General Customs Directorate of Germany

08/31/2023 | Press release | Distributed by Public on 08/31/2023 02:55

Wasserpfeifentabak, E-Zigaretten, Substitute und Bargeld sichergestellt

Wasserpfeifentabak, E-Zigaretten, Substitute und Bargeld sichergestellt

Essen, 31. August 2023

Zwei Objekte durchsucht

Am 29. August 2023 durchsuchten Beamt*innen des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Köln - zwei Objekte in Aachen und stellten circa 300 Kilogramm Wasserpfeifentabak in nicht mehr zugelassenen Gebinden, über 1.000 unversteuerte E-Zigaretten und Zutaten für Wasserpfeifentabak (Substitute) sowie rund 29.000 Euro sicher.

Bereits Ende letzten Jahres war ein Lebensmittelhandel bei einer Steueraufsichtsmaßnahme des Hauptzollamts Aachen durch den Verkauf von unversteuertem Wasserpfeifentabak aufgefallen. Das Verfahren wurde durch das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Köln - übernommen und weitergeführt.

Am 29. August 2023 durchsuchten Beamt*innen des Zollfahndungsamts Essen - Dienstsitz Köln - ein Ladenlokal und stellten circa 300 Kilogramm Wasserpfeifentabak in nicht mehr zugelassenen Gebinden (über 25 Gramm), fast 1.200 unversteuerte E-Zigaretten mit verschiedenen Liquids und 4.710 Milliliter Zutatengemische für Wasserpfeifentabak (Substitute) sicher. Zudem wurden Hunderte Kleidungsstücke und Schuhe bekannter Luxusmarken wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Markengesetz sichergestellt.

Darüber hinaus gefundene nicht verkehrsfähige "Nicopods" (Nikotinbeutel ohne Tabak) und pfandfreie - also in Deutschland nicht zugelassene - Getränkepackungen wurden vor Ort zuständigkeitshalber von den Ordnungsbehörden der Stadt Aachen übernommen. In dem zweiten Objekt wurden rund 29.000 Euro in bar gefunden und sichergestellt.

Der Steuerschaden beläuft sich auf geschätzt 2.600 Euro. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag des Hauptzollamts Aachen.

Zusatzinformation

Der mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2022 neu eingeführte Steuergegenstand "Substitute für Tabakwaren" umfasst auch "Zutaten" wie Liquids für E-Zigaretten und Liquids (Glyzerin oder Aromen sowie deren Mischungen) zur Selbstherstellung von Wasserpfeifentabak. Auch diese müssen versteuert und mit Steuerbanderolen versehen sein.

Bild / Video1/3Sichergestellte Behältnisse mit Wasserpfeifentabak