22.11.2024
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Entwicklungssatzung "Ostfeld" vom VGH Kassel bestätigt
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel hat mit Urteil vom Donnerstag, 21. November, in beiden Normenkontrollverfahren gegen die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Ostfeld" die Rechtswirksamkeit der Entwicklungssatzung bestätigt. Damit hat die Landeshauptstadt Wiesbaden nun die notwendige Planungssicherheit für die weitere Umsetzung des Projekts.
Mit den Normenkontrollanträgen vom 11. August 2021 sowie vom 4. Juli 2022 wollten die jeweiligen Antragsteller erreichen, dass die Entwicklungssatzung "Ostfeld" durch den Hessischen VGH für unwirksam erklärt wird.
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende zeigt sich erfreut über das Urteil des Hessischen VGH: "Ich freue mich, dass die Normenkontrollverfahren mit einem positiven Ergebnis für das Projekt Ostfeld abgeschlossen wurden. Die Satzung hat einer umfangreichen rechtlichen Prüfung standgehalten. Das ist ein deutliches Signal und eine Bestätigung für das Gesamtprojekt, ich würde mir wünschen, dass jetzt alle nach vorne sehen und die Gräben der Vergangenheit überwinden. Der Druck auf dem Wiesbadener Wohnungsmarkt ist spürbar und vor allem für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen eine Herausforderung. Die Entwicklung des Ostfelds ist daher eine große Chance für unsere Stadt, bezahlbaren Wohnraum im relevanten Umfang zu schaffen und dem Wohnraumdefizit in Wiesbaden entgegenzuwirken."
Die Antragsteller begründeten ihre Normenkontrollanträge unter anderem damit, dass die SEM zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohnstätten auf fehlerhaften Annahmen basiere und der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. September 2020 in abwägungsfehlerhafter Weise gefasst worden sei. Der 4. Senat des Hessischen VGH hat sich mit den vorgebrachten Argumenten der Kläger gegen die Entwicklungssatzung und mit den Erwiderungen der LHW auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass den Normenkontrollanträgen nicht stattgegeben werden kann und die Entwicklungssatzung für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" wirksam bleibt.
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden.
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