Ministry of Labour and Social Affairs of the Federal Republic of Germany

10/31/2024 | Press release | Distributed by Public on 10/31/2024 07:36

Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsrecht

Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Zum 1. November2024 tritt die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft.. Die Verordnung sieht folgende Mindeststundenentgelte vor:

  • ab Inkrafttreten der Verordnung, 1. November2024, bis zum 28. Februar2025: 14 Euro/ brutto die Stunde
  • vom 1. März2025 bis zum 30. September2025: 14,53 Euro/ brutto die Stunde

Diese Mindeststundenentgelte gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung gilt bis zum 30. September2025.

Umsetzungsstand

Inkrafttreten

01. November 2024

Die Verordnung ist zum 1. November2024 in Kraft getreten.

Abschluss der Verordnung

30. Oktober 2024

Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)

11. September 2024

Referentenentwurf

02. September 2024

Arbeitsrecht
Beschlossen