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07/01/2024 | News release | Distributed by Public on 07/02/2024 08:39

FAQ zur Erwerbsminderungsrente

Mit der Erwerbsminderungsrente werden Menschen entlastet, die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.

Foto: Getty Images/John Coletti

Wer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls seinen Beruf teilweise oder ganz aufgeben muss, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Seit 1. Juli erhalten nun rund drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Rente. Wer davon profitiert, und was die Rente wegen Erwerbsminderung genau ist - hier im Überblick.

Was genau ist eine Rente wegen Erwerbsminderung?ÖffnenMinimieren

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente für Menschen, die wegen Krankheit oder Unfall gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Sie soll den Wegfall des Erwerbseinkommens teilweise oder vollständig ausgleichen und einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Betroffen sind jedes Jahr 170.000 Menschen, die ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben müssen.

Unterschieden wird zwischen einer Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Vollständig erwerbsunfähig ist, wer für absehbare Zeit nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich einer Arbeit nachzugehen. Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Die Erwerbsminderungsrente dient der Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum, in dem eine Person nicht arbeiten kann. Verbessert sich der Zustand so, dass Betroffene wieder ins Arbeitsleben eintreten können, erhalten sie daher keine Leistungen mehr. Man kann also auch aus der Erwerbsminderungsrente wieder in die Erwerbstätigkeit eintreten.

Wer kann sie erhalten? ÖffnenMinimieren

Die Regelaltersgrenze, also der Zeitpunkt, an dem jemand die reguläre Altersrente beziehen kann, darf noch nicht erreicht sein.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft zunächst, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation verbessert werden kann. Nur wenn das nicht der Fall ist, besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Der oder die Erwerbsgeminderte muss außerdem zuvor mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein. In diesen fünf Jahren müssen mindestens drei Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt worden sein.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente und wie wird sie berechnet?ÖffnenMinimieren

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, wie viele Entgeltpunkte eine erwerbstätige Person gesammelt hat. Entgeltpunkte werden von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und spiegeln die Höhe des Verdienstes in den vergangenen Arbeitsjahren wider. Eine Rolle spielt auch, wie lange jemand bis zur regulären Altersrente noch arbeiten müsste.

Konkret heißt das: Die Rentenhöhe wird wie bei der Altersrente auf Grundlage der Zeit der Erwerbstätigkeit bestimmt. Dazu kommt dann die sogenannte Zurechnungszeit. Das bedeutet, dass so getan wird, als hätte die betroffene Person mit einem Einkommen weitergearbeitet, das dem Durchschnitt ihrer bisherigen Tätigkeit entspricht. Konnten Betroffene innerhalb der letzten vier Jahre schon nicht mehr in vollem Umfang tätig sein, wird ein deshalb bereits gemindertes Einkommen nicht für das durchschnittliche Einkommen berücksichtigt.

Wie bei einem verfrühten Eintritt in die Altersrente, wird auch von der Rente wegen Erwerbsminderung ein Abschlag abgezogen. Der Abschlag ist hierbei aber nie höher als 10,8 Prozent der Rente. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, besteht ein Anspruch auf die Hälfte der so bestimmten Rentenhöhe.

Geht die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über? ÖffnenMinimieren

Mit Erreichen der jeweils aktuell geltenden Regelaltersgrenze wird die Rente wegen Erwerbsminderung automatisch durch die Altersrente ersetzt. Dabei wird sichergestellt, dass der Umfang der Leistungen aus der Altersrente nicht unter denen der Erwerbsminderungsrente liegt.

Ist es möglich trotz der Erwerbsminderungsrente weiter zu arbeiten?ÖffnenMinimieren

Ja. Da die Erwerbsminderungsrente dem Ausgleich einer Erwerbsunfähigkeit dient, können Leistungsempfangende jedoch nicht unbegrenzt dazuverdienen.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu drei Stunden täglich möglich. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind es bis zu sechs Stunden täglich. Innerhalb dieser Stundengrenzen kann dann bis zu bestimmten Hinzuverdienstgrenzen anrechnungsfrei hinzuverdient werden.

Die Bundesregierung hat die Hinzuverdienstmöglichkeitenzum 1. Januar 2023 deutlich ausgeweitet. Dies betrifft sowohl die Renten wegen voller als auch wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Mehr Informationen zu den Grenzen eines Nebenverdienstes finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wer erhält seit 1. Juli 2024 einen Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente?ÖffnenMinimieren

Seit 1. Juli 2024 erhalten diejenigen einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Das sieht das im Juni 2022 verkündete Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzvor. Nach der Zustimmung des Bundestages hatte der Bundesrat am 17. Mai 2024 einen von den Ampelfraktionen eingebrachten Gesetzentwurfgebilligt, der die Berechnung und Auszahlung dieses Zuschlags in zwei Stufen regelt. (siehe Frage: "Wie wir der Zuschlag berechnet und ausgezahlt?").

Hintergrund für die Zahlung eines Zuschlags ist, dass die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente in der Vergangenheit wiederholt angepasst wurden. Deutliche Verbesserungen gab es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019. Diese Regelungen gelten allerdings nur für Rentenneuzugänge. Diejenigen, die zu diesen Zeitpunkten bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht erreicht. Ziel des Gesetzes ist es daher, mit dem Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente für diese Menschen einen Ausgleich zu schaffen. Sie werden damit besser als bisher abgesichert.

Wie wird der Zuschlag berechnet und ausgezahlt?ÖffnenMinimieren

Wie hoch der Zuschlag ist, hängt davon ab, wann jemand das erste Mal Erwerbsminderungsrente bezogen hat: Liegt der Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags soll in zwei Stufen erfolgen:

Erste Stufe: Seit Juli 2024 wird zunächst der sogenannte vereinfachte Zuschlag gezahlt. Dieser wird auf Basis der Netto-Rente für Juli 2024 berechnet und monatlich in dieser Höhe gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats. Eine Erhöhung erfolgt durch die Rentenanpassung im Juli 2025.
Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag gezahlt, der durch die Deutsche Rentenversicherung auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnete wurde. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.

Ein Antrag zur Auszahlung des Zuschlags ist nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, wer berechtigt ist, den Zuschlag zu erhalten.

Mehr Informationen zum Thema Rente finden Sie auf unserer Themenseite.