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Bundesland Niedersachsen

08/26/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/26/2024 01:44

Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt am 3. September 2024 Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs und Tätigkeitsverbot mangels Vorlage eines Impf oder[...]

Dienstag, 3. September 2024 - 10:45 Uhr,

Sitzungssaal 2 im Fachgerichtszentrum Osnabrück

Az.: 3 A 224/22

Die Klägerin wendet sich gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot auf der Grundlage des mittlerweile außer Kraft getretenen § 20a Abs. 5 S. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022).

Sie war im Jahr 2022 als Pflegehelferin im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück beschäftigt. Der beklagte Landkreis Osnabrück forderte die Klägerin auf der Grundlage des § 20a Abs. 5 S. 1 IfSG auf, einen Immunitätsnachweis vorzulegen, und zwar entweder einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie nicht gegen das Coronavirus SARS-COV 2 geimpft werden könne. Da die Klägerin hierauf nicht reagierte, untersagte der Beklagte ihr mit Bescheid vom 7. November 2022, als Pflegehilfe tätig zu sein. Die Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Die hiergegen erhobene Klage wird am 3. September 2024 um 10:45 Uhr mündlich verhandelt. Hierbei wird es auch um die Frage gehen, ob § 20a IfSG in der Fassung vom 18. März 2022 mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist und ob das Verfahren ausgesetzt wird, um diese Frage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Für die mündliche Verhandlung ist aufgrund eines entsprechenden Beweisbeschlusses der Kammer als Zeuge Herr Prof. Dr. med. Lars Schaade, Präsident des Robert-Koch-Instituts und seinerzeit Leiter des Corona-Krisenstabes, geladen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Herrn Prof. Schaade eine beamtenrechtliche Aussagegenehmigung erteilt. Bei der Einvernahme des Zeugen wird es u.a. um das Verständnis einzelner Textpassagen der sogenannten "RKI-Protokolle" gehen.

Da die Verhandlung des Verwaltungsgerichts die erste bundesweit ist, bei der die veröffentlichen Protokolle des RKI-Krisenstabes gegenständlich sein werden, ist mit einem größeren Medienandrang sowie einem verstärkten Interesse der Öffentlichkeit zu rechnen. Die in ihrer Anzahl begrenzten Sitzplätze im Sitzungssaal werden nach dem Windhundprinzip vergeben.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich.

Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts wird zum Ausgang des Verfahrens eine Pressemitteilung herausgeben.