05/08/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/08/2024 16:29
Erschienen am05. Aug. 2024im Format PressemitteilungNr. 81/2024
Nick: "Agrarförderung passgenauer auf die Betriebe zuschneiden"
Die EU-Agrarförderung in Deutschland soll ab 2025 weiter vereinfacht und vor allem die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver werden: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu am 2. August 2024 den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan förmlich eingereicht. Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt. Im Änderungsantrag finden sich Anpassungen bei der Konditionalität und den Direktzahlungen, hier insbesondere Neuerungen bei den freiwilligen Öko-Regelungen - also jenen einjährigen Maßnahmen, durch die konventionelle wie Bio-Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden.
Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick: "Die Erwartungen der Landwirtinnen und Landwirte lassen sich leicht zusammenfassen: Wer freiwillig mehr für die Umwelt leistet, braucht einen dafür passenden Rahmen. Wir wollen es den Betrieben ermöglichen, nachhaltig und zukunftsfest zu wirtschaften. Dafür setzen wir weitere Anreize - und zwar so einfach und benutzerfreundlich wie möglich. Wir machen die Öko-Regelungen praxisgerechter und für die Betriebe einfacher umsetzbar."
Die Attraktivität dieser Öko-Regelung soll durch Vereinfachungen bei den Fördervoraussetzungen hinsichtlich der Vorgaben zu Abständen und Größen erhöht werden.
Um auch Betriebsinhabern mit Dam- und Rotwild eine Teilnahme an der ÖR 4 zu ermöglichen, werden auch diese Arten bei der Berechnung der raufutterfressenden Großvieheinheiten berücksichtigt.
Zur Steigerung der Attraktivität der ÖR 6 wird auch der Anbau von Hirse und Pseudogetreide wie beispielsweise Amaranth, Quinoa oder Buchweizen bei Verzicht auf die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gefördert.
Der Turnus zur Erbringung der Mindesttätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen, die nicht für die Erzeugung genutzt werden, soll für alle Ackerland-, Dauerkultur- und Dauergrünlandflächen von einem auf zwei Jahre erhöht werden.
Infolge der Aufhebung der Höchstgrenze von 85 Prozent der Fläche bei Agri-Photovoltaik-Anlagen wird - abhängig vom ermittelten Umfang der Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung auf der betreffenden Fläche - auch ein geringerer Abzug als 15 Prozent der Fläche und damit eine höhere Förderung möglich sein.
Auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme der gekoppelten Direktzahlungen werden die geplanten Prämien für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen für die Antragsjahre 2025 und 2026 gegenüber den bisher geplanten Prämien jeweils um circa fünf Prozent erhöht. Diese Anpassungen tragen dazu bei, diese ökologisch wertvollen Bewirtschaftungsweisen weiter zu stabilisieren und die dafür reservierten Mittel besser auszuschöpfen.
Es entfällt die durch die sogenannte Stichtagsregelung festgelegte Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Tiere.
Mit der Streichung der Vorgabe zum Mindestalter für förderfähige Tiere bei der Zahlung für Mutterschafe und -ziegen soll eine Vereinfachung für Verwaltung und Landwirte erreicht werden. Entsprechende Aufzeichnungen und Kontrollen entfallen.
Zu den weiteren Vereinfachungen durch Anpassungen bei der Konditionalität insbesondere zum Fruchtwechsel wird auf die Pressemitteilung 80 vom 30. Juli 2024 verwiesen.
Für die Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklung (2. Säule der GAP) wie auch die Sektorprogramme für Obst & Gemüse, Wein, Bienenzuchterzeugnisse und Hopfen wurden vorwiegend technische Änderungen vorgenommen.
Bevor die Änderungen in Kraft treten können, bedarf es noch der formalen Genehmigung des Änderungsantrages zum deutschen GAP-Strategieplan für das Jahr 2025 durch die Europäische Kommission und der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen kommen dann ab 1.1.2025 zur Anwendung.
Öko-Regelungen sind einjährige Maßnahmen im Rahmen der nationalen GAP-Ausgestaltung. Konventionell wie biologisch wirtschaftende Betriebe werden für die freiwillige Umsetzung dieser Maßnahmen - und damit erbrachte Umweltleistungen - honoriert. Dazu zählen beispielsweise die sogenannten nicht produktiven Flächen, Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland oder die Bewirtschaftung verschiedener Acker- oder Dauerkulturen ohne Pflanzenschutzmittel. Für die Öko-Regelungen stehen in Deutschland rund eine Milliarde Euro im Jahr zur Verfügung.
Erschienen am05. Aug. 2024im Format Pressemitteilung