10/31/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/31/2024 07:36
Arbeitsrecht
Zum 1. November2024 tritt die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft.. Die Verordnung sieht folgende Mindeststundenentgelte vor:
Diese Mindeststundenentgelte gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung gilt bis zum 30. September2025.
Inkrafttreten
01. November 2024
Die Verordnung ist zum 1. November2024 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
30. Oktober 2024
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
11. September 2024
Referentenentwurf
02. September 2024