État de Fribourg

08/30/2024 | Press release | Archived content

Drei Fälle von Blauzungenkrankheit (BTV-3) in der Schweiz bestätigt

30 August 2024 - 12H49

Am 29. August 2024 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über einen Fall von Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV 8) im Kanton Waadt berichtet. Heute haben die Veterinärbehörden die Blauzungenkrankheit bei zwei Schafen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn nachgewiesen. Es handelt sich um die erste bestätigte Infektion mit dem Serotyp 3 (BTV-3) in der Schweiz. Das BLV bereitet gemeinsam mit den Kantonstierärztinnen und -ärzten die notwendigen Massnahmen vor. In der Schweiz gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Die Blauzungenkrankheit wird über Gnitzen (kleine Mücken) verbreitet. Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Untertyps 3 (Serotyp 3, auch BTV-3) verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome. Dazu gehören Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit. Die Sterblichkeit kann sehr hoch sein. Bei Rindern verläuft die Krankheit oft milder, aber auch sie können teilweise starke Symptome und einen Rückgang der Milchleistung zeigen. Die Blauzungenkrankheit ist eine zu bekämpfende und somit meldepflichtige Tierseuche. Stellen Tierhaltende verdächtige Symptome fest, müssen sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.

Die Infektion mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 wurde am 29. August 2024 bei zwei Schafen im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn festgestellt. BTV-3 breitet sich seit 2023 in Europa aus und hat nun von Norden her die Schweiz erreicht. Der Tierverkehr in der Schweiz bleibt ohne Einschränkungen möglich. Die Blauzungenkrankheit wurde 2007 erstmals in der Schweiz festgestellt. Damals war jedoch die Variante Serotyp 8 (BTV-8) in Umlauf. Zwischen 2008 und 2010 führte die Schweiz ein umfassendes Impfprogramm durch.

Zwar gibt es aktuell drei Impfstoffe gegen BTV-3. Davon, ist jedoch keiner in der Schweiz oder in der EU zugelassen ist. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in der EU eine gesetzliche Grundlage, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen erlaubt, die Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes zu genehmigen. In der Schweiz können Impfstoffhersteller aber eine Zulassung beantragen, die von Swissmedic priorisiert und beschleunigt behandelt würde. Die Impfstoffe können die klinischen Symptome verringen, sie verhindern jedoch nicht die Infektion und die Weiterverbreitung des Virus.

Massnahmen zum Schutz der Nutztierbestände
Tiere vollständig vor Mücken zu schützen, ist kaum möglich. Mückennetze und physische Barrieren können aber die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Mücken die Tiere stechen und das Virus verbreiten. Der Einsatz von Insektiziden und Repellentien kann zusätzlich helfen, die Anzahl der Mücken im Stall und in der Umgebung der Tiere zu reduzieren. Zudem wird empfohlen, stehendes Wasser zu entfernen, da dies ein idealer Brutplatz für Mücken ist.

Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
[email protected]

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-102270.html

Link zur Bundesverordnung

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit