09/27/2024 | Press release | Distributed by Public on 09/27/2024 04:57
Mit einer überwältigenden Mehrheit hat der Bundesrat heute eine weitere Resilienz-Ebene zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts gefordert: Zusätzlich zu den vom Bundestag bereits angestoßenen Änderungen des Grundgesetzes wird gefordert, dass künftige Änderungen des Gesetzes über das das Bundesverfassungsgericht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen - eine Forderung, die auch der Deutsche Anwaltverein seit Langem erhoben hat. Der DAV begrüßt den Beschluss des Bundesrates.
"Union und Ampel haben sich im Bundestag bereits auf wichtige Regelungen zur Absicherung des BVerfG geeinigt. Das Zustimmungserfordernis ist aber das fehlende Puzzlestück, mit dem eine ausgewogene Verfassungsgerichtsbarkeit dem Zugriff einfacher Mehrheiten entzogen wird. Es ist zwingend und konsequent, dass der Bundesrat zumindest an Gesetzen mitwirkt, die seine eigenen Rechte beschränken können, etwa bei den Wahlen der Verfassungsrichter. Gerade in diesen Tagen ist der heutige Beschluss der Länderkammer ein wichtiges Signal für die deutsche Demokratie. Der Bundestag sollte sich einem greifbaren partei- und länderübergreifenden Konsens nicht verschließen."