10/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/07/2024 05:04
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 12. Juli 2024 ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 750.000 Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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