06/14/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/14/2024 04:24
Die Luft in Innenräumen ist oft stärker verschmutzt als die Außenluft. Tatsächlich kann die Luft in Innenräumen eine Menge Feinstaub, Viren, Bakterien ... enthalten. Und das kann sich auf unsere Gesundheit auswirken: Allergien, Kopfschmerzen, Konzentrationsmangel, Augenreizungen und möglicherweise Asthma, Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In Belgien ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Innenraumluftqualität in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen zu verbessern, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Diese Verbesserung wird unter anderem durch die systematische Verwendung von CO2 -Messgeräten erreicht, zunächst auf freiwilliger Basis.
CO2 ist kein Schadstoff. Es lässt sich jedoch leicht messen und ist ein guter Indikator für die Innenraumluftqualität an Orten mit Publikumsverkehr. Menschen atmen CO2 aus. Diese Luft ist mit Aerosolen beladen, die kontaminiert sein können. Diese vom Menschen verursachte Verschmutzung kommt zu den bereits in der Luft vorhandenen Schadstoffen (aufgrund von Aktivitäten, Infrastruktur...) hinzu. Wenn die CO2 -Konzentration zu hoch ist, ist die Belüftung des Raumes nicht optimal und die Luft wird nicht ausreichend erneuert. Mit einem CO2 -Messgerät kann man also die Innenraumluftqualität messen.
Verantwortliche für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume (d. h. durch Wände und Decken geschlossene Räume, die regelmäßig Publikumsverkehr haben) werden im Rahmen des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität Pflichten unterliegen. Eine Anpassung des Gesetzes wurde jedoch gerade erst veröffentlicht (FR, NL). Eine Phase der Teilnahme auf freiwilliger Basis wird im Oktober 2024 beginnen. Ab 2027 werden schrittweise verpflichtende Maßnahmen eingeführt. Betreiber können also schon jetzt Vorkehrungen treffen, um die Innenraumluftqualität zu verbessern und so die Gesundheit ihrer Öffentlichkeit und ihres Personals zu schützen:
Der Königliche Erlass (KE) vom 12. Mai 2024 (FR, NL), der soeben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, enthält weitere Einzelheiten dazu, wie diese Maßnahmen zu befolgen sind. Sobald sie an allen betroffenen Orten umgesetzt sind, werden weitere Bestimmungen eingeführt, wie z. B. ein Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystem an geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten.
Weitere Informationen über den rechtlichen Rahmen
Um die Betreiber in diesem Prozess zu begleiten und anzuleiten, stellt der FÖD eine Reihe von Werkzeugen zur Verfügung.
Auch andere Tools sind vom FÖD zum gleichen Thema geplant:
Wenn Sie mehr über die Innenraumluftqualität erfahren möchten, besuchen Sie uns hier!