DAV - Deutscher Anwaltverein e.V.

08/14/2024 | Press release | Archived content

VerkR 28/24: Traktor haftet nach Steinschlag

München/Berlin (DAV). Wenn ein Traktor Steine von einer Wiese auf die Straße schleudert und damit ein Motorrad beschädigt sowie dessen Fahrer verletzt, muss der Besitzer der Landma­schine den Schaden vollständig übernehmen. Dies entschied am 31. Januar 2024 das Oberlan­des­gericht (OLG) München (AZ: 10 U 683/23), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

Der Kläger fuhr mit seinem erst vier Tage alten Motorrad auf einer Straße mit etwa 80 km/h. Hinter ihm fuhr seine Lebens­ge­fährtin auf einem weiteren Motorrad. Rechts der Fahrbahn mähte der Beklagte mit einem Traktor die angrenzende Wiese. Dabei schleuderte der Traktor Steine auf, die das Motorrad des Klägers beschä­digten und ihn am Bein verletzten. Der Kläger machte daraufhin Schadens­ersatz geltend, da er den Unfall dem Betrieb der Landma­schine zuschrieb.

Das OLG München kam zu dem Schluss, dass die Schäden am Motorrad und die Verletzung des Klägers durch den Traktor verursacht wurden. Das Fahrzeug war auf der Wiese zu nahe an die Straße gekommen und hatte die Steine aufgewirbelt. Die Zeugen­ver­nehmung und das Sachver­stän­di­gen­gut­achten stützten diese Entscheidung. Der Kläger muss auch nicht einen Teil des Schadens übernehmen, da er nicht erkennen konnte, dass der Traktor Steine auf die Straße schleudern würde.

Informa­tionen: www.verkehrsrecht.de

Presse­mit­tei­lungen Arbeits­ge­mein­schaften - Verkehrsrecht vom 14.08.2024 14:29