10/10/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/10/2024 07:55
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat heute die "Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen" veröffentlicht.
Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen gibt es ab sofort eine länderübergreifende Empfehlung. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat heute die "Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen" veröffentlicht. Maßgebend für die Empfehlung ist ein kritisch-konstruktiver Umgang mit KI. Unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen hatten alle 16 Länder in der "Ad hoc-AG KI" die Empfehlung erarbeitet. Damit erhalten die Bildungsministerien der Länder eine wichtige Orientierung, um die Potenziale von KI für das Lehren und Lernen auszuschöpfen, unter anderem bei der Weiterentwicklung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, bei der Lehrkräfteaus- und -fortbildung oder auch mit Blick auf individuelle Fördermöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Handlungsempfehlung setzt im Zusammenhang mit KI auf eine zeitgemäße und chancengerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung und gibt Hinweise für nächste, gemeinsame Schritte.
Schulministerin Dorothee Feller: "Mit der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 stand sofort fest, dass generative Künstliche Intelligenz großen Einfluss darauf haben wird, wie Schülerinnen und Schüler in Zukunft lernen. Angemessen eingesetzt, kann KI beispielsweise einen Beitrag zur Stärkung der Basiskompetenzen leisten und durch noch stärker individualisiertes Lernen allen Schülerinnen und Schülern faire Chancen eröffnen. Die Schul- und Bildungsministerien aller 16 Länder waren gefragt, schnell zu reagieren und die Potenziale und Herausforderungen gleichermaßen auszuloten. Auf dieser Vorarbeit konnte die gemeinsame Handlungsempfehlung nun aufbauen. Als eines der ersten Länder hat Nordrhein-Westfalen bereits Anfang 2023 einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen herausgegeben und auf dieser Grundlage die Federführung in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe übernommen. Die neue Empfehlung ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses und unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Länder in grundlegenden Bildungsthemen. Dass nun eine einheitliche Empfehlung auf der Höhe der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse für alle Länder bereitsteht, ist ein bedeutsamer Schritt und gleichzeitig Teil eines Prozesses, da sich die Technologien beständig weiterentwickeln und wir als Bildungsministerinnen und Bildungsminister unsere Positionen entsprechend definieren müssen."
Die Handlungsempfehlung umfasst fünf Themenbereiche:
Auf der Grundlage der Handlungsempfehlung haben die Länder nun den Auftrag, diese umzusetzen und ihren bisherigen Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen weiterzuentwickeln. Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des im Jahr 2023 veröffentlichten eigenen Handlungsleitfaden bereits eine gute Grundlage, darauf aufbauende Maßnahmen im Dialog mit den am Schulleben Beteiligten auszugestalten. Unter anderem werden auch auf dieser Grundlage die Kernlehrpläne der Gymnasialen Oberstufe bis zum Schuljahr 2025/26 novelliert. Zudem startet ab dem 1. Februar 2025 das das Pilotprojekt "Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht" (KIMADU). Alle Schulen finden auf der Seite www.lernen-digital.nrw Unterstützungsangebote.
Die Handlungsempfehlung der KMK kann hier nachgelesen werden: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf
Der von NRW bereits Anfang 2023 veröffentlichte Handlungsleitfaden "Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen" ist zu finden unter: https://www.schulministerium.nrw/dokument/handlungsleitfaden-umgang-mit-textgenerierenden-ki-systemen-msb-nrw