Österreichisches Parlament

06/19/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/19/2024 06:51

Abgeordnete beraten über Rechnungshofbericht zum Schulbetrieb während der COVID 19 Pandemie Minister Polaschek: Rechtliche Anpassungen wurden vorgenommen

Wien (PK) - Mit Rechnungshofberichten zum Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie und über die Österreichische Akademie der Wissenschaften setzte sich heute der Rechnungshofausschuss auseinander. Das Bildungsministerium habe seine Lehren aus der Pandemie gezogen, notwendige rechtliche Anpassungen etwa im Pandemiegesetz seien vorgenommen worden, sagte Minister Martin Polaschek gegenüber den Abgeordneten mit Blick auf die Empfehlungen der Rechnungsprüfer:innen. So sollte das Bildungsministerium in Abstimmung mit anderen Ressorts klare Abläufe und Verantwortlichkeiten für zukünftige Krisen schaffen.

RH-Bericht zum Schulbetrieb während der COVID-19-Pandemie

Der Rechnungshof (RH) überprüfte von Dezember 2021 bis August 2022 aufgrund eines Minderheitsverlangens der FPÖ die Beschaffungen des Bildungsministeriums im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (III-1016 d.B.). Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 und 2021. Demnach war das Ziel des Bildungsministeriums während der COVID-19-Pandemie, den Schulbetrieb sowohl in Präsenz als auch im Distance Learning aufrechtzuerhalten, informierte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss.

Die Maßnahmen dafür seien geprägt gewesen vom Bestreben, "die Schulen offen zu halten" und die Bedürfnisse der unterschiedlichen Schulstufen zu berücksichtigen. Positiv zu sehen ist laut Rechnungshofpräsidentin, dass im Schuljahr 2021/22 keine flächendeckenden Schulschließungen mehr stattfanden. Kraker merkte auch an, dass die beiden COVID-19-Schulverordnungen insgesamt 30 mal geändert wurden, was eine hohe Belastung für die Schulbehörden und Schulen dargestellt habe.

In den Jahren 2020 und 2021 habe das Bildungsministerium insgesamt 302,66 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhalten, so der Bericht. Den Großteil dieser Mittel habe es für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, wie regelmäßige Antigen- und PCR-Tests an den Schulen, eingesetzt. 245 Mio. € wurden für zusätzliches Lehrpersonal zur Verfügung gestellt, die aufgrund des Lehrer:innenmangels allerdings nicht zur Gänze abgerufen worden seien, teilte Kraker mit. Eine Vorreiterrolle habe das Bildungsministerium im Abwassermonitoring eingenommen.

Von den im Jahr 2021 insgesamt an Schulen ausgelieferten 97,52 Mio. Antigen-Tests war dem Bericht zufolge nur bei 62,29 Mio. der konkrete Verbleib erklärbar. Die übrigen 35,23 Mio. Antigen-Tests waren nicht zuordenbar. Auf die Frage zum Verbleib dieser Tests etwa von NEOS-Abgeordneter Martina Künsberg-Sarre und ÖVP-Abgeordnetem Hermann Gahr sagte Bildungsminister Martin Polaschek, dass die Tests zu Beginn der Pandemie nicht erfasst worden seien.

Hinsichtlich PCR-Tests geht aus dem Bericht hervor, dass im Zuge der Vergaben das Bildungsministerium beim ersten Abruf durch Verhandlungen von der Rahmenvereinbarung abwich. Das Bundesverwaltungsgericht verhängte dafür über das Bildungsministerium Geldbußen in Höhe von 850.000 €. Polaschek sagte im Ausschuss, dass Notvergaben nur zu Beginn der Pandemie bzw. in fünf Fällen notwendig gewesen seien. Man habe Tests gebraucht und diese habe man über Regelvergabeverfahren nicht bekommen, sagte der Minister in Richtung FPÖ-Abgeordnetem Hermann Brückl.

Bei den regulatorischen Maßnahmen habe sich das Bildungsministerium etwa mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt, bei Testungen allerdings nicht, so Kraker. So kam es etwa im Sommer 2021 zu einer parallelen Vorbereitung flächendeckender PCR-Tests an den Wiener Schulen durch das Bildungsministerium und die Stadt Wien. Bei den PCR-Tests, die das Bildungsministerium durchführte, traten im Herbst 2021 Leistungsstörungen und zu Beginn des Jahres 2022 massive Qualitätsprobleme auf, so die Prüfer:innen.

Bei Antigen-Tests und Logistikleistungen habe es zudem Informationslücken über noch verfügbare Abrufmengen bei der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), kommt der Rechnungshof zum Schluss. So wurden vom Bildungsministerium im Zuge von Notbeschaffungen Antigen-Tests beschafft, obwohl bei der BBG noch welche verfügbar gewesen wären.

Im Fokus der Fragen der Abgeordneten Martina Künsberg-Sarre (NEOS), Sibylle Hamann (Grüne) und Christian Oxonitsch (SPÖ) standen die "Lessons Learned". Minister Polaschek sagte, dass notwendige rechtliche Anpassungen etwa im Pandemiegesetz bereits vorgenommen worden seien und Klarheit herrsche, welche Ministerien in Krisenfällen wofür zuständig seien. Auch doppelte Zuständigkeiten sieht er als gelöst. Was, wann und wie getestet werde, erfolge in Zukunft etwa ausschließlich über das Gesundheitsministerium. Es gebe auch einen fix installierten Krisenstab in seinem Ressort. Auf die Frage nach Maßnahmeng gegen den Anstieg von psychisch erkrankten Schüler:innen seitens FPÖ-Abgeordnetem Wolfgang Zanger verwies Polaschek auf die Erhöhung des schulpsychologischen Personals um 20 %. Auch Sozialarbeiter:innen an Schulen seien im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes verdoppelt worden. Daneben gebe es zahlreiche Initiativen durch das Ministerium, um die psychische Gesundheit an Schulen zu unterstützen. Der RH-Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshofprüfung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

Der Rechnungshof überprüfte außerdem die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) im Prüfzeitraum 2017 bis 2021 (III-888 d.B.). In seinem Bericht ortet der Rechnungshof Verbesserungsbedarf in den Bereichen Transparenz über den Mitteleinsatz des Bundes, Kontrolle und Gremien sowie Drittmittelprojekte. Beim Projekt Campus in der Wiener Innenstadt habe sich in einigen Punkten die Frage der Wirtschaftlichkeit gestellt.

Der Bund habe das Budget für die ÖAW von 105 Mio. € im Jahr 2017 auf 138 Mio. € im Jahr 2023 erhöht. Er übernahm darüber hinaus zusätzliche Leistungen auf Basis von gesonderten Vereinbarungen und trug weitere Personal- und Instandhaltungskosten sowie Mittel für das Projekt Campus. In Summe waren diese Leistungen laut Bericht über mehrere Jahre teilweise nicht ersichtlich beziehungsweise nicht transparent dargestellt. Dadurch sei ein effizienter, zweckmäßiger und sparsamer Mitteleinsatz nur erschwert nachvollziehbar gewesen, informierte Rechnungshofpräsidentin Kraker.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Wissenschaftsministerium und der ÖAW, in die Leistungsvereinbarungen alle Leistungen des Bundes aufzunehmen und diese transparent darzustellen, um ein möglichst vollständiges Bild über den Mitteleinsatz des Bundes zu erhalten. Zudem empfiehlt der Rechnungshof der ÖAW, ihren Budgetbedarf detailliert zu erstellen und mit nachvollziehbaren Grundlagen zu hinterlegen. Bereits vereinbarte Einsparungsmaßnahmen von rund 6 Mio. € für die Jahre 2021 bis 2023 seien nicht entsprechend belegt, kritisiert der Rechnungshof.

Gemäß Minister Polaschek wurden sämtliche Anregungen des Rechnungshofs bereits aufgenommen bzw. umgesetzt, insbesondere durch die Leistungsvereinbarung mit der Akademie, in der die entsprechenden Maßnahmen aufgenommen worden seien. Etwa würden in der Leistungsvereinbarung sämtliche vereinbarten Kostensätze in einer Budgetübersicht mit Kennzahlen und Monitorings ausgewiesen. Damit sei eine transparente und zweckmäßige Mittelverwendung gewährleistet, erklärte der Minister gegenüber Künsberg-Sarre (NEOS), Ukrike Böker (Grüne), Karin Greiner (SPÖ) sowie Rudolf Taschner (ÖVP).

Der Direktor für Institute und Infrastruktur von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Hubertus Schmid-Schmidsfelden, ergänzte, dass es aktuell eine Arbeitsgruppe für eine neue Geschäftsordnung gebe und die Abteilungen hinsichtlich Controlling IT-seitig mit denselben Programmen ausgestattet würden. Zudem würden Leistungskennzahlen auch im jährlichen Technologiebericht eingemeldet. Sämtliche Empfehlungen seien umgesetzt bzw. in Umsetzung, so Schmid-Schmidsfelden.

Kraker betonte in diesem Zusammenhang die Empfehlung des Prüforgans, die Finanzexpertise im Leitungsgremium der ÖAW zu stärken. Der Rechnungshofbericht wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen.

Zur Fristwahrung einstimmig vertagt wurden zudem Rechnungshofberichte zur Filmakademie Wien (III-932 d.B.), zur FFoQSI GmbH - Austrian Competence Centre for Feed and Food Quality, Safety and Innovation (III-1090 d.B.), zu Gesellschafterzuschüssen an die Österreichische Mensen-Betriebsgesellschaft m.b.H. (III-1017 d.B.) sowie zum Österreichischen Hochschulraum (III-195 d.B.). (Fortsetzung Rechnungshofausschuss keg/mbu)