Kanton Luzern

08/06/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/05/2024 21:46

Bettelverbot soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angepasst werden

Bettelverbot soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angepasst werden

Im Übertretungsstrafgesetz soll eine Strafnorm geschaffen werden, welche das Betteln im öffentlichen Raum verbietet, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört werden. Der Regierungsrat unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Gesetzesänderung.

Die Schweiz hat mit der Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen. Zum diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil 14065/15 vom 19. Januar 2021. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.

Das Urteil hat Konsequenzen für den Kanton Luzern. Das heute faktisch bestehende umfassende Bettelverbot ist nicht mehr zulässig. Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden. Der Gesetzesentwurf verbietet das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Zudem soll bestraft werden können, wer in organisierter Art und Weise bettelt, andere Personen zum Betteln schickt oder beim Betteln täuschende oder unlautere Methoden anwendet. «Das normale Betteln, namentlich durch passives Sitzen oder durch massvolles Ansprechen von Drittpersonen, bei dem die Beseitigung einer persönlichen Notlage im Vordergrund steht, ist grundsätzlich zu akzeptieren», ergänzt Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzerns.

Wie im Vernehmlassungsverfahren gefordert, wurden Präzisierungen vorgenommen, um eine unnötige Kriminalisierung des normalen Bettelns zu verhindern. Die Normierung eines beschränkten Bettelverbots im Übertretungsstrafgesetzes bedingt auch Änderungen der Sammelverordnung und der Kantonalen Ordnungsbussenverordnung.