European Commission - Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion

06/27/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/27/2024 04:47

Bewerben sie sich jetzt für den „Access City Award 2025“ für barrierefreie Städte

Der Wettbewerb "Access City Award" für barrierefreie Städte ist nun für Bewerbungen geöffnet. Mit dem Access City Award zeichnet die Europäische Kommission Städte aus, die der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen Priorität einräumen.

Der Wettbewerb "Access City Award2025 " ist nun für Bewerbungen geöffnet.

Dies ist einer der ältesten und renommiertesten EU-Preise und der Einzige, der Städte würdigt, die herausragende Arbeit geleistet haben, um sie Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich zu machen.

Dieses Jahr ist besonders wichtig, da es den 15. Jahrestag der Verleihung des Preises markiert. In den letzten 14 Jahren wurden 70 Städte ausgezeichnet, darunter 14 Gewinner des ersten Preises. Die letzte Stadt, die den renommierten Preis erhielt, war San Cristóbal de La Laguna (Spanien).

Der Preis wird von der Europäischen Kommission in Partnerschaft mit dem Europäischen Behindertenforum organisiert. Der Gewinner und die Zweitplatzierten erhalten einen Geldpreis:

  • Erster Platz: 150 000 EUR
  • Zweiter Platz: 120 000 EUR
  • Dritter Platz: 80 000 EUR

Darüber hinaus kann die EU-Jury beschließen, bis zu fünf "Besondere Erwähnungen" zu vergeben, wenn es Städte gibt, die in einem bestimmten Schlüsselbereich der Barrierefreiheit (z. B. bauliche Umwelt und öffentlicher Raum, Verkehr und damit zusammenhängende Infrastruktur; Information und Kommunikation, einschließlich IKT; oder öffentliche Einrichtungen und Dienste) außergewöhnliche Arbeit geleistet haben.

In diesem Jahr beabsichtigt die Europäische Kommission auch, einer Stadt die besondere Erwähnung "Accessible Sports Infrastructure" zu verleihen, die zeigt, wie sie in ihrer Sportinfrastruktur barrierefrei ist.

Die Preisträger werden bei der Preisverleihung auf der Konferenz zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen am 29. November 2024 bekannt gegeben.

Antragsberechtigt sind Städte in der gesamten EU mit mehr als 50000 Einwohnern. Hat ein Land weniger als zwei Städte mit 50000 Einwohnern, können sich zwei oder mehr kleinere Städte mit einer Gesamtbevölkerung von 50000 Einwohnern bewerben.

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 10. September 2024, 23.59 Uhr, online ausgefüllt und eingereicht werden.

Auf dieser Seite finden Sie einen Leitfaden für Antragsteller und die Teilnahmeregeln in allen EU-Amtssprachen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Vorauswahl auf nationaler Ebene und Endauswahl auf europäischer Ebene. Die nationalen Jurys in den einzelnen Ländern treffen eine Vorauswahl von höchstens drei Städten. Aus den vorausgewählten Kandidaten wählt die europäische Jury die Gewinner aus.

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