General Customs Directorate of Germany

12/10/2024 | Press release | Distributed by Public on 12/10/2024 03:06

Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Nürnberger Zolls

Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Nürnberger Zolls

Nürnberg, 10. Dezember 2024

Drei Strafverfahren wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt eingeleitet

Der Zoll ging am 6. Dezember 2024 bundesweit im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse vor. Das Hauptzollamt Nürnberg beteiligte sich mit über 50 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an der Maßnahme und prüfte hauptsächlich in Nürnberg 17 Objekte.

Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie zum Beispiel Cafés, Bars, Shisha-Bars und Barbershops.

Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben und ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden. Unter anderem wurde auch geprüft, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.

Bereits vor Ort hat die FKS drei Strafverfahren wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt beziehungsweise Beihilfe dazu eingeleitet. Außerdem ergaben sich 16 weitere Verdachtsmomente - vor allem auf Leistungsmissbrauch.
Diese Hinweise erfordern noch weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Darüber hinaus war auch die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen Ziel der Maßnahme. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg stellte 27 Kilogramm unversteuerte Tabakprodukte sicher und leitete zwei Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung ein.