German Federal Government

04/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 04/25/2024 05:22

Regierungspressekonferenz vom 24. April 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretender Regierungssprecher Büchner
  • Collatz (BMVg)
  • Wagner (AA)
  • Kall (BMI)
  • Pauly (BMDV)
  • Dr. Säverin (BMWK)
  • Gülde (BMG)
  • Dr. Fuchs (BMJ)

(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

SRS Büchner

Herzlich willkommen! Die Rentenanpassung zum 1. Juli steht. Das Kabinett hat dazu heute die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. In den alten und neuen Bundesländern steigt der Rentenwert von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent. Die Rentenanpassung liegt damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Möglich machen das der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse. Die Berechnung der Anpassung der Renten erfolgt in diesem Jahr zum ersten Mal bundeseinheitlich, da bereits im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert (Ost) den West-Wert erreicht hatte. Grund war die höhere Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern. 34 Jahre nach der deutschen Einheit ist das ein Meilenstein für unser Land.

Dann hat das Bundeskabinett heute die Aktualisierung des deutschen Stabilitätsprogramms beschlossen. Bis Ende April jeden Jahres legen die Mitgliedstaaten des Euroraums der Europäischen Kommission und dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, dem ECOFIN-Rat, ihre Stabilitätsprogramme vor. Diese enthalten eine Projektion der gesamtstaatlichen Haushaltsentwicklung sowie weitere finanzpolitische Kennzahlen. Die Programme erläutern die wichtigsten finanzpolitischen Maßnahmen und beschreiben, wie die von der EU an Deutschland gerichteten länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden. Damit kommen die Mitgliedsstaaten des Euroraums den derzeitigen Bestimmungen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach.

Das deutsche Stabilitätsprogramm beschreibt die Finanzpolitik der Bundesregierung umfassend. Im Frühjahr 2024 ist die deutsche Finanzpolitik geprägt vom Übergang von den krisenbedingten Ausnahmejahren zu einem Haushalt ohne Notlage. Die Finanzpolitik orientiert sich an den Zielen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu stärken und die staatlichen Ausgaben effizient zu gestalten und gleichzeitig das hohe Niveau investiver Ausgaben für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands aufrechtzuerhalten. Nach vier Ausnahmejahren sich überlagernder Krisen will die Bundesregierung die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen sichern und wieder die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenbremse einhalten. Sie verfolgt eine umfassende und zielgerichtete Angebotspolitik, die gleichzeitig die Transformation stärkt und auf erhöhtes Wachstumspotenzial zielt.

Zudem hat das Kabinett heute den ersten Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat dabei die Federführung und wird gleich um 13.30 Uhr den Plan mit dem Titel "Gemeinsam für ein Zuhause" in einer Berliner Einrichtung für Obdachlose bei einer Pressekonferenz vorstellen.

Mit dem Aktionsplan bekennen sich Bund, Länder und alle weiteren Beteiligten zu dem Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Sie verständigen sich dazu auf ein gemeinsames Vorgehen. Erstmals werden alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ihre gemeinschaftlichen Anstrengungen bündeln. Es geht darum, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu verbessern und den Zugang für Wohnungslose zu erleichtern, mit Präventionsmaßnahmen Wohnungslosigkeit zu vermeiden sowie auf Mindeststandards in den Notunterkünften und eine bessere gesundheitliche Versorgung hinzuwirken - um nur einige Ansatzpunkte zu nennen. Der Bundesregierung ist klar, dass ein Aktionsplan nicht ausreicht und dass kontinuierliche Anstrengungen aller Ebenen erforderlich sind, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Daher wird jetzt ein nationales Forum eingesetzt, an dem alle Akteure beteiligt sind. Dort werden jährliche Arbeitsprogramme entwickelt, evaluiert und fortgeschrieben.

Die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans ist also der Startpunkt eines gemeinsamen Weges, der auch die kommenden Jahre über die aktuelle Wahlperiode hinaus gemeinsam fortgeführt werden soll. Wir können die Wohnungslosigkeit erfolgreich bekämpfen, wenn möglichst alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure ihre Maßnahmen und viele Hilfsangebote miteinander abstimmen und vernetzen. - So weit zu den Kabinettsbeschlüssen.

Ich habe noch eine aktive Mitteilung zur Entscheidung des US-Kongresses, die Hilfe für die Ukraine zu genehmigen. Es ist eine gute Nachricht, dass der US-Kongress nun weitere milliardenschwere Hilfen für die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine bewilligt hat. Der Bundeskanzler begrüßt dies ausdrücklich. Die Entscheidung zeigt: Wir sind sehr geschlossen in unserer Unterstützung der Ukraine. Die USA bleiben ein verlässlicher Partner der Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Aggressor.

Wir senden zugleich auch eine starke Botschaft an Putin: Er sollte nicht damit rechnen, dass er diesen Krieg aussitzen kann, weil die Unterstützung aus Europa und den USA nachlässt. Das wird sie nicht. Deutschland hat seit Kriegsbeginn 2022 insgesamt rund 28 Milliarden Euro militärische Hilfe geleistet und fest eingeplant. 2024 unterstützen wir die Ukraine mit mehr als sieben Milliarden Euro an militärischen Hilfen. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von sechs Milliarden Euro, insgesamt also 13 Milliarden Euro. Außerdem liefert Deutschland ein drittes Patriot-Flugabwehrsystem an die Ukraine. Deutschland ist damit unverändert der zweitgrößte bilaterale Unterstützer der Ukraine. Auch mit der Immediate Action on Air Defense hat Deutschland die Initiative für eine weitere Stärkung der ukrainischen Flugabwehr ergriffen.

Das alles zeigt: Wir stehen gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten fest an der Seite der Ukraine, fest an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer, die für ihr freies, demokratisches und unabhängiges Land kämpfen, und zwar so lange, wie das nötig sein wird.

Frage

Nur eine Verständnisfrage, Herr Collatz: Wie viele Patriot-Abwehrsysteme verbleiben denn für die Landesverteidigung in Deutschland?

Collatz (BMVg)

Wir haben insgesamt einen Gesamtbestand von zwölf Systemen. Wir haben jetzt die dritte Abgabe zu verzeichnen. Es hängt auch immer davon ab, wie die Rückflüsse aus der Industrie von Upgrades und Instandsetzungen zu verzeichnen sind. Das ist dann jeweils immer tagesaktuell. Über den aktuell einsatzbereiten Stand kann ich aus Sicherheitsgründen nichts sagen.

Frage

An das Auswärtige Amt oder eventuell an das BMI: Seit gestern können ukrainische Männer im wehrfähigen Alter, also zwischen 18 und 60 Jahren, keine konsularische Dienstleistung mehr in der ukrainischen Botschaft in Anspruch nehmen, also weder einen Pass verlängern noch eine Vollmacht ausstellen lassen, gar nichts mehr. Eine rein praktische Frage für unsere Leser oder User, von denen es hier viele gibt: Was können diese ukrainischen Männer, die sich in Deutschland aufhalten, tun, wenn zum Beispiel ihr Pass abgelaufen ist und nicht mehr verlängert werden kann?

Wagner (AA)

Das ist ja eine hoheitliche Maßnahme der Ukraine, die ich jetzt von dieser Stelle aus für das Auswärtige Amt nicht kommentieren kann. Ich weiß nicht, ob das BMI dazu noch Ausführungen macht.

Zusatz

Ich habe auch nicht um einen Kommentar gebeten, sondern um einen Ratschlag für die ukrainischen Männer im wehrfähigen Alter, die sich jetzt hier als Flüchtlinge aufhalten, die offiziell ausgereist sind und das auch durften.

Kall (BMI)

Ich kann Ihnen dazu aus dem Stand auch nicht mehr sagen. Wir können schauen, ob wir das nachreichen können. Ich würde es auch als konsularrechtliche Frage ansehen, die ja dann sozusagen auch allein in der Hand der ukrainischen Stellen liegt, wie die ukrainische Botschaft hier für ihre Staatsangehörigen da ist. Insofern weiß ich nicht, ob ich Ihnen dann dazu für das BMI etwas werde sagen können.

Was aus meiner Sicht ziemlich sicher ist, ist, dass sich das nicht auf den Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine auswirken wird, ganz gleich, ob es Frauen - das ist ja der allergrößte Teil - oder Männer sind, weil dieser Schutzstatus ja in der gesamten Europäischen Union unmittelbar aufgrund der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg gilt. Darauf dürfte sich das nicht auswirken.

Zusatzfrage

Können zum Beispiel diese Leute bei einer Ausländerbehörde ein Ersatzdokument beantragen, wenn ihr Pass nicht mehr gültig ist?

Kall (BMI)

Das bringen wir gerne in Erfahrung. Wenn wir da etwas nachreichen können, tun wir das. Wie gesagt, das ist aus meiner Sicht erst einmal eine konsularische Frage, die die ukrainischen Stellen beantworten müssen.

Frage

Wie werden deutsche Behörden verfahren, wenn ein ukrainischer Mann wegen dieser Regelung notwendige Nachweise nicht erbringen kann?

Kall (BMI)

Bei dem, was Sie nachfragen, geht es um Landesbehörden, um die Ausländerbehörden der Länder, soweit ukrainische Geflüchtete mit den Behörden im Kontakt sind. Sie könnten sich dann hier zum Beispiel an den Berliner Senat wenden, um zu erfahren, wie damit umgegangen wird.

Frage

(zum Nahostkonflikt) Herr Wagner, eine Frage zu Gaza: Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk hat eine internationale Untersuchung bezüglich der Massengräber und der Zerstörung der zwei Krankenhäuser, wo Hunderte von Leichen gefunden worden sind - unter ihnen auch Frauen und Kinder -, angeordnet. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Im selben Kontext auch: Amnesty International Deutschland hat die deutsche Regierung kritisiert, weil sie zu den Kriegsverbrechen in Gaza schweigt, und ihr auch Doppelmoral vorgeworfen. Gibt es dazu eine Stellungnahme?

Wagner (AA)

Zu dem ersten Teil Ihrer Frage: Wir kennen die Medienberichte. Die sind erschütternd. Insofern muss das natürlich vollständig aufgeklärt werden.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Ehrlich gesagt tue ich mich schwer, das jetzt hier zu kommentieren. Sie kennen unsere Haltung zu dem Konflikt in Gaza; die haben wir hier hinlänglich immer wieder ausgeführt. Insofern möchte ich mich jetzt zu diesem spezifischen Vorwurf einer NGO nicht einlassen. Ich glaube, es ist sehr klar, wie die Bundesregierung zu dem Konflikt steht. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass es eine Freilassung der Geiseln durch die Hamas braucht und dass es eine Einstellung des Terrors durch die Hamas gegen Israel braucht, dass gleichzeitig aber eben auch die humanitäre Lage in Gaza höchst dramatisch ist und dringend verbessert werden muss. Da steht natürlich erst einmal vor allen Dingen die israelische Regierung in der Pflicht.

Zusatzfrage

Unterstützen Sie eine internationale Untersuchung oder eine Untersuchung, die die israelische Regierung machen sollte?

Wagner (AA)

Na ja, das muss aufgeklärt werden. Natürlich sind da auch israelische Stellen, die ja in Gaza agieren und dort eine Militäroperation durchführen, mit in der Pflicht.

Frage

Der Kollege hat ja schon die Stellungnahme von Amnesty International angesprochen. Egal, ob man mit Diplomaten oder Journalisten aus Nahost spricht, und egal, welcher politischen Couleur sie sind: Alle berichten von einem wirklich erdrutschartigen Verlust an Glaubwürdigkeit der deutschen Diplomatie in der Region aufgrund der sehr einseitigen Haltung der Bundesregierung in dieser Causa. Es gibt auch Berichte, dass sehr bekannte, eigentlich prowestliche Menschenrechtsaktivisten etwa den Kontakt mit der deutschen Botschaft in Kairo abgebrochen haben. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Könnten Sie einmal kurz skizzieren, was Sie dazu an Drahtinformationen aus den Botschaften in Nahost bekommen? Bestätigt sich auch aus Ihrer Sicht dieser dramatische Ansehensverlust der deutschen Diplomatie in Nahost?

Wagner (AA)

Ich würde mir da Ihre Analyse und Ihre Sichtweise keinesfalls zu eigen machen. Es ist doch vollkommen klar, dass der Konflikt in Gaza hochgradig polarisiert und dass auch sehr emotional aus unterschiedlichen Ecken darauf geschaut wird. Aber wenn ich die Gespräche wahrnehme, die wir mit unseren Partnern - vor allen Dingen auch arabischen Partnern - in der Region führen, dann nehme ich da einen sehr engen Austausch und ein enges Vertrauensverhältnis wahr. Wir tun ja wirklich fast Tag und Nacht, hätte ich jetzt beinahe gesagt, aber intensiv im Grunde jeden Tag alles dafür, dass wir zum einen, wie ich eben schon geschildert habe, das Leid in Gaza lindern, zum anderen aber auch die Perspektive auf eine politische Lösung dieses Konfliktes offenhalten und wieder zu der Perspektive einer Zweistaatenlösung hinkommen. Da sind natürlich unsere Kontakte zu essenziellen Partnern in der Region und vor allen Dingen auch den arabischen Nachbarn Israels ganz wichtig. Ich nehme da einen sehr engen und vertrauensvollen Austausch wahr. Ich kann hier jetzt natürlich nur für das Auswärtige Amt und für die Außenministerin sprechen.

Zusatzfrage

Das habe jetzt nicht nur ich gesagt, sondern es gab ja sogar entsprechende Berichte in der Tagesschau. Aber das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, sind diese Berichte, dass zahlreiche langjährige Partner sowohl deutscher Auslandsstiftungen als auch des Auswärtigen Amtes selbst massiv den Kontakt abgebrochen haben, so nicht richtig?

Wagner (AA)

Sie haben mich nach unseren diplomatischen Kontakten in der Region gefragt. Dazu kann ich nur berichten, dass diese gut und vertrauensvoll sind und wir in einem ständigen Gespräch und einer ständigen Reisediplomatie sind, um die Ziele zu erreichen, die wir uns in unserer Außenpolitik setzen. Es ist aber, wie ich gesagt habe, auch so, dass auf diesen Konflikt sehr emotional geschaut wird. Dazu braucht man manchmal nur in diesen Saal zu schauen, aber auch auf die Diskussion in der deutschen Gesellschaft - und das ist ja auch normal. Das ist ja ein Konflikt, den sich in dieser Form niemand gewünscht hat, der von einem brutalen Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober mit über tausend Toten in Israel ausging und der mittlerweile in Gaza eine Situation herbeigeführt hat, in der schon viel zu viele Menschen ums Leben gekommen sind und das Leid und der Hunger enorm sind. Dass das Emotionen hervorruft und dass emotional darauf geschaut wird, ist doch vollkommen normal.

Frage

Herr Wagner, ich möchte die Frage des Kollegen noch einmal aufgreifen. Unabhängig von den diplomatischen Kontakten, die Sie haben und auch haben müssen: Sehen Sie jetzt als Nachwirkung des Gaza-Krieges, dass die Beziehungen mit der arabischen Welt beschädigt sind?

Wagner (AA)

Wir werben in der Region, aber auch darüber hinaus immer wieder dafür, dass man diesen Konflikt in seiner ganzen Komplexität sieht und sich nicht sozusagen auf einfache Antworten verlässt; denn dieser Konflikt ist einfach komplex. Es war uns über die letzten Monate ein Anliegen, immer wieder deutlich zu machen, dass man Leid nicht nur einseitig sieht, sondern dass man sowohl das Leid in Gaza als eben auch das Leid sieht, das die Geschehnisse des 7. Oktobers über Israel gebracht haben. Für diese differenzierte Sichtweise werben wir. Dass das in einer emotional geführten Debatte um einen Nahostkonflikt, der ja auch schon lange andauert, nicht immer einfach ist, ist vollkommen klar. Dem dienen unsere diplomatischen Bemühungen. Aber noch einmal: Ich kann in unseren Kontakten auf Regierungsebene und auf Ebene der Außenministerin keinen Vertrauensverlust zu unseren arabischen Partnern in der Region feststellen.

Frage

Um es ein bisschen konkreter zu machen: Beispielsweise war Deutschland über Jahrzehnte bei entsprechenden Verhandlungen ein zentraler Vermittler zwischen Hisbollah und Israel. Man hört zum Beispiel auch aus dem außenpolitischen diplomatischen Kontext, dass das gegessen ist, dass es eigentlich kaum noch Partner in Nahost gibt, die Deutschland in diesem Kontext eine Vermittlerrolle zuschreiben. Können Sie das kurz kommentieren?

Wagner (AA)

Ich weiß nicht, wer Ihre Quellen sind. Ich kann nur darüber berichten, was wir tun. Sie wissen, dass die Außenministerin nunmehr achtmal in der Region war und dass wir ständig mit unseren Partnern in der Region in Kontakt sind. Sie war ja auch im Libanon. Diese Gespräche führen wir fort. Ich werbe noch einmal dafür: Es ist ja nicht so, dass Außenpolitik ein Zauberstab ist. Wir würden uns auch wünschen, dass dieser Konflikt morgen vorbei ist. Aber das ist eben nicht so einfach. Es ist komplex. Das hält uns aber nicht davon ab, uns für unsere außenpolitischen Ziele einzusetzen. Die habe ich ja eben schon hier skizziert.

Zusatzfrage

Noch einmal: Ich würde es ganz gerne ein bisschen konkreter fassen. Können Sie mir ein Land in Nahost nennen, das Deutschland noch eine Vermittlerrolle in dem Konfliktgeschehen in Nahost zuschreibt?

Wagner (AA)

Ich liefere Ihnen gerne all die Reiseziele der letzten Monate nach und sage, wo wir überall gewesen sind. Wir sind mit allen Regierungen in der Region - mir fällt es jetzt wirklich schwer, da irgendeine zu identifizieren, mit der wir derzeit nicht in Kontakt sind - in einem vertrauensvollen, intensiven, engen Austausch. Alle unsere Bemühungen dienen dem Ziel, die Geiseln aus den Händen der Hamas freizubekommen, das Leid in Gaza zu beenden und in einen politischen Prozess zu kommen, der in einer Zweistaatenlösung endet, denn nur so werden wir diesen Konflikt nachhaltig lösen.

Frage

Meine Frage ist in Richtung des Innenministeriums. Herr Kall: Am Freitag, den 19. April, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zwei Mädchenzentren des FRIEDA-Frauenzentrums geschlossen, die sich speziell an migrantische Mädchen und junge Frauen richten. Als Gründe für die Schließung wurde angegeben, dass eine Person aus dem Mitarbeiterteam propalästinensische Äußerungen auf einem privaten Instagram-Profil veröffentlicht habe und dass eine Person des Vereins auf einer offiziell angemeldeten propalästinensischen Demonstration gesehen worden sei. Meine erste Frage dazu ist: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Schließung?

Weiterhin: In den letzten Monaten haben wir in ganz Deutschland zahlreiche Fälle gesehen, in denen der Inhalt von privaten Social-Media-Accounts als Beweismittel verwendet wurde, was häufig zum Verlust des Arbeitsplatzes führte. Deswegen meine Frage: Ist die Überwachung privater Social-Media-Accounts wie Instagram durch staatliche Stellen und auch Arbeitgeber in diesem Kontext rechtlich zulässig?

Kall (BMI)

Erst einmal kann ich nichts von dem bestätigen, was Sie in Ihrer Frage vorausgesetzt oder hier vorgetragen haben. Sollte es eine Schließung einer bestimmten Einrichtung in Berlin gegeben haben, müssten Sie sich bitte an das Land Berlin wenden, entweder an die entsprechende Senatsverwaltung oder an die Polizei in Berlin, soweit das eine polizeiliche Maßnahme gewesen sein soll, oder an das Bezirksamt, wenn das auf Bezirksebene erfolgt ist. Dazu haben wir weder Kenntnisse, noch hat der Bund irgendwelche Zuständigkeiten, die eine solche Maßnahme ermöglichen würden.

Zusatzfrage

Das ist nicht nur ein einziger Fall, sondern in ganz Deutschland - deshalb habe ich meine zweite Frage gestellt - sehen wir zahlreiche Fälle, dass die Social-Media-Accounts von Privatnutzern als Beweismittel genutzt werden. Deswegen noch einmal die Frage: Können Sie kommentieren, wie bei Instagram und anderen Social-Media-Accounts die Überwachung von der staatlichen Stelle gemacht wird?

Kall (BMI)

Ich weiß nicht, was die Quellen für das sind, was Sie vortragen. Ich kann das nicht bestätigen. Sie können sich, was etwaige Strafverfahren angeht, in denen Ermittlungsbehörden natürlich Beweismittel sichern können - das machen in Deutschland Staatsanwaltschaften; die Polizei führt das aus -, an diese Stellen wenden. Dass das jetzt ein größeres Phänomen wäre oder in irgendeiner Weise zugenommen hätte, kann ich von hier aus nicht erkennen und nicht bestätigen.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMDV. Es geht um die Binnenwasserstraßen und die Frage, wie marode Brücken und Schleusen sind. Viele davon sind älter als 80 Jahre. Wie groß ist der Investitionsstau, den Sie da sehen, und wie ist Ihr konkreter Plan, ihn abzuarbeiten?

Pauly (BMDV)

Vielen Dank für die Frage. Ich ordne das sehr gern ein. Ganz grundsätzlich ist es natürlich wichtig, hier festzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen wichtige Zukunftsinvestitionen sind. Es ist die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, dass wir unsere Infrastrukturen instand halten und natürlich auch kontinuierlich weiterentwickeln. Das gilt insbesondere auch für die Wasserstraße.

Trotz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum KTF und den damit einhergehenden Herausforderungen, die wir in haushaltspolitischer Hinsicht haben, trägt unser Haus dafür Sorge, dass wir die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Das ist für 2024 so gewesen, und wir setzen uns auch im Laufe der jetzt laufenden Haushaltsverhandlungen dafür ein. Klar ist - das haben Sie in Ihrer Frage auch schon impliziert -, dass da in den vergangenen Legislaturperioden viel zu wenig getan wurde. Wir sehen natürlich auch am Zustand der Infrastruktur aktuell, dass es da Nachholbedarf gibt und dass das mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten verbunden ist.

Aktuell können wir, wenn wir auf die aktuellen Baukapazitäten schauen, ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um diese Kapazitäten entsprechend auszufüllen und zu bedienen. Wir sehen ganz grundsätzlich großes Potenzial im Ausbau der Wasserstraßen und in der Weiterentwicklung der Wasserstraßen, weil es hierfür noch Kapazitäten gibt. Denken Sie bitte an das Thema von Gefahrgut und Schwertransporten, das ja auch für die Energiewende wichtig ist. In dem Bereich können wir noch weitere Kapazitäten aufbauen, gerade mit Blick auf die Belastung der anderen Infrastrukturen. Sie können davon ausgehen, dass wir uns dafür einsetzen, dass diese Zukunftsinvestitionen auch weiter getätigt werden.

Zusatzfrage

Das war jetzt sehr unkonkret. Sie müssen ja für alles, was Sie im Haushalt einpreisen, irgendeinen Plan haben. Können Sie wenigstens den Investitionsstau beziffern, und haben Sie einen konkreten Plan, wie Sie das abarbeiten?

Pauly (BMDV)

Selbstverständlich haben wir einen konkreten Plan, aber das würde jetzt, denke ich, an dieser Stelle auch zu weit führen. Richtig ist: Es gibt einen Investitionsstau.

Zusatzfrage

Wie hoch ist er? Können Sie ihn in Zahlen benennen?

Pauly (BMDV)

Ich kann das jetzt an dieser Stelle nicht beziffern. Aber wir arbeiten intensiv daran, diesen Investitionsstau abzuarbeiten.

Frage

Wie bewertet der Bundeskanzler den Spionagevorwurf gegen einen Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für Europa Krah, der nun in Untersuchungshaft sitzt?

SRS Büchner

Sehr allgemein kann ich dazu sagen: Das sind natürlich besorgniserregende Nachrichten, die da kommen. Aber es ist gut, dass die Ermittlungsbehörden das Thema ernst nehmen. Dort ist es jetzt auch in guten Händen.

Zusatzfrage

Vielleicht anschließend noch eine Frage an Herrn Kall: Inwiefern sehen Sie eine erhöhte Spionagegefahr aus China und Russland?

Kall (BMI)

Das sind große Fragen, die Sie da stellen. Ich würde das auch differenzieren wollen. Wir sehen ein ganz erhebliches Spionagerisiko aus China. Wir haben jetzt mehrfach erfolgreiche Zugriffe gehabt, um solche Spionageaktivitäten zu unterbinden, zum einen die drei Festnahmen am Montag, die einen Fall der Wirtschafts- und Industriespionage, aber auch den Bereich der Rüstungsgüter - den sogenannten Dual-Use - betrafen. Sie sind insofern sehr ernst zu nehmen.

Dieses Szenario haben die Sicherheitsbehörden, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz und die dortige Spionageabwehr, immer gesehen. Vor genau solch einem Szenario wurde auch wiederholt gewarnt. Die Stimmen von Herrn Haldenwang am Montag und der Bundesinnenministerin haben Sie dazu natürlich auch vernommen. Für diese Gefahren werden die Unternehmen gerade in dem Bereich, aber auch Wissenschaftseinrichtungen - überall, wo Know-how und Innovationen bestehen und entwickelt werden - gezielt sensibilisiert, weil es da ein ganz erhebliches Risiko gibt.

Der Fall gestern des Abgeordnetenmitarbeiters im Europäischen Parlament betrifft mutmaßliche Spionage aus dem Europäischen Parlament heraus, die also sozusagen demokratische Vorgänge in der Europäischen Union und gleichzeitig die mögliche Ausspähung von Oppositionellen in Europa unmittelbar berührt. Insofern ist der Fall anders gelagert, aber er zeigt auch das ganz erhebliche Risiko von Spionage und Einflussnahmeversuchen Chinas in der Europäischen Union und in Deutschland. Gleichzeitig zeigt es die Wachsamkeit unserer Sicherheitsbehörden, dass sie so etwas nicht zulassen und eingreifen, sobald es entsprechende Beweistatsachen gibt, die dann auch ein rechtsstaatliches Strafverfahren in Deutschland und entsprechende Maßnahmen ermöglichen.

Zum ersten Teil, China: Über russische hybride Bedrohungen, Spionage, mögliche Sabotagepläne, Cyberbedrohungen haben wir hier ja wiederholt gesprochen, gerade auch in der letzten Woche, als diese möglichen Sabotagepläne aufgedeckt wurden, die ja auch entsprechende Konsequenzen in Form von Haftbefehlen hatten.

Da haben wir insofern eine neue Dimension gesehen, als es um physische Angriffsrisiken und Anschlagsrisiken auch auf militärische Infrastruktur ging, die unsere deutsche militärische Unterstützung für die Ukraine unterminieren und verhindern sollen. Das war sicherlich das Ziel dieser russischen hybriden Bedrohungen, die aber auch aufgedeckt und unterbunden werden konnten. Auch das war ein Erfolg der Spionageabwehr, der an der Stelle gelungen ist.

Frage

Wie Herr Kall eben erläuterte, gab es in letzter Zeit mehrere Festnahmen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Spionage zugunsten Chinas und Russlands. Wird Deutschland anstreben, diese Menschen, sollten sie für schuldig befunden werden, gegen politische Gefangene in den jeweiligen Ländern einzutauschen?

Wagner (AA)

Wir sind ein Rechtsstaat. Insofern liegt es jetzt in der Hand der Ermittlungsbehörden und der Justizbehörden, in diesen Fällen erst einmal zu ermitteln und dann Urteile zu fällen.

Frage

Ich habe eine Frage zum Thema des Wasserstoffhochlaufs. Sie geht an das BMWK. Heute gab es neue Zahlen vom EWI in Köln. Sie beschäftigen sich damit, wie viele Wasserstoffanlagen für 2030, geplant sind - es sollen 10 000 MW sein - bzw. wie viele davon tatsächlich schon im Bau sind oder für wie viele davon es Investitionsentscheidungen gibt. Das sind bisher erst 300 MW. Es besteht also eine große Differenz zwischen den Plänen und den Investitionsentscheidungen.

Daher die Frage: Welche weiteren Maßnahmen plant das Wirtschaftsministerium, um Investoren sozusagen davon zu überzeugen, Investitionsentscheidungen für den Bau dieser Anlagen zu treffen, damit das mit dem Hochlauf klappt? Gibt es dazu noch weitere Gesetzesverfahren oder Ähnliches?

Dr. Säverin (BMWK)

Bevor ich hier improvisiere, würde ich Ihnen das möglichst schnell nachliefern.

Frage

Herr Wagner, Deutschland plant, im Mai zusammen mit Ruanda bei der UN-Vollversammlung eine Resolution mit dem Ziel einzubringen, das Massaker in Srebrenica auf offizieller UN-Ebene als Genozid zu werten, verbunden mit der Forderung, den 11. Juli zum Internationalen Tag der Reflexion und des Gedenkens an den Völkermord in Srebrenica 1995 zu erklären.

Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Können Sie mir kurz darlegen, wieso die Bundesregierung sagt, sie sehe die Tötung von rund 8000 Männern und Jungen im wehrfähigen Alter zweifelsfrei als Genozid an, wenn in Bezug auf die Tötung von 10 000 Frauen und 14 000 Kindern in Gaza allein schon der Vorwurf des Völkermordes von der Bundesregierung - um den Regierungssprecher zu zitieren - als jeder Grundlage entbehrend bewertet wird? Könnten Sie mir das kurz darlegen?

Wagner (AA)

Erst einmal zu Ihrer Frage: Ich möchte nicht ausschließen, dass ich auch von Ihnen noch Sachen lernen kann, aber ich müsste zu dieser Initiative in den UN noch einmal nachhören. Das sagt mir jetzt erst einmal nichts, was nicht heißt, dass das nicht der Fall ist. Aber dazu würden wir uns noch einmal melden.

Völkermord ist völkerrechtlich sehr eindeutig definiert. Ich will ich hier nicht in ein juristisches Proseminar verfallen, aber es gibt da schon einen klaren Unterschied. Vor allen Dingen ist das Absichtselement ein ganz wichtiges, also das Element, absichtsvoll eine ganze Bevölkerungsgruppe auszulöschen. Insofern kann ich es, denke ich, dabei belassen. Ich würde die beiden Dinge nicht miteinander vergleichen.

Zusatzfrage

Aus Israel gibt es zahlreiche kritische Stimmen zur Einbringung dieser Resolution. So erklärte etwa der Leiter des - - -

Vorsitzende Welty

Wir hatten den Komplex Nahost eigentlich für heute abgeschlossen.

Zusatzfrage

Ja. Es geht um die besagte Resolution, von der Herr Wagner angeblich nichts weiß.

Jedenfalls erklärte unter anderem der Leiter des Simon Wiesenthal Center in Jerusalem, Efraim Zuroff, dass die in der Resolution verwendete Begründung für den Genozid sehr leicht auf Israels Vorgehen in Gaza angewandt werden könne und er deswegen davor warne, diese Resolution einzubringen.

Mich würde interessieren - das können Sie gern in der Nachreichung machen, wenn Sie festgestellt haben, dass es diese Resolution mit Deutschland als Einbringer gibt -, wie die Bundesregierung diese kritischen Stimmen aus Israel bewertet, auch eingedenk der Tatsache, dass Deutschland gerade selbst eine Klage vor dem IGH wegen Beihilfe zum Völkermord am Hals hat.

Wagner (AA)

Zur Klage von Nicaragua vor dem IGH haben wir uns hier schon vollumfänglich eingelassen. Wir weisen das natürlich in der Substanz zurück und haben das auch vor dem Gericht getan. Ich verweise Sie dazu auch auf unsere Einreichung vor Gericht, die Sie bei uns auf der Homepage finden.

Wenn es zu dem anderen Sachverhalt etwas nachzureichen gibt, würde ich Ihnen das nachreichen.

Zuruf

Mit Sicherheit wird es dazu etwas nachzureichen geben!

Frage

Herr Säverin, das Sanitär- und Heizungsbauerhandwerk hat sich gestern zur Prognose der Zahl der neuen Wärmepumpen geäußert. Es rechnet in diesem Jahr nur noch mit maximal 200 000 neuen Wärmepumpen. Das Ziel der Bundesregierung in Höhe von 500 000 neuen Wärmepumpen würde damit natürlich krachend verfehlt.

Wie bewerten Sie diese Aussagen? Inwiefern ist das ein Rückschlag für die CO2-Minderung im Gebäudebereich?

Dr. Säverin (BMWK)

Wir hatten im vergangenen Jahr einen Rekord bei der Installation und der Planung von Wärmepumpen. Dieses Jahr hat gerade erst begonnen. Wir beobachten das natürlich sehr genau, aber ich wäre vorsichtig damit, jetzt schon darauf zu schließen, dass wir unsere Ziele auf das ganze Jahr nicht erreichen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Wärmewende sind jetzt klar. Die Förderungsgrundlagen sind klar. Dadurch bestehen auch für den Einzelnen Entscheidungsgrundlagen, die er für eine Wärmepumpe nutzen wird, wenn er ein Haus baut oder sein Haus saniert. Ich bin mir ganz sicher, dass sich im Laufe des Jahres in dieser Hinsicht noch sehr viel ergeben wird. Jetzt haben wir, wie gesagt, die Voraussetzung, dass Klarheit besteht, sowohl rechtlich als auch finanziell.

Zusatzfrage

Aber das ist eine Prognose der Branche. Der Einbau von Wärmepumpen spielt eine zentrale Rolle bei der Wärmewende. Insofern kann Sie das ja nicht zufriedenstellen.

Dr. Säverin (BMWK)

Diese Prognosen schauen nach hinten und schauen dann, wie es vorn weitergeht. Man muss sich wirklich anschauen, wie die Entwicklung vorangeht. Da entsteht eine Dynamik. Da kann man nicht einfach eine Art Trendlinie fortschreiben, sondern man muss die Bedingungen, die sich ändern, und auch die Bewegung, die sich daraus ergibt, und die Dynamik mit berücksichtigen. Deswegen sind wir diesbezüglich weiterhin zuversichtlich.

Frage

Ich denke, das Thema ist für Herrn Wagner und wahrscheinlich auch für Herrn Büchner. Wir sehen, dass an US-Eliteuniversitäten große Proteste gegen den Gazakrieg ausbrechen und dass sehr viele verhaftet werden. Wie bewerten Sie die Situation, und was ist die Haltung der deutschen Regierung und des Auswärtigen Amtes?

SRS Büchner

Ich habe, ehrlich gesagt, keinen Anlass, Vorgänge in anderen Staaten zu bewerten. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage akustisch richtig verstanden habe. Ich bin mir nicht sicher.

Wagner (AA)

Ich bin mir auch nicht sicher, in welche Stoßrichtung Sie zielen. Aber ich denke, es gilt das, was ich vorhin schon gegenüber dem Kollegen ausgeführt habe. Natürlich polarisiert und emotionalisiert dieser Konflikt sehr stark. Gott sei Dank, leben wir in einer offenen und freien Gesellschaft, in der man seine Meinung äußern und kundtun kann. Das gilt für die USA, das gilt auch für Deutschland. Diese Debatten werden offen geführt. In anderen Teilen der Welt ist das in der Form nicht möglich.

Zusatzfrage

Verurteilen Sie deswegen die Verhaftungen von Studenten der US-Eliteuniversität durch die Polizei?

Wagner (AA)

Ich weiß nicht, auf welche Berichte Sie sich beziehen. Sie liegen mir nicht vor. Insofern kann ich sie hier nicht kommentieren.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMG. Es geht um das Versorgungsstärkungsgesetz und Punkte, die sich in den neueren Entwürfen nicht mehr fanden.

Herausgefallen sind unter anderem 5000 Medizinstudienplätze, die über die Kassen mitfinanziert werden sollten. Warum ist das als Idee des Ministers herausgefallen? Woher wollen Sie dann die vielen, vielen Mediziner bekommen, die fehlen?

Zweite Frage: Homöopathie als Satzungsleistung zu streichen, ist auch eine Idee, die Herr Lauterbach im Januar vorgestellt hatte und die dann herausfiel. Er hat dazu gesagt, ein Koalitionspartner - Zitat - hätte sich damit schwergetan. Welcher Koalitionspartner war das, und warum ist das raus?

Gülde (BMG)

Die Äußerungen des Ministers werde ich an dieser Stelle nicht weiter einordnen.

Bleiben wir erstmal bei dem zweiten Punkt, der Homöopathie. Dazu hat sich Minister Lauterbach sehr klar positioniert. Er hält weiterhin an diesem Vorhaben fest. Sie haben recht, es ist jetzt erst einmal aus diesem Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes herausgefallen. Aber an diesem Vorhaben wird festgehalten. Gegebenenfalls kommt es zu einem späteren Zeitpunkt in ein anderes Gesetz.

Generell zu den Punkten, die jetzt aus dem Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes herausgenommen wurden: Auch dazu hat sich Herr Minister Lauterbach geäußert. Es gab eine längere Prüfung dieser Punkte, und sie wurden aus diesem Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes erst einmal herausgenommen, um sie dann im parlamentarischen Verfahren innerhalb des Parlaments weiter zu besprechen.

Zusatzfrage

Ich verstehe nicht, bei welchem Punkt Sie gerade waren. Geht es um Homöopathie?

Gülde (BMG)

Zur Homöopathie habe ich gerade gesagt, dass das aus diesem Gesetzentwurf herausgenommen wurde und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal erörtert werden wird.

Die anderen Punkte, die Sie genannt haben, also unter anderem das Medizinstudium, sollen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wieder eingebracht werden.

Zusatzfrage

Teilen Sie meinen Eindruck, dass ein Kabinettsbeschluss dann eigentlich nichts mehr wert ist, wenn Sie da irgendetwas einbringen, was Sie im Parlament eigentlich ganz anders wollen? Zum Beispiel die Gesundheitskioske, die Homöopathie, die Medizinstudienplätze, all das nimmt man heraus, damit man es durch das Kabinett bekommt, aber im Parlament will man etwas anderes.

Gülde (BMG)

Nein, diesen Eindruck teile ich ausdrücklich nicht. Über die Punkte und darüber, welche Themen man in das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz aufnehmen möchte, ist klar kommuniziert worden. Da es darüber aber keine Einigung gab, hat Herr Minister Lauterbach gesagt: Es gibt gewisse Punkte, bei denen wir uns keinen Verzug erlauben können, beispielsweise, wenn es um die Entbudgetierung der Hausärzte geht. - Das ist ein unstrittiger Punkt, der weiterhin im Gesetzentwurf ist. Die weiteren Punkte, die Sie jetzt angesprochen haben, werden im Laufe des parlamentarischen Verfahrens innerhalb des Parlaments - dahin gehört es ja - erörtert.

Frage

Die Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker hat am Montag ihre Kündigung eingereicht. Ihre Ermittlungen haben auch den Kanzler in schwere Erklärungsnot bezüglich Cum-Ex gebracht.

Ist der Kanzler über diesen Schritt der Staatsanwältin erleichtert?

SRS Büchner

Ich weise alle ihre Unterstellungen wie üblich zurück und habe zu dem ganzen Sachverhalt nichts Neues beizutragen.

Zusatzfrage

Der Kanzler zeigte im Zuge der Cum-Ex-Aufklärung teilweise eklatante Erinnerungslücken. Am 23. April hat er im Kanzleramt massive Gedächtnislücken im Bereich der Mathematik eingeräumt.

Spielt der Kanzler mit dem Gedanken, entsprechende Tests zu durchlaufen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass er nach wie vor über die kognitiven Fähigkeiten verfügt, die nötig sind, um die Kanzlerschaft weiterhin erfolgreich zu betreiben?

SRS Büchner

Sie können hier gern Kommentare verbreiten, aber ich verstehe eine Pressekonferenz anders. Das ist für mich keine Frage; deshalb auch keine Antwort.

Zusatz

Aber es war doch eine deutlich formulierte Frage: Kognitivtest, ja oder nein?

SRS Büchner

Das habe ich nicht so verstanden.

Frage

Ich habe auch eine Frage zum Thema Cum-Ex, und zwar an das Bundesjustizministerium. Die zurückgetretene Staatsanwältin, die von der "FAZ" einmal als die mächtigste Oberstaatsanwältin im Lande bezeichnet wurde, hat im Interview beim WDR schwere Vorwürfe gegenüber der Justiz erhoben: Keine Bündelung von Kompetenzen. Leute, die Geld hätten, würden sich freikaufen, während die anderen hängen blieben.

Wird der Justizminister diese schweren Vorwürfe zum Anlass für eine Reform im Justizministerium bzw. dafür nehmen, Gesetze einzubringen, damit diese Missstände aufgehoben werden?

Dr. Fuchs (BMJ)

Vielen Dank für die Frage. Ich kann das vielleicht ein bisschen einordnen. Nach unserem Grundgesetz fallen die Justiz und auch die Ermittlungstätigkeiten in die Zuständigkeit der Bundesländer. Das heißt, der Bundesjustizminister kann, selbst wenn er wollte, nicht einfach mit dem Geldhahn Geld ausschütten und die Justizbehörden der Länder aufstocken. Nichtsdestoweniger - das ist, denke ich, an dieser Stelle schon mehrfach besprochen worden - wird das Justizministerium trotz der angespannten Haushaltslage den Justizinstitutionen der Länder helfen und ihnen in den nächsten Jahren einen Betrag in Höhe von 200 Millionen zur Verfügung stellen. Das dient insbesondere zur Aufstockung von Digitalvorhaben.

Weiterhin haben wir uns - ich meine, es war am Montag - zu dieser Angelegenheit schon dahingehend geäußert, dass wir den Rücktritt der Staatsanwältin hier natürlich nicht kommentieren, weil es sich dabei um eine persönliche Entscheidung handelt und für dieses Thema, wie gesagt, die Länder zuständig sind.

Zusatzfrage

Dass die Länder zuständig sind, ist klar. Sie hat aber auch den Vorwurf erhoben, dass innerhalb dieser Behörden Fachkräfte fehlten bzw. nicht geschult seien. Ist die Summe in Höhe von 200 Millionen, die Sie genannt haben, auch dafür vorgesehen, diese Fachkräfte zu schulen? Gehört das mit dazu?

Dr. Fuchs (BMJ)

Das ist wie gesagt eine Frage in Zuständigkeit der Länder. Ich habe hier schon erwähnt - wir haben das, glaube ich, schon mehrfach in der Regierungspressekonferenz erläutert -, dass es dem Justizminister im Rahmen dieses sogenannten Digitalpaktes in erster Linie um die Förderung der Digitalisierung der Justiz geht.

Mittwoch, 24. April 2024