General Customs Directorate of Germany

06/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/24/2024 06:11

Zoll stoppt illegalen Abfall

Zoll stoppt illegalen Abfall

Saarbrücken, 24. Juni 2024

Katalysatoren ohne die erforderlichen Papiere sichergestellt

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Der Zoll stoppte letzten Mittwoch (19. Juni 2024) illegalen Abfall am Grenzübergang Bienwald. Dieser Fund ging der Kontrolleinheit Verkehrswege des Saarbrücker Zolls bei der Kontrolle eines aus Frankreich kommenden Fahrzeugs ins Netz.

"Konkret wurde ein Kleintransporter, der auf der Bundesstraße 9 nach Deutschland fuhr, zur Kontrolle aus dem fließenden Verkehr gezogen. Auf die Frage eines Kontrollbeamten nach der beförderten Ware entgegnete der holländische Fahrer, dass er Fahrzeugteile nach Holland fahre. Entsprechende Frachtpapiere oder Begleitdokumente konnte der Fahrer nicht vorlegen. Daraufhin schauten die Kolleginnen und Kollegen etwas genauer hin", so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamts Saarbrücken.

Auf der Ladefläche des Kleintransporters kamen gebrauchte, verschmutzte Katalysatoren und Teile davon - insbesondere loses Monolith - zum Vorschein.

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"Bei diesen Fund handelte es sich nicht um bloße Fahrzeugteile, sondern definitiv um Abfall, welcher ohne entsprechende Papiere nicht eingeführt oder durch Deutschland befördert werden durfte", so Dominik Brach.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Landesbehörde (SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) und dem Umweltbundesamt wurde der Abfall sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallverbringung eingeleitet.

Zusatzinformation

Abhängig von der Art der Abfälle, der beabsichtigten Beseitigung oder Verwertung und den von der Verbringung berührten Staaten oder Gebieten ist die konkrete grenzüberschreitende Verbringung grundsätzlich entweder verboten beziehungsweise unterliegt dem Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung der zuständigen Behörden oder unterliegt den allgemeinen Informationspflichten.

Das jeweils erforderliche Dokument ist der (befugten) Zollstelle im Rahmen der Abfertigung der Abfälle vorzulegen.

Weitere Informationen zum Abfallrecht finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen, auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamts und der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde.

Ausfuhr von Abfällen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Abfallrecht national
Umweltbundesamt - Grenzüberschreitende Abfallverbringung