BAFA - Federal Office of Economics and Export Control of Germany

10/28/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/28/2024 09:37

Sammelgenehmigungen

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sammelgenehmigungen () sind § 4 und 12 -Dual-Use-.

Mit einer Sammelgenehmigung können eine Vielzahl von Ausfuhren und/oder Verbringungen an verschiedene Empfänger und Endverwender in verschiedenen Ländern für einen angegebenen Gesamtwert oder eine angegebene Gesamtmenge genehmigt werden. Bestehende Sammelgenehmigungen können jederzeit auf Antrag um zusätzliche Empfänger/Endverwender und/oder Güter erweitert werden. Auch kann jederzeit eine Werterhöhung beantragt werden. Daneben bietet diese Genehmigungsart den Vorteil des sofortigen Versands, denn im Gegensatz zu Einzelgenehmigungen können en im vereinfachten Zollverfahren, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Zollämter, genutzt werden.

Wann kann eine Sammelgenehmigung sinnvoll sein?

Die en sind im Rüstungsgüterbereich insbesondere bedeutend für Unternehmen, die im Rahmen internationaler Projekte bei der Entwicklung und Fertigung von Gütern mit einer Vielzahl von ausländischen Partnern arbeiten und daher bei der Abwicklung dieser Projekte eine Vielzahl genehmigungspflichtiger Ausfuhren/Verbringungen vornehmen müssen. Ein entsprechendes Merkblatt mit weiterführenden Hinweisen zu en im Rüstungsbereich finden Sie unter "Informationen zum Thema".

Im Hinblick auf Güter des Anhangs I der -Dual-Use- werden sogenannte Händlerkonstellationen ausschließlich im -Verfahren genehmigt. Dabei bedeutet "Händlerkonstellationen" in der Regel, dass (wiederholte) Ausfuhren von bestimmten Gütern an einen Händler (insbesondere auch an Niederlassungen/Vertriebspartner/Lager) mit dem Ziel des Weiterverkaufs an mehrere Endverwender erfolgen. Des Weiteren können auch Ersatzteilgeschäftsmodelle als genehmigt werden. Darüber hinaus prüft das auf Anfrage, ob auch andere Geschäftsmodelle im -Verfahren abgebildet werden können. Im Rahmen der Antragstellung sind abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell spezielle -Endverbleibsdokumente vorzulegen. Die im Einzelfall erforderlichen Vorlagen sind beim zu erfragen. Entsprechende Muster finden Sie auch unter Endverbleibsdokumente. Ein Merkblatt mit weiterführenden Hinweisen zu en für Dual-Use-Güter ist unter "Informationen zum Thema" abrufbar.

en werden grundsätzlich mit individuellen Nebenbestimmungen erteilt. In der Regel ist ein halbjährliches Meldeverfahren über die im Rahmen der getätigten Ausfuhren vorgesehen.

Die Teilnahme am -Verfahren stellt besondere Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Ausführers in Bezug auf die Funktionsfähigkeit der betriebsinternen Exportkontrolle. Im Rahmen der Erstbeantragung einer ist die Funktionsfähigkeit des betriebsinternen Exportkontrollsystems zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften durch den Ausführer nachzuweisen. Weitere Informationen zum betriebsinternen Exportkontrollsystem finden Sie im Merkblatt Firmeninterne Exportkontrolle ( ) (3. Auflage/April 2022) (PDF, 544KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Antragstellung und Abgabe der Meldungen

Anträge auf en können online mittels des vom zur Verfügung gestellten Ausfuhr-Systems übermittelt werden.

Zur Beantragung mehrerer Empfänger/Endverwender und Güter besteht in dem Online-Antragsformular die Möglichkeit, die Daten auch mittels eines Dateiuploads in das Formular zu importieren. Die Uploaddatei muss einer vorgegebenen -Struktur entsprechen, deren Beschreibung sowie auch Beispiele Sie durch einen Klick auf die Datei "-Antragstellung mit -Datenupload" erhalten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Meldungsschnittstelle" auf .

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beantragung von Änderungen bestehender SAGen wie zusätzliche Beteiligte (Empfänger/Endverwender/Käufer), Güter oder Wert-/Mengenerhöhungen ausschließlich im Ausfuhr-System unter Verwendung der Vorgangsart "Antrag auf -Änderung". Anträge auf Verlängerung von SAGen sind weiterhin formlos unter der Ihnen erteilten in zu beantragen.

Meldungen im Rahmen des -Verfahrens können ebenfalls online mittels des vom zur Verfügung gestellten Ausfuhr-Systems übermittelt werden. Hier besteht die Möglichkeit der manuellen Meldungsabgabe oder der Meldung im -Format.

Im Rahmen der für Lieferungen von Rüstungsgütern hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei der Handhabung des Meldeverfahrens wiederholt einige Fragen aufgetreten sind. Antworten zu diesen Fragen finden Sie unter "Informationen zum Thema".

Darüber hinausgehende Fragen zum Meldeverfahren bei en (für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter) können an [email protected] adressiert werden.

Technologie im Sammelgenehmigungsverfahren im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist darauf hin, dass in Sammelgenehmigungen für Technologie im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen (GPs) nicht grundsätzlich jegliche Technologie der Position 0022 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage Ausfuhrliste zur ) zur Ausfuhr/Verbringung genehmigt ist. Ein Empfänger darf nur diejenige Technologie bekommen, die seiner Rolle im Gemeinschaftsprogramm entspricht.

Berücksichtigen Sie bitte, dass sich die genehmigte Ausfuhr/Verbringung von Technologie an Nutzerstaaten nur auf Verwendungstechnologie bezieht. Bei einer Ausfuhr/Verbringung an Beteiligte ist die Genehmigung auf diejenige Herstellungstechnologie begrenzt, die im Rahmen der vereinbarten Fertigung im Empfangsland erforderlich ist.

Näheres hierzu können Sie bei Referat 223 erfragen.

Bitte beachten Sie, dass Sammelausfuhrgenehmigungen außerhalb von Gemeinschaftsprogrammen hiervon nicht betroffen sind.

Beantragung von Sammelgenehmigungen im Rahmen von Studien des Europäischen Verteidigungsfonds

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet mit dem Verfahren der Sammelgenehmigung (SAG) ein Instrument zur effizienten Abwicklung der Ausfuhr- Verbringungsgenehmigungen für Projekte im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF, European Defence Fund, EDF). Mit dem Europäischen Verteidigungsfonds [EU-Internetseite in Englisch] fördert die -Kommission die Forschung und Entwicklung innovativer Verteidigungstechnologien.

Entgegen der eigentlichen Voraussetzung des Vorliegens einer besonderen Zuverlässigkeit zur Beantragung und Nutzung einer , wird im Rahmen der Erteilung von EVF-SAGen auf die Prüfung des vorliegenden Internen Compliance Programms(ICP) verzichtet. Als weitere Verfahrenserleichterung kann in bestimmten Fällen auf die Vorlage von Endverbleibserklärungen (EVE) verzichtet werden. Der Verzicht der Vorlage einer zusätzlicher Endverbleibssicherungen hängt vom "Technology Readiness Level (TRL)" der Studie sowie des konkreten Lieferanteils des Antragstellers ab.

Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden zur Beantragung von Sammelgenehmigungen im Rahmen von Studien des Europäischen Verteidigungsfonds entnehmen. Dieser enthält insbesondere Hinweise dazu, in welchen Fällen die Vorlage einer EVE erforderlich ist und wie in diesen Fällen die EVE am besten auszufüllen ist.

Deutsch-französische industrielle Zusammenarbeit

Die Bundesregierung und die französische Regierung haben sich im Vertrag von Aachen darauf verständigt, bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte zu entwickeln. Am 23. Oktober 2019 ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich in Kraft getreten.

Ein zentraler Bestandteil des Abkommens ist die Abstimmung beider Staaten im Rahmen der Vertiefung der Integration der deutschen und französischen Verteidigungsindustrie. Die Ausfuhr oder Verbringung von Rüstungsgütern aus deutsch-französischer industrieller Zusammenarbeit unterliegt den besonderen Bestimmungen von Artikel 2 des Abkommens. Weitere Informationen zu den Verfahrensvereinfachungen für die deutsch-französische industrielle Zusammenarbeit unter Artikel 2 und zu den Verfahrensschritten finden Sie im Merkblatt Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich - industrielle Zusammenarbeit (PDF, 312KB, Datei ist nicht barrierefrei). Rückfragen zur deutsch-französischen industriellen Zusammenarbeit richten Sie bitte an die im Kontakt genannte E-Mail-Adresse.

Informationen zum Thema

Publikationen

Die folgenden Fragebögen sollen Sie und das bei der Erfassung von Werkzeugmaschinen und den dazugehörigen numerischen Steuerungen durch die Güterlisten der -Dual-Use- unterstützen. Bei Verwendung der Fragebögen in der jeweils aktuellen Fassung werden so unnötige Rückfragen vermieden. Damit kann eine schnelle und reibungslose Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Rechtsgrundlagen

Formulare