Sitzungswochen sollen verkürzt stattfinden. Für uns sind das weitere Signale dafür, dass der Wahlkampf begonnen hat und die Fachpolitik bis zu der Zeit nach der Wahl ruht.