Österreichisches Parlament

06/14/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/14/2024 04:00

Neu im Verfassungsausschuss 'Cooling off Phase' für Verfassungsrichter:innen, RIS, Sonderbudget für die Statistik Austria

Wien (PK) - Die Koalitionsparteien schlagen vor, eine dreijährige "Cooling-off-Phase" für Verfassungsrichter:innen einzuführen und die gesetzlichen Grundlagen für das Bundesgesetzblattgesetz zu adaptieren. Außerdem soll die Statistik Austria heuer zusätzliche Mittel erhalten, um eine bestehende Budgetlücke zu schließen.

Cooling-off-Phase für Verfassungsrichter:innen

Gemäß Bundesverfassung gelten für Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bestimmte Unvereinbarkeiten. So dürfen die VfGH-Richter:innen etwa nicht gleichzeitig der Regierung, einer Landesregierung, dem Nationalrat, dem Bundesrat, einem Landtag oder dem Europäischen Parlament angehören und auch nicht Angestellte bzw. Funktionär:innen einer politischen Partei sein. Um eine zu große Politiknähe bzw. deren Anschein zu vermeiden, gilt für die VfGH-Spitze - Präsident:in und Vizepräsident:in - überdies eine fünfjährige "Cooling-off-Phase", also eine Zeitspanne von mindestens fünf Jahren zwischen ihrer Ernennung und einer der genannten Funktionen. Nun soll auch für die anderen Verfassungsrichter:innen eine solche "Cooling-off-Phase" - diesfalls von drei Jahren - eingeführt werden. ÖVP und Grüne haben eine entsprechende Verfassungsnovelle vorgelegt (4099/A). Außerdem wird dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Verfassungsgerichtshof sowie dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Verwaltungsgerichtshof das Recht eingeräumt, an den Ausschussberatungen über das Budget des VfGH bzw. des VwGH teilzunehmen.

Überdies schlagen die Antragsteller:innen Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) eine Novellierung des Bundesgesetzblattgesetzes, des Verwaltungsgerichtshofgesetzes und des Verfassungsgerichtshofgesetzes vor. Damit wollen sie unter anderem dem Umstand Rechnung tragen, dass im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) mittlerweile weit mehr als Gesetze und Verordnungen sowie amtliche Verlautbarungen des Bundes veröffentlicht werden. Mit dem Gesetzentwurf wird nun eine klare Zuordnung von Rechtsvorschriften und Verlautbarungen zu den einzelnen Teilen des Bundesgesetzblattes getroffen. Zudem werden diverse Klarstellungen und Präzisierungen vorgenommen. Weitere Detailbestimmungen betreffen die explizite Regelung der Tätigkeit der rechtskundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verfassungsgerichtshof sowie die Übertragung von Papierakten in elektronische Dokumente im VfGH und VwGH.

Sonderbudget für die Statistik Austria

Ein weiterer Gesetzesantrag der Koalitionsparteien (4112/A) sieht vor, der Statistik Austria heuer einen Pauschalbetrag von 63,481 Mio. € - statt 56,391 Mio. € - aus dem Bundesbudget zu überweisen. Damit soll eine bestehende Finanzierungslücke geschlossen werden. Insgesamt beträgt der Fehlbetrag laut Erläuterungen - unter Einbeziehung des negativen Jahresergebnisses 2023 in der Höhe von 3,4 Mio. € - 12,78 Mio. €. Er soll neben der Erhöhung des Pauschalbetrags um 7,09 Mio. € auch durch die Auflösung freier Rücklagen der Statistik Austria im Ausmaß von 3,22 Mio. € und kostendämpfende interne Maßnahmen ausgeglichen werden. (Schluss) gs