10/30/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/30/2024 10:12
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 11. September 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 625 Euro zulasten der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.
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