Landkreis Mittelsachsen

09/01/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/02/2024 02:41

Blauzungenkrankheit: Erkrankte und verendete Tiere bitte melden

Blauzungenkrankheit: Erkrankte und verendete Tiere bitte melden

01.09.2024

In Sachsen gibt es mehrere Fälle der Blauzungenkrankheit. Aus diesem aktuellem Anlass informiert das zuständige Veterinäramt die Tierhalterinnen und Tierhalter.

Nach Jahren in den es keine Fälle der Blauzungenkrankheit gab, tritt die Krankheit nun in Deutschland wieder auf. Auch in Sachsen sind erste Fälle gemeldet und die Anzahl der Ausbrüche steigt. In diesem Zusammenhang weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) alle Tierhalterinnen und Tierhalter von empfänglichen Tieren darauf hin, dass bei klinischen Symptomen im Bestand oder plötzlich verendeten Tieren ohne bekannte Ursache das LÜVA zu informieren ist und der betreuende Tierarzt zur Abklärung der Seuche einzuschalten ist. "Nach Änderung des EU-Rechts hat der Tierhalter keine Tötungsanordnung durch das Veterinäramt mehr zu befürchten", heißt es in einer Mitteilung des sächsischen Sozialministeriums.

Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen, einer Mückenart, übertragen und kann bei schweren Verläufen tödlich sein. Für den Menschen besteht keine Gefahr da die Erkrankung nicht auf den Menschen übertragbar ist. Empfänglich für eine Infektion sind beispielsweise Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Sie äußert sich durch eine fieberhafte Allgemeinerkrankung, Rötung der Schleimhäute, zum Teil vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul, Lahmheiten durch Entzündungen am Kronsaum. Eine Therapie zur Behandlung der Blauzungenkrankheit gibt es nicht, lediglich die Symptome können gemildert werden.

Auf Basis einer Eilverordnung des Bundes wurde die Anwendung von drei verschiedenen BTV-3 Impfstoffen in Deutschland gestattet. Diese sollen entsprechend der Herstellerangaben die Klinik reduzieren. Die Tierärzte sind verpflichtet jede durchgeführte Impfung bei Rindern, Schafen und Ziegen innerhalb von sieben Tagen in die HIT-Datenbank einzutragen. Damit dies erfolgen kann muss der Tierhalter seinem Tierarzt eine Vollmacht zur Eintragung von Daten für seinen Bestand erteilt haben. Das Formular dazu ist auf der Internetseite des Landeskontrollverbandes hinterlegt. Das ausgefüllte Formular ist an den Sächsischen Landeskontrollverband e.V. zu schicken.

Andererseits bietet der zusätzliche Einsatz von Repellentien eine Möglichkeit, Tierbestände vor Gnitzen - dem Vektor der Blauzungenkrankheit - zu schützen und so das Risiko einer Ansteckung und einer Verbreitung der Tierseuche ergänzend zu minimieren. Nähere Informationen sind beispielsweise bei der Tierärztekammer von Schlesweig-Holstein zu finden.

Für das Verbringen von Tieren aus infizierten Beständen gelten folgende Regelungen:

Die Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Verbringung von Tieren den Gesundheitsstatus am Bestimmungsort in Bezug auf gelistete Seuchen der Kategorie D und neu auftretende Seuchen nicht gefährdet (Art. 124 VO (EU) 2016/429 AHL). Folglich ist zu gewährleisten, dass aus einem BTV-infizierten Bestand keine Seuche verschleppt wird. Gemäß dem Terrestrial Code der OIE beträgt die Infektionszeit für die Blauzungenkrankheit 60 Tage, d.h. der betroffene Betrieb gilt in dieser Zeit als BTV-infiziert. Ein direktes Verbringen von klinisch gesunden Tieren aus einem solchen Betrieb innerhalb Deutschlands direkt zum Schlachthof ist möglich. Nicht national zu verbringen sind BTV3-PCR-positive Tiere, da diese nachweislich infiziert sind. Dieses Verbringungsverbot ist innerhalb der 60 Tage nach Nachweis aufrechtzuerhalten, außer die Tiere gehen direkt zur Schlachtung oder die Tiere werden durch Insektizide/ Repellents vor Vektorangriffen geschützt und unter diesem Schutz mittels PCR negativ befundet oder die Tiere sind für einen BVT-3-Verdachts- oder BTV-3-Ausbruchsbetrieb bestimmt.

Weitere Informationen finden Interessierte beim Friedrich Löffler Institut und der Tierseuchenkasse Sachsen.