Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

02/12/2024 | Press release | Archived content

Infoletter 'Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe' 05 | 2024

Wissenswertes aus der METROPOLREGION

Sonnenstrom vom Versicherungsdach

Energiewende Die Nürnberger kooperiert bei ihrer neuen PV-Anlage mit der N-Ergie.

Die Nürnberberger Versicherung und die N-Ergie haben gemeinsam auf den Dächern der Unternehmens-Zentrale eine Photovoltaikanlage errichtet - es ist in Nürnberg "eine der größten PV-Dachanlagen im Stadtgebiet", so der Energieversorger. Mit einer Leistung von 426 Kilowatt-Peak (kWp) werden jährlich rund 383.000 Kilowattstunden Ökostrom zum direkten Verbrauch vor Ort erzeugt.

Weniger als geplant
Geplant war eine Leistung von 477 kWp und eine Erzeugung von 430.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Dass die PV-Anlage nun kleiner
ausfiel, begründet eine N-Ergie-Sprecherin auf Nachfrage unserer Redaktion mit baulichen Anforderungen der Nürnberger Versicherung: "Aus verbindlichen Brandschutz- und Blitzschutzvorgaben auf dem Gebäudedach konnten wir bei der Realisierung des Projektes einige PV-Module weniger installieren als geplant. Insgesamt wurden 958 PV-Module installiert."
Dem Versicherungsunternehmen liege das Thema Nachhaltigkeit sehr am Herzen, sagt Nürnberger-Finanzchef Jürgen Voß: "Wir freuen uns, mit dieser Maßnahme einen Beitrag zum Klimaschutz und zu einer lebenswerten Umwelt zu leisten." Schon seit Jahren setze die Assekuranz an der Unternehmenszentrale auf Ökostrom. "Durch die neue PV-Anlage können wir jetzt zusätzlich sechs Prozent unseres Gesamtbedarfs durch Eigenproduktion abdecken."

Optimale Bedingungen
Maik Render, Vorstandssprecher der N-Ergie, verweist auf die optimalen Gegebenheiten: "Größere Dächer auf gewerblichen Liegenschaften wie hier sind für PV-Anlagen ideal geeignet. Denn es werden ohnehin bebaute Flächen genutzt, und der unmittelbare Stromverbrauch ist garantiert." Das Gemeinschaftsprojekt zeige einmal mehr, worauf es bei der regionalen Energiewende ankommt - "auf starke Partner, die ihre Kräfte bündeln und koordiniert vorangehen, erklärt Render.
Das Pachtmodell der N-Ergie sieht so aus: Der Energieversorger kümmert sich um die Planung, die Finanzierung, den Bau sowie die Wartung der Anlage und verpachtet sie. Das Modell hat sich der N-Ergie zufolge bereits bei über 40 PV-Projekten im Netzgebiet des Versorgers bewährt.

Quelle: Pressemitteilung der Nürnberger Versicherung

Schaeffler eröffnet hochmodernes Technologiezentrum in Herzogenaurach

Die Schaeffler AG hat an ihrem Unternehmenssitz in Herzogenaurach ein hochmodernes Technologiezentrum eröffnet. Im Zusammenhang mit dem Bau des Technologiezentrums wurden rund 90 Millionen Euro investiert. Der Bau wurde plangemäß in zwei Jahren und fünf Monaten fertiggestellt. Das Technologiezentrum erstreckt sich auf mehr als 18.000 Quadratmeter Bruttogrundfläche und vereint Kernkompetenzen in den Bereichen Materialwissenschaft und Werkstofftechnik. Diesen kommt bei der Entwicklung von technologischen Innovationen in E-Mobilität, Batterietechnologie und Wasserstoff eine herausgehobene Bedeutung zu.

Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG, sagt: "Das hochmoderne Technologiezentrum in Herzogenaurach ist ein Bekenntnis unseres Unternehmens zum Standort Deutschland und ein Leuchtturm für höchste Innovationskraft und Entwicklungsexzellenz. Diese Eigenschaften zeichnen Schaeffler seit Jahrzehnten aus. Mit dem neuen Technologiezentrum wollen wir Innovationen in Zukunftsfeldern noch schneller voranbringen. Das ist Teil unserer Mission, die führende Motion Technology Company zu formen."

Technologischer Meilenstein am Unternehmenssitz
Das neu eröffnete Technologiezentrum bietet Platz für rund 340 Mitarbeitende und umfasst 15 Labore in den Bereichen Mess-, Prüf- und Kalibriertechnik sowie Material-, Chemie-, Beschichtungs- und Nanotechnologien. Im Fokus stehen vor allem Lösungen, die die Energie- und Mobilitätswende ermöglichen. In den Laboren konzentrieren sich die Forschungsaktivitäten auf Materialwissenschaft und Werkstofftechnik, zum Beispiel innovative Beschichtungen für Solid-State-Batterien oder Schaeffler Wasserstoff-Bipolarplatten. Zudem ermöglicht ein EMV-Labor die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Bauteile, etwa der innovativen Schaeffler Leistungselektronik. Diese Tests sind entscheidend für die E-Mobilität, da sie dazu beitragen, Produkte sicherer und widerstandsfähiger gegenüber elektromagnetischen Störeinflüssen zu machen.

Die gesamte Bürofläche wurde nach dem Konzept "New Work" eingerichtet und schafft eine Arbeitsumgebung, die Kollaboration und interdisziplinäre Teamarbeit fördert. Das Gebäude entspricht den höchsten Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und wird DGNB Gold zertifiziert. So wird zum Beispiel Abwärme aus der Fertigung zum Beheizen genutzt.

Uwe Wagner, Vorstand Forschung und Entwicklung der Schaeffler AG, sagt: "Innovative Materialien und Werkstoffe sind für nachhaltige Lösungen im Bereich der Bewegungstechnologien von großer Bedeutung, so zum Beispiel in der E-Mobilität, der Robotik oder Windkraft. Das Technologiezentrum in Herzogenaurach wird Maßstäbe setzen und unser weltweites F&E-Netzwerk nachhaltig stärken."

Das neue Technologiezentrum umfasst mit dem sogenannten "Motion Hub" auch einen eigenständigen Bereich, um Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden das im Zuge der Übernahme von Vitesco Technologies neu ausgerichtete Produkt- und Leistungsspektrum zu zeigen, das acht Produktfamilien einschließt.


Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.

Herausgeber: Schaeffler AG
Ausgabeland: Deutschland

MAN: Richtfest für neue Batteriefertigung in Nürnberg

Rund 100 Millionen Euro hat MAN für seine neue Batteriefertigung investiert. Ab April 2025 soll nun die Produktion in Großserie für vollelektrische MAN-Lkw und -Busse starten.

Bei der Umstellung auf Elektromobilität geht es Schlag auf Schlag bei MAN Truck & Bus: Das Unternehmen feiert heute nach einjähriger Bauzeit am Standort Nürnberg Richtfest für das neue Gebäude der Großserien-Fertigung von Batterien für vollelektrische Lkw und Busse. Wenige Wochen nach der Auslieferung des ersten MAN eTrucks an einen Kunden, ist das Richtfest der nächste Höhepunkt für den Münchner Nutzfahrzeughersteller. Bereits ab April 2025 werden in Nürnberg auf 17.000 Quadratmeter Hochvolt-Batterien industriell gefertigt. Dabei entstehen nahezu 350 neue Arbeitsplätze. MAN wird nach eigenen Angaben der erste Nutzfahrzeughersteller sein, der in Deutschland eine eigene Batterieserienproduktion in Betrieb nehmen wird. Das Investitionsvolumen für den Neubau inklusive Investitionen in Logistik, Infrastruktur, Gebäude- und Fertigungsanlagen beträgt rund 100 Millionen Euro.

Zu Gast beim Richtfest waren unter anderem der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder, Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König, MAN Truck & Bus Vorstandsvorsitzender Alexander Vlaskamp sowie der Betriebsratsvorsitzende des MAN-Standorts Nürnberg Markus Wansch.

Großserie ab April

Aktuell werden am Standort Nürnberg bereits Batteriepacks in Kleinserie für die vollelektrischen Fahrzeuge von MAN gefertigt. Mit dem Start der Großserienproduktion wird der Bereich der Kleinserienfertigung schrittweise auf die Entwicklung der nächsten Batteriegeneration sowie auf die Wiederaufbereitung von Batterien umgestellt. In der Großserie werden ab April 2025 die angelieferten Module in Batterielayer eingesetzt. Diese Layer werden aufeinander gestapelt zu dem Batteriepack montiert und anschließend auf Herz und Nieren getestet.

Auf 17.000 Quadratmeter Fläche werden über 50 manuelle sowie automatisierte Montagestationen und sieben Prüfstände für die Qualitätssicherung installiert. Die Installation der ersten Fertigungsanlagen sei bereits angelaufen. Ab April 2025 werden in einer ersten Ausbaustufe bis zu 50.000 Batterien pro Jahr gebaut. Diese Kapazität soll - je nach Entwicklung der Marktlage - bis 2030 auf bis zu 100.000 Hochvolt-Batterien erweitert werden. Mit über 35 Metern Höhe ist der Neubau das höchste Produktionsgebäude am Standort.

Der Freistaat Bayern fördert darüber hinaus die Weiterentwicklung und Forschung zur Batterietechnologie mit rund 30 Millionen Euro. Dadurch wurde unter anderem die Integration innovativer Laserschweißzellen möglich. Das Laserschweißen ist die innovativste, effizienteste und schonendste Fertigungstechnologie im Batterie-Modulbau. Mit einem leistungsstarken 8 kW Scheibenlaser, robotergeführten Optiken und hochfeinen Sensoren werden einzelne Batteriezellen mit höchster Präzision und Qualität elektrisch miteinander verbunden. Gemeinsam mit der Technischen Universität (TU) München forscht MAN an der Weiterentwicklung dieser Technik, die in einer zukünftigen Batteriegeneration zum Einsatz kommen wird.

Quell: transport-online

Juraleitung (P53) - Info-Zentrum in Nürnberg-Katzwang eröffnet

Großprojekt für die Energiewende: Die rund 80 Jahre alte Juraleitung soll bis zum Jahr 2031 durch eine neue 380-kV-Leitung ersetzt werden. Der Neubau der rund 170 Kilometer langen Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Raitersaich (Landkreis Fürth) und Altheim (Landkreis Landshut) ist bei vielen Bürgern umstritten. Deshalb hat der Bayreuther Übertragungsnetzbetreiber TenneT vor Kurzem das "Juraleitungs-Informationszentrum" ("JULIZ") in Nürnberg-Katzwang eröffnet.

Laut TenneT ist der Ausbau der Juraleitung von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit und Stabilität des Stromnetzes in Bayern. Der Ersatzneubau erhöhe die Übertragungskapazität, um den wachsenden Strombedarf von Unternehmen und Haushalten in Mittelfranken und Niederbayern zu sichern. Zusätzlich werde die Leitung regional erzeugte, erneuerbare Energien aus dem Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH und zukünftig der N-Ergie Netz GmbH aufnehmen. Dr. Robert Schmidt, Leiter des Geschäftsbereichs Innovation und Umwelt der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken, betonte in seinen Ausführungen die Dringlichkeit und die Notwendigkeit des Ausbaus der Leitungstrassen für die Stromversorgungssicherheit und für das Gelingen der Energiewende als bedeutender Standortfaktor für die regionale Wirtschaft.

In einer Dauerausstellung wird das "JULIZ" in den kommenden Jahren rund um die Juraleitung informieren. Haupthemen sind Freileitungs- und Tunnelbau, Schutz der Anwohner sowie Natur- und Umweltschutz. Eigentümern beantworten die Mitarbeiter Fragen rund um die Nutzung von Grundstücken und die damit verbundenen Entschädigungen. Öffnungszeiten: dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 15 bis 19 Uhr; Führungen nach Anmeldung.

TenneT, Tel. 09122 8792164; [email protected] www.tennet.eu (Rubrik "unsere Projekte")

Juraleitung als Ersatzneubau

Das Netzausbauprojekt ist in mehrere Planungsabschnitte unterteilt, für die jeweils eigene Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden durchgeführt werden. Die neue Juraleitung wird voraussichtlich 2031 in Betrieb gehen und eine stabile Stromversorgung für die kommenden Jahrzehnte gewährleisten. Nach Inbetriebnahme des Neubaus wird die Bestandsleitung zurück gebaut.

Ansprechpartner: IHK Nürnberg - Dr. Robert Schmidt

Wissenswertes aus BAYERN

Adventskalender des Ressourceneffizienz-Zentrum (REZ)

Erst eins.. dann zwei.. dann drei.. dann vier, dann steht der REZ-Adventskalender vor der Tür! Ab Dezember ist dieser auf der Homepage des REZ zu finden.

Damit die Tage bis Weihnachten kurzweiliger sind, gibt es auch in diesem Jahr wieder den REZ-Adventskalender.

Ab 1. Dezember können Sie bis Weihnachten jeden Tag ein neues Türchen der Keksfabrik öffnen. Was sich wohl dahinter verbirgt? Informationen, Tipps, etc. Alles rund um das Thema Material- und Rohstoffeffizienz.

Unter folgendem Link können die Türchen der Keksfabrik geöffnet werden: Adventskalender - REZ.

Kontakt: REZ | 0821 9071-5276 | [email protected]

KReTa 2025 - Save the Date

Zum zweiten Mal finden am 19. und 20. Mai 2025 die Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage (KReTa) statt. Dieses Mal in Nürnberg. Merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor.

Es ist wieder soweit! Am 19. und 20. Mai 2025 veranstaltet das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) zum zweiten Mal die Bayerischen Kreislaufwirtschafts- und Ressourceneffizienztage (KReTa).

Dieses Mal findet die Veranstaltung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken in Nürnberg statt.

Es erwarten Sie wieder spannende Vorträge, ein Ausstellerbereich mit verschiedenen Unternehmen, Institutionen und Forschungseinrichtungen, interessante Sessions zu unterschiedlichen Themen und viel Zeit zum Netzwerken.

Tragen Sie sich bereits heute den Termin in Ihrem Kalender ein und bleiben Sie unter www.rez.bayern.de/kreta auf dem Laufenden.
REZ | 0821 9071-5276 | [email protected]

Wissenswertes aus DEUTSCHLAND

Rückschlag beim Wasserstoff behindert Industrie erheblich

Der Start der geplanten Wasserstoff-Pipeline von Dänemark nach Deutschland wird sich wohl um mindestens drei Jahre verschieben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) fordert nun schnelles und entschlossenes Handeln, um die Industrie anderweitig zu versorgen.

Weil noch umfangreiche Umwelt- und Sicherheitsstudien erforderlich sind, verzögert sich nach Mitteilung des Klima- und Energieministeriums in Kopenhagen der im Frühjahr 2023 vereinbarte und für 2028 vorgesehene Bau der dänisch-deutschen Wasserstoffleitung bis 2031. Das gelte für den grenzüberschreitenden Teil; die gesamte Pipeline werde frühestens 2033 fertiggestellt, berichtet der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.

Diese Nachricht sei "der zweite Rückschlag für Unternehmen, die dringend auf Wasserstoff für ihre betriebliche Klimaneutralität angewiesen sind", sagt Dercks und erinnert daran, dass bereits Ende September das gemeinsame Projekt zur Herstellung von grünem und kohlenstoffarmem Wasserstoff (H2) in Norwegen und dessen Export nach Deutschland gestoppt wurde.

Zentraler Baustein für die Transformation

"Wasserstoff ist ein zentraler Baustein für die Transformation der Industrie, insbesondere in Bereichen, die bislang nur schwer ohne fossile Energieträger auskommen, wie beispielswiese die Stahl-, Glas- und Chemieindustrie", skizziert der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer die Tragweite der Entwicklung. "Deutschland wird nicht in der Lage sein, seinen Wasserstoffbedarf allein zu decken, und ist daher auf Importe angewiesen."

Norwegen und Dänemark seien "sehr zuverlässige Energiepartner" und könnten auch aufgrund ihrer geografischen Nähe eine wesentliche Rolle für die Versorgungssicherheit Deutschlands spielen. "Die Unterbrechung oder Verzögerung solcher Projekte behindert die deutsche Industrie erheblich und gefährdet nicht nur das Erreichen der nationalen Klimaziele, sondern auch die Defossilisierung der Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland", warnt Dercks. "Gleichzeitig werden somit Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern verlängert."

Außerdem würden die H2-Importe in die EU "durch eine geplante strenge Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff und daraus hergestellten Brennstoffen gefährdet", gibt er zu bedenken. "Dies würde den Importprozess erheblich erschweren und somit die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Ländern wie den USA, China, Japan oder Südkorea beeinträchtigen."

Höchste Priorität für Partnerschaften und Infrastrukturen

Die DIHK plädiere dafür, dem Ausbau von Partnerschaften mit internationalen H2-Produzenten und dem Aufbau entsprechender Infrastrukturen "höchste Priorität einzuräumen", so Dercks' Appell. "Nur durch schnelles und entschlossenes Handeln beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft kann der Wirtschaftsstandort Deutschland für viele Branchen attraktiv bleiben."

Quelle: DIHK - Louise Maizières

DIHK-Präsident: Adrian "Wir brauchen eine "Wirtschaft First"-Agenda"

Vorgaben, Infrastruktur, Steuern: Peter Adrian, Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), appelliert an die Politik, den Unternehmen mithilfe dieser Ansatzpunkte Unterstützung beim Weg aus der aktuell höchst schwierigen wirtschaftlichen Lage zu signalisieren.
"Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung enthält eine ganze Reihe von sehr sinnvollen und längst überfälligen Maßnahmen", sagte Adrian der "Rheinischen Post". Das reiche aber bei Weitem nicht aus, um Deutschland wirtschaftlich wieder richtig voranzubringen.

"Wir erleben gerade Verlagerungen ins Ausland, weniger Industrieproduktion im Inland, Geschäftsaufgaben und steigende Insolvenzzahlen", skizzierte der DIHK-Präsident die Lage. "Außerdem ein sinkendes Interesse an der Gründung oder Übernahme von Unternehmen. Lauter können Weckrufe kaum sein."

Er erinnerte daran, dass es zwei Jahre in Folge mit sinkendem Bruttoinlandsprodukt nur einmal in der deutschen Nachkriegsgeschichte gegeben habe - vor mehr als 20 Jahren. "Die damalige Bundesregierung hatte deshalb die Agenda 2010 aufgesetzt", so Adrian. "Mit einem ähnlichen Anspruch muss die Politik jetzt noch mal ran - 'Wirtschaft First' muss das Motto lauten. Denn eine gut laufende Wirtschaft ist zwar nicht alles, aber ohne sie können wir die vielen Veränderungen in unserem Land nicht schultern."

Runter mit Bürokratie und Strompreisen
Die Bundesregierung spare in ihrer Wachstumsinitiative bislang einen zentralen Aspekt der aktuellen Krise aus: die Sicherheit und die Kosten der Energieversorgung, kritisierte der DIHK-Präsident: "Allein für Strom zahlen deutsche Mittelständler inklusive Steuern, Netzentgelten und Umlagen viermal so viel wie ihre Wettbewerber in anderen Industrieländern. Und auch wenn es viele nicht mehr hören wollen, beim Thema Bürokratie kann es auf absehbare Zeit nur eine Richtung geben: Runter, runter, runter!"

Sein Vorschlag: drei spürbare Sofortsignale, mit denen die Politik hierfür ein Zeichen setzen könnte:

  1. Abbau von Belastungen - vor allem in der Energiepolitik:
    Die Vorgaben des EU Green Deal müssen drastisch reduziert werden. Das Energieeffizienzgesetz und das Gebäudeenergiegesetz dürfen in der bisherigen Form nicht weiterbestehen. Anreize für technologische Innovationen statt Detailregelungen sind der richtige Weg. Umfangreiche Nachhaltigkeitsberichtspflichten und bürokratische Belastungen an den EU-Außengrenzen helfen dem Klima nicht - Hauptziel muss ein internationaler Klimaclub gemeinsam mit den anderen großen Wirtschaftsregionen sein.
  2. Erleichterungen bei Infrastruktur:
    Bund und Länder müssen ihren Pakt für Beschleunigung von Genehmigungsverfahren endlich kurzfristig komplett umsetzen. Die längst überfällige Reform des Vergaberechts muss vor allem Infrastrukturleistungen drastisch vereinfachen - statt neue Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen zu machen.
  3. Unternehmenssteuerreform jetzt:
    Wir brauchen starke wie einfache Anreize für mehr Investitionen. Eine investitionsfreundliche Unternehmenssteuerreform mit einfachen Regeln ist überfällig, um den Nachteil deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb endlich zu reduzieren. Erste schnelle Entlastungsschritte kann der Bund alleine beschließen: die komplette Abschaffung des Soli, den aktuell vor allem die Wirtschaft noch finanziert, und die Übernahme der Netzentgelte, die auf dem Strompreis liegen, durch den Klima- und Technologiefonds (KTF).

Ohne Wirtschaft ist vieles nichts
"Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen schnelle Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die auch wirklich in den Betrieben ankommen", fasst Adrian zusammen. "Die Politik muss die Wirtschaft wieder ganz oben auf die Prioritätenliste setzen. Egal ob Regierung oder Opposition, Bundestag oder Bundesrat, EU-Kommission oder Europaparlament. Denn ohne Wirtschaft ist auch vieles andere nichts. Ohne Wachstum und Wohlstand erreichen wir weder Klimaneutralität noch eine gute Infrastruktur. Auch können wir mit wirtschaftlicher Stagnation unsere Bildungspolitik und Sozialleistungen nicht finanzieren."

Die Betriebe sähen sich in den vergangenen Jahren immer weiteren Auflagen, Regulierungen und Kosten gegenüber, warnte der DIHK-Präsident. "Das alles hat die Spielräume für Kreativität und unternehmerisches Engagement immer weiter verengt. Wir alle werden uns in den kommenden Jahren mehr anstrengen und mehr arbeiten müssen, um auf einen positiven Pfad für unser Land zu kommen."

Adrian: "Als Wirtschaft stehen wir zu unserer Verantwortung. Wir werden uns mit unseren Belegschaften dafür einsetzen, unserem Wirtschaftsstandort wieder zu neuer Stärke zu verhelfen. Dafür aber brauchen wir Rückenwind aus der Politik statt Gegenwind."

Quelle: DIHK - Dr. Rainer Kambeck

Solarpaket erleichtert Unternehmen den Einstieg in Photovoltaik

Mit dem neuen Solarpaket I hat die Bundesregierung entscheidende Weichen für die Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik und Bürokratieabbau gestellt.

Von dem Solarpaket I, das als "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" (hier im Bundesgesetzblatt) Mitte Mai 2024 in Kraft getreten ist, profitieren besonders Unternehmen, denn Förderungen werden attraktiver gestaltet und bürokratische Prozesse vereinfacht.

Eine der wichtigsten Änderungen bringt Erleichterungen für größere betriebliche Photovoltaik- (PV-) Anlagen: Unternehmen mit Solaranlagen über 100 Kilowatt Leistung müssen nicht länger zwingend an der Direktvermarktung teilnehmen. Dadurch entfällt der bisherige Verwaltungsaufwand; überschüssiger Strom kann nun direkt und ohne Vermarktungskosten an Netzbetreiber weitergegeben werden. Zwar erhalten die Betriebe hierfür keine Einspeisevergütung, doch unter dem Strich profitieren vor allem Unternehmen mit hohem Eigenverbrauch, da sie an Flexibilität und Wirtschaftlichkeit gewinnen.

Zudem wurden die Einspeisevergütungen für gewerbliche Dachanlagen von 40 bis 750 Kilowatt um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben, was die Investition in Solaranlagen zusätzlich attraktiver macht.

Diese und weitere Veränderungen zeigt der neue Erklärfilm der DIHK zum Solarpaket I auf. Darin sind die zentralen Änderungen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Solarpaketes kompakt zusammengefasst.

Quelle: DIHK - Dr. Niclas Wenz

Stromversorgung lässt sich marktwirtschaftlich sichern

Unternehmen müssen sich auf die Stromversorgung verlassen können. Während die Bundesregierung dies eher über teure Förderprogramme für Kraftwerke sicherstellen möchte, kommt eine aktuelle Studie zu dem Ergebnis, dass eine Weiterentwicklung des Strommarktes der bessere Weg wäre.
Die Bundesregierung will Eckpunkte für einen "Kapazitätsmechanismus" beschließen, also für ein Instrument, das die Stromversorgung auch beim weiteren Ausbau witterungsabhängiger erneuerbarer Energien zu jeder Zeit sicherstellen kann. Ab 2028 soll dieser neue Mechanismus in Zeiten mit wenig Strom aus Wind und Sonne ("Dunkelflauten") die Energieversorgung absichern und die Systemstabilität gewährleisten.

Marktverzerrungen vermeiden
Das Problem: Kapazitätsmechanismen bedeuten in der Praxis schnell eine Festlegung auf bestimmte Technologien, sie bergen Regulierungsrisiken und die Gefahr von Marktverzerrungen. Außerdem belastet eine dauerhafte Förderungspolitik wahlweise den Staatshaushalt oder die Stromkunden.

Vor diesem Hintergrund hat das Berliner Beratungshaus Connect Energy Economics im Auftrag des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der European Energy Exchange (EEX) alternative Lösungswege untersucht.

Die Studie "Die Ordnung der Transformation - Versorgungssicherheit im Strommarkt" kommt zu dem Schluss, dass sich Versorgungssicherheit über den Markt durch eine Stärkung von Preissignalen erreichen lässt.

Kernpunkt Absicherungspflicht
Konkret befürwortet die Studie ein gestärktes wettbewerbliches Marktdesign mit Absicherungspflichten für Versorger für den Fall extrem hoher Börsenpreise, wie sie in der europäischen Strommarktrichtlinie ohnehin vorgesehen ist: Versorger müssten damit ihre Lieferverpflichtungen am Strom-Terminmarkt (längerfristig) absichern. Dadurch werden neue finanzielle Anreize für Investoren geschaffen, zusätzliche und witterungsunabhängige Kapazitäten zu errichten. An der Strombörse würden entsprechende Absicherungsprodukte entstehen.
Für die Wirtschaft sei es wichtig, dass die Kosten einer sicheren Energieversorgung für die Betriebe begrenzt würden, erläutert der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse der Untersuchung. "Ziel sollte es daher sein, Investitionsanreize am Markt zu setzen, statt einzelne Technologien dauerhaft staatlich zu fördern. Die Studie zeigt deutlich, dass eine verlässliche Stromversorgung über marktliche Anreize möglich ist."

Neben der Einführung der Absicherungspflicht empfehlen die Autoren weitere Maßnahmen zur Stärkung des Preissignals. Dazu gehört etwa eine Überarbeitung der Netzentgelte, sodass ein Mehrbezug von grünem Strom nicht "bestraft" wird.

Sie finden die Studie mit einer detaillierten Beschreibung der ökonomischen Hintergründe und Voraussetzungen als PDF-Dokument zum Download auf der Website von Connect Energy Economics.

Der Leiter der Beratungsgesellschaft, Marco Nicolosi, stellte die Studie "Ordnung der Transformation" im Rahmen eines DIHK-Webinars am 7. August 2024 vor.

Die Folien zur Veranstaltung können Sie unter www.connect-ee.com abrufen.

Quelle: DIHK - Dr. Sebastian Bolay

Das Kraftwerkssicherheitsgesetz - Teurer Kapazitätsmechanismus im Fokus der Politik

Die energiepolitischen Herausforderungen auf dem Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem bleiben für den Wirtschaftsstandort Deutschland enorm. Eine zuverlässige, kosteneffiziente und nachhaltige Stromversorgung ist dabei entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dieses Zieldreieck gilt es im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Ausgestaltung des zukünftigen Strommarktdesigns zu berücksichtigen.

Versorgungssicherheit per Gesetz?
Mit dem Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen bei gleichzeitigem Verzicht auf Atom und künftig auf Kohle nimmt die Stabilität der Stromerzeugung in Deutschland ab. Dies zeigt sich an den wachsenden Eingriffen ins Stromnetz durch die Netzbetreiber. Neben dem dringend erforderlichen Ausbau der (Übertragungs-)Netze sind zusätzlich witterungsunabhängige Technologien notwendig, um künftige Schwankungen im Stromsystem schnell ausgleichen zu können.

Der am 11. September vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes sieht ab 2025 die Ausschreibung von rund 12 Gigawatt Kraftwerksleistungen vor, was etwa 25 Gaskraftwerken entspricht. Zudem ist die Entwicklung eines marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus angekündigt, in dessen Rahmen weitere Kraftwerksausschreibungen ab dem Jahr 2028 folgen sollen. Ziel ist es, die Stromversorgung auch in Stunden der sogenannten "Dunkelflauten" sicherzustellen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten - also dann, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Dabei werden unterschiedliche Mechanismen diskutiert - wobei insbesondere zentrale staatliche Ausschreibungen im Fokus der Politik stehen und weniger marktwirtschaftliche Lösungen.

Marktferne Lösungen verteuern den Strompreis
Zentrale staatliche Ausschreibungen von Kraftwerken wären eine teure Lösung für die Unternehmen: Der Wettbewerb zwischen den Technologien würde zurückgedrängt und eine neue Umlage geschaffen. Inoffiziell wird der Förderbedarf für einen zentralen Kapazitätsmechanismus auf etwa fünf Milliarden Euro jährlich geschätzt. Diese Kosten würden über eine neue Umlage von bis zu zwei Cent pro Kilowattstunde auf die Strompreise weitergegeben - das kann für ein durchschnittliches mittelständisches Industrieunternehmen schnell zusätzliche Kosten von 200.000 Euro pro Jahr bedeuten. Somit würde die ohnehin schon hohe Stromkostenbelastung der deutschen Wirtschaft weiter zunehmen und die Akzeptanz der Energiewende erneut sinken.

Absicherungspflicht und Hedging: Versicherung gegen Dunkelflauten
Eine wesentlich kostengünstigere Lösung wäre eine Absicherungspflicht, da Marktakteure über die Preisstruktur entscheiden und nicht die öffentliche Hand. Die Politik kann nicht besser als der Markt wissen, welche Technologien für eine sichere Versorgung gebraucht werden. Bei der Absicherungspflicht müssen sich Energieversorger gegen hohe Strompreise an den Märkten absichern, damit kurzfristige Preissteigerungen nicht unmittelbar an die Unternehmen und Verbraucher weitergegeben werden.

Als Mittel zur Absicherung sind verschiedene Finanzinstrumente wie Termingeschäfte oder Forward-Verträge denkbar, die es ermöglichen, eine feste Menge Strom zu einem festgelegten Preis zu einem Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Dadurch bekommen die Versorger einen Anreiz, selbst in Anlagen zu investieren oder gesicherte Kapazitäten von Dritten einzukaufen. Eine solche langfristige Absicherung - am Finanzmarkt als Hedging bezeichnet - gegen Preisspitzen im Falle von "Dunkelflauten" kann durch den Markt in einer Art Versicherung bereitgestellt werden, die Energieversorger obligatorisch abschließen müssten. Dazu müsste jetzt die konkrete Ausgestaltung politisch ausgearbeitet werden - insbesondere die Höhe und die Mindestlaufzeit der Absicherungsverpflichtungen.

Mit einer solchen Pflichtabsicherung gegen Preisspitzen können gleichzeitig die Anbieter gesicherter Leistungen zusätzliche Erlöse generieren. Dies regt auch den Bau neuer Gaskraftwerke, Speicher oder anderer Technologien zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit an, da stabile Preise eine zuverlässige Rendite versprechen. Weil in diesem Fall der Zubau nicht am Schreibtisch der Ministerien geplant und geschätzt wird, sondern auf der Grundlage von Preissignalen entsteht, werden teure Überkapazitäten und damit Förderungen vermieden.

Stromversorgung marktwirtschaftlich sichern
Klar ist: Deutschland braucht auch in Zeiten mit geringer Stromerzeugung aus Windkraft und Solar eine verlässliche Stromversorgung. Schon heute leidet insbesondere die deutsche Exportwirtschaft unter Stromkosten, die viermal so hoch sind wie die ihrer Konkurrenz in wichtigen Industrieländern. Die Bundesregierung muss nun die Weichen dafür stellen, dass sich dieser Wettbewerbsnachteil durch die staatliche Förderung von Gaskraftwerken nicht noch weiter auswächst. Mit der Absicherungspflicht liegt ein Alternativvorschlag auf dem Tisch, der Preissignale stärkt und die Kosten für die Wirtschaft begrenzt.

Quelle: DIHK - Dr. Niclas Wenz

Leitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Biodiversitätsberichterstattung

In einem 12-monatigen Projekt, das in Zusammenarbeit mit insgesamt 37 Partnern aus Wissenschaft, Naturschutz, Wirtschaft und Wirtschaftsprüfung realisiert wurde, entstand ein Leitfaden, der eine effiziente und praktikable Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme gemäß der CSRD ermöglicht.
In dem Dialogprozess wurde mit Unternehmen wie BASF, Evonik, Hipp, ZINQ und OBI eine "best practice" für eine ambitionierte Wesentlichkeitsanalyse entwickelt.

Eine wichtige Erkenntnis ist, dass Unternehmen Biodiversität und Naturleistungen in ihre strategischen Entscheidungen und ihr Risikomanagement integrieren sollten. Dies bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern stärkt auch den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Leitfaden empfiehlt den Einsatz spezifischer Tools, um Unternehmen bei der Erfüllung der CSRD-Anforderungen in Bezug auf Biodiversität und Nachhaltigkeit zu unterstützen.

"Die Wesentlichkeitsanalyse ist entscheidend, um die Interaktionen eines Unternehmens mit der Natur zu erfassen. Nur was als wesentlich festgelegt wird, kann transparent gemacht und gezielt adressiert werden. Der Leitfaden der Umweltstiftung Michael Otto bietet Unternehmen eine klare, praxisorientierte Anleitung, um den ESRS E4-Standard effizient und wirkungsvoll umzusetzen," so Tobias Maximilian Wildner, Experte für Sustainable Finance & Regulation beim Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ).

Zu den Mitunterzeichnern des Leitfadens gehören unter anderem BDO, Deloitte, KPMG, NABU, PwC, Systain, UFZ und WWF.
Die DIHK Service GmbH war als Netzwerkpartner mit an Bord.

Hier gibt es weitere Informationen zum Projekt Umweltstiftung Michael Otto.

Quelle: DIHK

Änderungen der Gefahrstoffverordnung - Zustimmung durch Bundesrat

Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung setzen unter anderem das Risikokonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B um und sehen zudem erweitere Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest vor. Die Länder stimmten dem Entwurf der Bundesregierung zu, beschlossen jedoch insgesamt 15 Änderungen und eine Entschließung. Die Bundesregierung muss die Maßgaben des Bundesrates annehmen, damit die Verordnungsänderung in Kraft treten kann.

Neben den Neuregelungen für Tätigkeiten mit Asbest implementiert die Bundesregierung in der Verordnung das risikobezogene Maßnahmenkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 1A oder 1B und passt Regelungen an die überarbeitete CLP-Verordnung an.

Wesentliche Regelungsinhalte für Tätigkeiten mit Asbest sind:

§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen

Insbesondere die im ersten Referentenentwurf aus dem Jahr 2022 vorgesehene Erkundungspflicht von Auftraggebern von Bautätigkeiten hatte zu heftiger Kritik aus der Wohnungswirtschaft geführt. Der Regierungsentwurf enthält nun eine sogenannte Mitwirkungspflicht in einem neuen § 5a. Vor dem Beginn von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen müssen alle den Auftraggebern oder Bauherren vorliegende Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe mitgeteilt werden. Für die Feststellung von Asbest muss bei Objekten jünger als 1993 das Baujahr (Datum der Fertigstellung) bzw. zwischen 1993 und 1996 der Baubeginn mitgeteilt werden.

§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

Diese Information zu Gefahrstoffen müssen die Arbeitgeber (neuer Absatz 2a) in der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten berücksichtigen.

Nach § 6 Absatz 2b müssen Arbeitgeber "im Rahmen besonderer Leistungen" bereits nach dem Regierungsentwurf zusätzliche Informationen für die Gefährdungsbeurteilung ermitteln, wenn die Informationen des Veranlasserns (bspw. Bauherrn) dazu nicht ausreichen. Der Bundesrat ergänzt dies mit der Klarstellung, dass er sich dazu externen Sachverstandes bedienen muss, wenn die eigenen Kenntnisse nicht ausreichen.

In einem weiteren Absatz 2c ergänzen die Länder zudem, dass eine technische Erkundung Voraussetzung der Durchführung einer Tätigkeit sei, wenn nur so geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden können.

§ 11 Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest

Der neue § 11 verbietet die Verwendung von Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien. In sechs weiteren Absätzen werden dann wiederum Ausnahmen für verschiedene Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geregelt, die teils detailliert definiert und eingeschränkt werden.

§ 11a Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest

Der neue § 11a sieht Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Risikokonzept und Schutzmaßnahmen vor. Zudem werden Zulassungs-, Fach- und Sachkundepflichten vorgesehen.

Die in § 11a eingeführte Anzeigepflicht kann zudem elektronisch verlangt werden, wenn die Behörden ein entsprechendes Formular bereitstellen.

Die Drucksachen des Bundesrates finden Sie hier: Link.

Quelle: DIHK

Datenökonomie verstehen und nutzen

Daten sind das neue Öl - aber wie lassen sich die Potenziale dieses Schatzes heben? In einem neuen Projekt will die DIHK Service GmbH gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern den industriellen Mittelstand dabei unterstützen, die Chancen der Datenökonomie besser zu erkennen und zu nutzen.
In produzierenden Unternehmen werden jede Menge Daten generiert, die - sinnvoll gebündelt und ausgewertet - dazu beitragen können, Fertigungsprozesse, Lieferanten- und Kundenbeziehungen zu verbessern sowie die Berichterstattungspflichten im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorgaben wie z. B. der CSRD erheblich zu vereinfachen.

Datenräume erlauben Vernetzung und schaffen Mehrwert

Ein wichtiges Instrument für alle, die diese wertvolle Ressource im Sinne einer gezielten "Datenökonomie" nutzen möchten, sind "Datenräume", also geschützte Infrastrukturen für souveränen Datenaustausch, die auf gemeinsamen Vereinbarungen, Regeln und Standards beruhen. Sie ermöglichen eine enge Vernetzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, helfen bei der Optimierung von Lieferketten und schaffen die Basis für innovative Geschäftsmodelle.

Wie man auf diesem Wege Mehrwert erzeugt, vermitteln künftig DIHK Service GmbH und die IHKs vor Ort gemeinsam mit weiteren Partnern in dem neuen Projekt "Scale-MX", das am 24. Oktober offiziell aus der Taufe gehoben wurde. Scale-MX soll insbesondere durch Wissens- und Technologietransfer das Konzept der Datenräume verständlich machen und Anwendungsfälle aufzeigen, beispielsweise bei Themen wie Berichtspflichten und Rückverfolgung in der Lieferkette. Ziel ist es, durch digitale Lösungen die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Unternehmen zu stärken.

Umsetzung der Ergebnisse aus "Manufacturing-X"

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Förderprogramm "Manufacturing-X" des Bundeswirtschaftsministeriums. Manufacturing-X zielt darauf, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die branchenübergreifende, bedarfsorientierte Nutzung von Datenräumen den sicheren Austausch von Daten entlang der gesamten industriellen Wertschöpfungskette zu ermöglichen.

Scale-MX greift auf die Ergebnisse dieses Datenökosystems zurück und bringt sie in die praktische Anwendung: KMU erhalten künftig etwa über Implementierungsleitfäden oder Best-Practice-Beispiele Hilfestellung bei der Integration solcher Technologien, mit denen sie ihre Effizienz und Innovationsfähigkeit nachhaltig steigern können. Dabei soll der Austausch von Wissen und Technologien über Branchengrenzen hinweg neue Impulse für die gesamte Industrie setzen - von der Ausrüsterindustrie bis hin zur Chemiebranche.

Zukunftsweisender Schritt in die digitale Transformation

"Gemeinsam genutzte Datenräume sind ein zukunftsweisender Schritt in die digitale Transformation", betont Sofie Geisel, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung und Geschäftsführerin der DIHK Service GmbH. "Sie ermöglichen Unternehmen jeder Größenklasse die digitale Vernetzung mit ihren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Auf diesem Weg wollen wir gemeinsam mit den IHKs vor Ort vor allem KMU begleiten."

Die DIHK Service GmbH setzt das Projekt Scale-MX gemeinsam mit dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), dem Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), den Initiativen Bayern Innovativ und Niedersachsen.Next sowie der WIK GmbH um. Es wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

Quelle: DIHK

Bundesregierung beschließt Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Die Bundesregierung hat am 27. November dem Entwurf der Gewerbeabfallverordnung zugestimmt. Die Verordnungsänderung muss allerdings noch von der EU-Kommission notifiziert und von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Trotzdem wäre das Inkrafttreten vor der Bundestagswahl möglich.

Die Bundesregierung versucht das Gesetzgebungsverfahren mit dem Kabinettsbeschluss noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu einem Ende zu bringen. Üblicherweise wird die Notifizierung durch die EU-Kommission abgewartet, dieses Verfahren verläuft nun parallel zu Bundestag und Bundesrat. Für sie richtet sich das Verfahren dieser Verordnung nach § 68 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach ist dem Bundesrat die Verordnung nach drei Sitzungswochen zuzuleiten, wenn sich der Bundestag nicht mit ihr befasst hat. Da bis zum 23. Februar noch drei Sitzungswochen vorgesehen sind, könnte der Bundesrat der Verordnung noch final zustimmen. Auch unter den Ländern ist der Referentenentwurf allerdings nicht unumstritten.

Mit der Verordnungsänderung plant die Bundesregierung unter anderem:

  • Kennzeichnungspflichten für Sammelbehältnisse
  • erweiterte Getrennthaltungspflichten für nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle
  • Einbeziehung von Sachverständigen bei der Prüfung der getrennten Sammlung
  • behördliche Überwachungspläne zur Kontrolle der Einhaltung
  • Streichung der 90 Prozent-Getrenntsammlungsquote als Ausnahme der Vorbehandlungspflicht
  • ein bundesweit einheitliches elektronisches Register für alle Vorbehandlungsanlagen
  • stichprobenartige Kontrollen der Anlieferungen durch Anlagenbetreiber von Verbrennungsanlagen

Die aktuelle Drucksache finden Sie hier: Link

Quelle: DIHK - Hauke Dierks

Wissenswertes aus EUROPA

Der EU Umweltrat beschließt final Änderungen der Luftqualitätsrichtlinie

Der EU-Umweltrat hat den Änderungen der Luftqualitätsrichtlinie zugestimmt. Final steht nun noch die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU aus.

Der EU-Umweltrat hat am 14. Oktober die Änderungen der Luftqualitätsrichtlinie entsprechend der Trilogeinigung vom Februar 2024 beschlossen. Das EU-Parlament hatte bereits im März zugestimmt. Der finale Gesetzestext muss noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Zur Pressemitteilung:

Luftqualität: Rat gibt endgültig grünes Licht für strengere Normen in der EU - Consilium (europa.eu)

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Frage der Unionsfraktion im Bundestag bekanntgegeben, sie habe eine Protokollerklärung abgegeben, "dass beispielweise Fahrverbote, Stilllegungen oder Betriebsbeschränkungen von Industrieanlagen nicht als angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zu betrachten sind und auch nicht als Voraussetzung für eine Fristverlängerung verlangt werden können."

Außerdem erwartet sie: "Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) ist davon auszugehen, dass für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte zu erwarten ist. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximalen Fristverlängerung (2037), erreicht werden."

Quelle: DIHK-Dierks

Chemikalien: EU-Kommission beschränkt Verwendungen von PFHxA

Die EU-Kommission hat im September 2024 die Beschränkung Unecafluorhexansäure ("PFHxA") und verwandten Stoffen in bestimmten Produkten beschlossen. Die Stoffe sind eine Untergruppe von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Die beschlossene Verordnung erweitert den Anhang VII der REACH-Verordnung. Damit werden der Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Textilien und Gemischen für die breite Öffentlichkeit, Lebensmittelverpackungen sowie Kosmetika verboten.

Die PFHxA-Beschränkung tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 18 Monaten und 5 Jahren wirksam.

Den offiziellen Verordnungstext finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union.
Die Pressemeldung der Kommission finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Chemikalien: Fortschritt bei der PFAS-Beschränkung: ECHA und fünf europäische Länder informieren

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben einen aktuellen Bericht zum Fortschritt der geplanten Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Europa veröffentlicht.

Laut dem Bericht arbeiten die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) sowie die fünf Länder (sogenannte Dossier-Einreicher) weiterhin an der Auswertung der mehr als 5.600 wissenschaftlichen und technischen Stellungnahmen, die während der Konsultation im Jahr 2023 eingegangen sind.

Aufgrund des umfangreichen Feedbacks aus der Konsultation konnten nach dem Fortschrittsbereich weitere Anwendungsbereiche identifiziert werden, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt waren. Zu den expliziten neu berücksichtigten Anwendungen nennt der Fortschrittsbericht beispielhaft:

  • Abdichtungsanwendungen,
  • technische Textilien,
  • Druckanwendungen sowie
  • medizinische Anwendungen wie Verpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel.
  • Auch Fluorpolymere als Untergruppe von PFAS werden nach dem Bericht besonders untersucht.

Der Bericht deutet zudem erstmals an, dass neben einem vollständigen Verbot oder einem Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen weitere alternative Beschränkungsansätze geprüft würden. Diese Überlegungen seien besonders relevant für Anwendungsbereiche, bei denen ein Verbot unverhältnismäßige sozioökonomische Auswirkungen haben könnte. Genannt werden beispielshaft Batterien, Brennstoffzellen und Elektrolyseure.

Laut dem Bericht wird die Entwicklung der Gutachten der ECHA im Jahr 2025 weiter andauern. Dies umfasst ein finales Gutachten des RAC und einen Entwurf des SEAC-Gutachtens, die ursprünglich für Ende 2024 angekündigt waren. Die Arbeiten der ECHA zu dem Beschränkungsvorschlag werden sich also voraussichtlich weiter verzögern. Die endgültige Entscheidung über die PFAS-Beschränkung liegt bei der Europäischen Kommission, die dabei auch die Meinungen der EU-Mitgliedstaaten einbezieht.

Detaillierte Informationen zum Fortschritt der Arbeiten in englischer Sprache können im veröffentlichten Fortschrittsbericht eingesehen werden. Eine Übersetzung ins Deutsche finden Sie beim Reach-CLP-Biozid-Helpdesk.

Quelle: DIHK

EU-Vorschlag für Klimaziel 2040 überfordert Deutschland und Europa

Das von der EU-Kommission vorgeschlagenen Klimaziel für 2040 gerät außer Reichweite - das zeigt eine Studie, die die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am 1. Oktober in Berlin vorgestellt haben.

Der Brüsseler Vorschlag sieht eine 90-prozentige Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen (THG) im Vergleich zu 1990 vor. Was dies für die deutsche Klimazielsetzung bedeuteten würde und wie der Stand der Klimazielerreichung in Europa und Deutschland aktuell aussieht, analysiert die Studie "Mögliche Auswirkungen eines EU-Klimaziels von minus 90 Prozent für 2040 auf Deutschland" von DIHK und VKU.

Schon 2030er-Ziel wohl nicht zu halten
Ein Kernergebnis: Nach derzeitigen Emissionsprognosen der EU-Mitgliedstaaten wird bereits das für 2030 anvisierte europäische Ziel einer 55-prozentigen CO2-Reduktion verfehlt. Das Erreichen eines 2040-Ziels von minus 90 Prozent, das auf der Zielerreichung 2030 aufbaut, gerät damit außer Reichweite.

Die Studie stellt dar, dass das vorgeschlagene Klimaziel 2040 auf optimistischen Annahmen beruht, beispielsweise in Bezug auf die Verfügbarkeit von Technologien, Fachkräften, Rohstoffen und den Mitteln für Investitionen. Wenn diese nicht eintreten, drohen aus Sicht und DIHK und VKU mehr Regulierung, steigende Kosten sowie politische und wirtschaftliche Verwerfungen.

Mehr Realitätssinn nötig
Aus diesem Grund plädieren die beiden Organisationen für mehr Realitätssinn: Es sei kontraproduktiv, langfristige Ziele zu verschärfen, wenn man kurzfristigere nicht erreiche. Der Fokus solle stattdessen darauf liegen, wie das Ziel für 2030 kosteneffizient und wirtschaftlich tragbar angestrebt werden kann. "Die deutsche Wirtschaft hat beim betrieblichen Klimaschutz schon viel erreicht", kommentiert der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse. "Die energieintensive Industrie ist im europäischen Vergleich in den letzten Jahren auf einem markanten CO2-Einsparpfad - allerdings vor allem bedingt durch kostenbedingte Einschränkungen der Produktion."
Die Formulierung immer neuer höherer Klimaziele führe "zu einer tiefen Verunsicherung in der Breite der Wirtschaft", warnt Dercks. "Denn wir sehen schon jetzt, dass beispielsweise die für 2030 formulierten Ziele nur schwer erreichbar sein werden. In vielen Unternehmen vergrößert sich die Sorge, dass die politischen Einsparziele zu noch mehr Regulierungen und weiteren Preiserhöhungen für Energie führen. Dabei sind die Kosten für Strom und Gas bereits heute schon problematisch hoch."

Ohne private Investitionen geht es nicht
Wie groß die Verunsicherung der Unternehmen durch die Energiepolitik mittlerweile sei, zeige auch das aktuelle DIHK-Energiewende-Barometer, so der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer: "Während in früheren Jahren viele Unternehmen auch Chancen in der Energiewende für den eigenen Betrieb sahen, überwiegen seit zwei Jahren deutlich die Risiken. Die Politik sollte daher aufpassen, dass nicht ganze Branchen bei den Themen Energiewende und Klimaschutz fast völlig die Zuversicht verlieren. Denn ohne private Investitionen wird die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft nicht gelingen."

Weg zur Klimaneutralität nicht beliebig verkürzbar
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing ergänzt: "Es ist wichtig, die Klimaziele möglichst schnell zu erreichen. Aber der Weg zur Klimaneutralität kann nicht beliebig verkürzt werden, insbesondere in 'trägen' Sektoren wie Verkehr und Gebäude." Das zeige sich aktuell bei der Wärmeplanung und dem Ausbau der Fernwärme, bei denen kommunale Unternehmen eine zentrale Rolle spielten.

Liebing: "Deutschland trägt bereits jetzt überproportional zu den rechtsverbindlichen europäischen CO2-Minderungszielen bei. Ein neues EU-Klimaziel von minus 90 Prozent bis 2040 würde das weiter verschärfen." Eine entsprechende Festlegung sei "voreilig und riskant", warnt er. "Der Fokus sollte stattdessen darauf liegen, die 2030-Ziele ('Fit for 55') des EU Green Deal zu erreichen."

Die zentralen Ergebnisse der Studie im Überblick:

  • Das vorgeschlagene Ziel für 2040 kann nur durch rechtzeitiges, koordiniertes und entschlossenes Handeln in allen Sektoren erreicht werden.
  • Eine Potenzielle Zielverfehlung 2030 würde es erheblich erschweren, das vorgeschlagene Ziel für 2040 zu erreichen.
  • Ein wirksamer Schutz vor Carbon Leakage und die erfolgreiche Einführung des ETS II sind von entscheidender Bedeutung.
  • Eine effiziente, frühzeitige und erfolgreiche Einführung neuer Technologien ist entscheidend für die Erreichung des vorgeschlagenen Ziels für 2040.
  • Deutschland steht mit seinen Minderungszielen vor grossen Herausforderungen. Die möglichen Folgen für die EU sind erheblich.

Die deutsche Langfassung der Studie finden Sie auf der Website des VKU.

Quelle: DIHK

EU-Umweltrat beschließt Änderung der CLP-Verordnung

Rat der Europäischen Union hat der CLP-Revision final zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union können die Änderungen vrsl. Ende 2024 in Kraft treten. Die Änderungen beinhalten unter anderem Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten und Werbung.

Die CLP-Verordnung wird in zwei Schritten überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden im April 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 (link) drei neue Gefahrenklassen (endokrinen Disruptoren, PBT/vPvB und PMT/vPvM) eingeführt. Stoffe sind spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 in diese neuen Gefahrenklassen einzustufen.

Das reguläre Gesetzgebungsverfahren zur CLP-Verordnung passt den Verordnungstext entsprechend an. Zusätzlich werden unter anderem die Pflichten zur Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe (Artikel 5) um Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (sog. MOCS) erweitert. Zudem ergeben sich Änderungen an Vorgaben zur Kennzeichnung (u.a. Schriftgrößen, Faltetiketten, digitale Etikette) und Werbung.

Ein offizieller Gesetzestext liegt noch nicht vor. Die letzte Version aus dem EU-Parlament finden Sie hier:
Angenommene Texte - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen - Dienstag, 23. April 2024

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Rats: Chemicals: Council adopts regulation on classification, labelling and packaging - Consilium

Quelle: DIHK

Bedeutende Emissionsreduktionen durch erneuerbare Energien

Die Treibhausgasemissionen (THG) in der EU sind im Jahr 2023 um 8,3 Prozent gesunken. Das ist eines der Ergebnisse des Klimafortschrittsberichts 2024 der Europäischen Kommission. Das ist der größte Rückgang seit Jahrzehnten, mit Ausnahme des Jahres 2020, in dem die Emissionen pandemiebedingt um 9,8 Prozent zurückgingen. Die Emissionen liegen damit 37 Prozent unter dem Niveau von 1990, während das BIP im gleichen Zeitraum um 68 Prozent gestiegen ist.

Dieses anhaltende Entkoppeln von Emissionen und wirtschaftlichem Wachstum zeigt das Potenzial einer klimafreundlichen wirtschaftlichen Entwicklung. Die EU ist damit, laut EU-Kommission, auf dem Weg, das Ziel einer Emissionsreduktion von mindestens 55 Prozent bis 2030 zu erreichen.

Der Bericht unterstreicht vor allem Emissionsrückgänge in der Industrie und Energieerzeugung, die durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS) reguliert werden. Die Emissionen in diesen Sektoren sanken 2023 um 16,5 Prozent. Besonders die Strom- und Wärmeerzeugung verzeichnete einen Rückgang um 24 Prozent, vor allem durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den schrittweisen Ausstieg aus der Kohlekraft.

Die Einnahmen aus dem ETS erreichten 2023 rund 43,6 Milliarden Euro, von denen 7,4 Milliarden in den Innovations- und Modernisierungsfonds flossen; der Rest unterstützt nationale Klimaschutzprojekte. Diese Mittel eröffnen wirtschaftliche Chancen und Unterstützung für Unternehmen, insbesondere energieintensive Industrien, die auf klimafreundliche Technologien umstellen möchten.

Die Emissionen in den Bereichen Gebäude, Landwirtschaft, Verkehr und Abfall, die durch die sogenannte Effort-Sharing-Verordnung (Lastenteilungs-Verordnung) geregelt werden, sind 2023 ebenfalls um rund 2 Prozent zurückgegangen. Die größten Beiträge kamen aus dem Gebäudesektor, dessen Emissionen um 5,5 Prozent gesenkt wurden. Land- und Forstwirtschaft trugen mit einem Rückgang von 2 Prozent ebenfalls bei, während die Verkehrssektoremmissionen mit weniger als 1 Prozent nur leicht sanken. Die Rolle der gewerblichen Wirtschaft in diesen Sektoren ist entscheidend, da Investitionen in emissionsarme Gebäudetechnik und saubere Mobilitätslösungen die Wettbewerbsfähigkeit langfristig steigern können.

Ein bemerkenswerter Erfolg ist der 8,5-prozentige Anstieg des natürlichen Kohlenstoffsenkpotenzials der EU im Jahr 2023, womit der Abwärtstrend im Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft gestoppt wurde. Dieser Bereich spielt eine zentrale Rolle für die Klimabilanz und bietet gleichzeitig der Forst- und Landwirtschaft sowie den verarbeitenden Industrien Chancen, durch nachhaltige Nutzung und Aufforstungsprogramme zum Klimaschutz beizutragen.

Trotz der positiven Entwicklung in der EU ist global noch kein Emissionshöhepunkt erreicht, und die extremen Klimaereignisse in Europa verdeutlichen die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen. Die Kommission ruft dazu auf, die Klimaanpassungsmaßnahmen auf allen Ebenen zu intensivieren, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Naturkatastrophen wie extremen Waldbränden und Überschwemmungen. Der kommende COP29-Gipfel in Baku, Aserbaidschan, wird entscheidend sein, um den internationalen Druck aufrechtzuerhalten und gemeinsam mit den Partnern verstärkte Maßnahmen zu fördern. Die EU bleibt mit ihren Mitgliedstaaten der größte Geber für Klimafinanzierung und unterstützt Partnerländer weltweit bei der Klimawende.

Quelle: DIHK

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