12/17/2024 | Press release | Distributed by Public on 12/17/2024 07:02
Aus der Sitzung des Senats am 17. Dezember 2024:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Erste Verordnung zur Änderung der Unterbringungsgebührenordnung beschlossen.
Am 16. Juli 2024 hat der Berliner Senat die Gebührenordnung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung beschlossen, die in Form Unterbringungsgebührenordnung (UntGebO) ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Die Höhe der Gebühren der Unterbringung wird dabei jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert (§ 3 Abs. 3 UntGebO). So wird mit dem heutigen Beschluss die Verordnung des Gebührenverzeichnisses für das kommende Jahr angepasst. Diese Anpassung basiert auf einer durch die Senatssozialverwaltung durchgeführten Gebührenkalkulation. Dabei werden die für ein Kalenderjahr zu erwartenden ansatzfähigen Kosten der Einrichtungen durch die Anzahl der für dieses Kalenderjahr anzurechnenden vorgehaltenen Unterkunftsplätze geteilt.
Die Erste Verordnung zur Änderung der Unterbringungsgebührenordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Ausführliche Informationen zum Thema Unterbringungsgebührenordnung sind zu finden unter:
https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/untgebo-1464244.php.