Stadt Dresden

07/05/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/05/2024 04:49

Dresdens Innenstadt wird grüner und fußgängerfreundlicher (05.07.2024)

Stadtraum anders gestalten bedeutet auch, Straßen und Plätze so auszustatten, dass sie zum Treffen und Verweilen einladen. Ein wichtiger Teil dabei ist die Anpassung an den Klimawandel. Zusätzliches Grün sieht nicht nur gut aus, es sorgt auch für Schatten und die Verdunstung an den Blättern kühlt den Stadtraum. Durch die Ausweisung der Seestraße als Fußgängerzone wird mehr Platz für Fuß- und Radverkehr geschaffen. Radfahrende dürfen dort nur mit angepasster Geschwindigkeit und rücksichtsvoll fahren.

Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren und die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu erfassen, wird ab Montag, 8. Juli 2024, eine Online-Befragung durchgeführt. Parallel dazu erhebt ein Verkehrsplanungsbüro Daten zu Verkehrsmengen und -mitteln sowie möglichen Konflikten im Vorher-Nachher-Vergleich. Nach Abschluss des Projekts im Oktober wird eine Bilanz gezogen, um die positiven Effekte der Maßnahmen zu bewerten und zu entscheiden, welche Umgestaltungen beispielhaft sind und beibehalten werden sollen.

Das Projekt kostet insgesamt etwa 334.000 Euro. Finanziert wird es aus Mitteln des Stadtbezirksbeirats Altstadt und des Bundesförderprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren". Ziel dieser Förderung ist es, eine zukunftsfähige und krisenfeste Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit, Wohnen, Kultur, Freizeit und Gemeinschaft im Sinne der "Neuen Leipzig-Charta 2020" zu schaffen. Durch den Fördermittelgeber wurde das Projekt "Lebendige Seestraße" im Oktober 2022 bestätigt. Bäume, Mobiliar und Parklets sollen im Anschluss unter anderem für andere temporäre Maßnahmen weiter genutzt werden.

Die Seestraße ist als Fußgängerzone mit den zusätzlichen Verkehrszeichen "Rad- und Lieferverkehr frei" beschildert. Es dürfen also neben Fußgängern auch Radfahrer auf der Seestraße unterwegs sein. Auch Anlieferungen sind möglich. Erlaubt ist der Transport von Waren zu und von im gesperrten Bereich liegenden Geschäften oder von Waren durch Gewerbetreibende an Private im Rahmen der Geschäftsausübung. Das Be- und Entladen der Anwohner muss über die Kramergasse erfolgen. Dort ist das Parken auf drei Pkw-Stellflächen für eine Stunde erlaubt. Es besteht außerdem ein eingeschränktes Halteverbot für eine Zone ab der Straße An der Kreuzkirche.