Universität Siegen

22/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 22/11/2024 13:47

Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten

Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten

Interessentinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten können sich bis zum 10. Dezember 2024 im Gleichstellungsbüro melden.

Im Wintersemester 2024/25 wird an der Universität Siegen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen und eine studentische Vertreterin neu gewählt.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Aufgabe der zentralen Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen und auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hinzuwirken, u.a.:

  • bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit,
  • bei der Entwicklungsplanung,
  • bei Personal- und Strukturmaßnahmen (einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen),
  • bei der leistungsorientierten Mittelvergabe.

Sie kann hierzu an den Sitzungen der Hochschulwahlversammlung, des Senats, des Hochschulrates, des Rektorats, der Fakultätsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind gemäß Hochschulgesetz NRW alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die fachliche Qualifikation der Gleichstellungsbeauftragten soll den umfassenden Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden. Dies setzt entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine im Einzelfall nachgewiesene andere fachliche Qualifikation voraus (vgl. HG NRW § 24, Abs. 2).

Fristen und Anmeldung

Interessentinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten oder ihrer Stellvertreterinnen können sich bis zum 10. Dezember 2024 bei Anna Hesse, Sekretariat des Gleichstellungsbüros, per E-Mail melden: [email protected]. Die hochschulöffentliche Ausschreibung der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen inklusive aller Informationen finden Sie hier. Über die Wahlvorschläge, die dem Senat vorgelegt werden, entscheidet die Gleichstellungskommission in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2024.

Aktualisiert via XIMS am 22.11.2024, von L.Heinrich