Stadt Eutin

07/23/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/23/2024 02:56

Ausschreibung stellvertretendes Schiedsamt

Die Stadt Eutin sucht für die Besetzung des stellvertretenden Schiedsamtes ab 01. Januar 2025 eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d).

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Schiedsperson: Wer ist das?

Eine stellvertretende Schiedsperson gibt es in jeder Stadt, und sie wird auf Vorschlag der Stadtvertretung vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.

Ihr Amt führen die Schiedspersonen, die älter als 30 Jahre alt und in ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich aus.

Durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen und ihre Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören sowie auf ihr Anliegen einzugehen, schafft die Schiedsperson die Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Der Schiedsamtsbezirk Eutin betreut durchschnittlich etwa 5 Fälle pro Jahr.

Aufgaben:

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, wie z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Anforderungen:

Das Schiedsamt können Personen ausüben, wenn die Voraussetzungen gem. §4 Schiedsamtsordnung erfüllt sind.

Die sich bewerbende Person muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet sein. Weiterhin soll diese das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben.

Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,

  1. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,
  2. wer das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,
  3. wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
  5. wer zu einer der in Nummer 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht.

Die Ausbildung und Weiterbildung der Schiedspersonen geschieht durch die Einführungs- und Fortbildungslehrgänge des Schiedsamtsseminars des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Als Schiedsperson haben Sie weiter die Möglichkeit, an regionalen Fortbildungsveranstaltungen des BDS teilzunehmen und somit Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Bereich der Konfliktlösung weiterzuentwickeln und sich mit anderen Schiedspersonen austauschen zu können.

Die Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber findet im Rahmen des Hauptausschusses am 10. September 2024 und die Wahl bei der Stadtvertretersitzung am 02. Oktober 2024 statt. Bitte merken Sie sich die Termine bei Interesse vor.

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Waage pixabay © pixabay
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