Bundesland Niedersachsen

06/21/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/21/2024 03:42

Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Niedersachsen: Mitteilung der Haltungsformen bis 1. August 2024 über Online-Portal des LAVES

Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wird eine verbindliche staatliche Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren eingeführt. Diese Kennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit und erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung.

Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio.

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung sind jetzt aufgefordert, bis zum 1. August 2024 die Haltung in einer Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen und erhalten daraufhin eine Kennnummer, die die Haltungsform belegt. Diese Kennnummer dient als Basisinformation für die jeweilige Haltungsform in der gesamten Lebensmittelkette und letztendlich an der Verkaufsstelle.

In Niedersachsen ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die zuständige Behörde zur Erteilung der Kennnummer. Anfang Juli 2024 wird dafür ein Online-Mitteilungsportal zur Verfügung stehen. Das LAVES nimmt die elektronischen Mitteilungen entgegen und erteilt nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise innerhalb von zwei Monaten die individuelle Kennnummer.

Unter www.laves.niedersachsen.de stehen Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zur Verfügung. Anfang Juli 2024 ist unter dieser Adresse auch das elektronische Mitteilungsportal sowie eine Hotline zur Hilfestellung zu erreichen, um der Mitteilungspflicht bis zum 1. August 2024 nachkommen zu können.