Landtag des Landes Schleswig-Holstein

11/18/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/18/2024 09:13

Themen der Plenarsitzung November

Nr. 120 / 18. November 2024

Themen der Plenarsitzung: Kindertagesförderungsgesetz, Fachgerichtsstrukturreform, Flensburger Schiffbau-Gesellschaft und Nobiskrug Werft, CCS-Technologie in Schleswig-Holstein sowie Steueroasen in gemeindefreien Gebieten

Zu seiner 27. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 20. November, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die geplante Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, ein Antrag, die beabsichtigte Fachgerichtsstrukturreform zurückzunehmen, die Forderung, sich für einen Neuanfang der Werften FSG und Nobiskrug einzusetzen, ein Antrag zur Bekräftigung der ablehnenden Haltung des Landtages gegenüber der Nutzung der CCS-Technologie in Schleswig-Holstein sowie ein Antrag zur Vermeidung von Steueroasen in gemeindefreien Gebieten.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.

Mittwoch, 20. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Gesetz- entwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2496), Ausschuss- überweisung am 26. September 2024, Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialaus- schusses (Drs. 20/2629), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten 2

Personalmangel, zu wenig Plätze in zu großen Gruppen, eine überbordende Bürokratie und nicht zuletzt eine klaffende Finanzierungslücke von 110 Millionen Euro - die Liste der Herausforderun- gen für Politik, Träger und Kindertagesstätten des Landes ist lang. Abhilfe schaffen soll die seit langem angekündigte Kita-Reform, die Schwarz-Grün jetzt in Zweiter Lesung in trockene Tücher bringen will. Insbesondere flexiblere Regeln, eine Anpassung der Standards und zusätzliches Geld sollen die Situation verbessern. In Kraft treten soll die Reform zum 1. Januar des kommenden Jah- res. Die Opposition machte bereits in der Grundsatzberatung zahlreiche Schwachstellen geltend, wie etwa eine unzureichende Planung und Aufstockung des Fachkräftepersonals. Und auch nach den Ausschussberatungen lehnen SPD, FDP und SSW die mit einigen Änderungen versehene Aus- schussempfehlung zur Annahme des Gesetzes ab. Letzte Änderungen betreffen etwa die Grup- penerweiterung für die Aufnahme von geflüchteten Kindern oder die Aufnahme des Kinderschut- zes als Grundprinzip des pädagogischen Handelns. In der Ersten Lesung im September hatte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) betont, dass die Kitas zukünftig nur noch genau so viel Geld erhalten, "wie sie es faktisch für das Personal, das sie auch wirklich angestellt haben, brauchen". Nach Ministeriumsangaben erhalten Kitas, die den Per- sonalschlüssel von 2,0 pro Kitagruppe statistisch unterschreiten, derzeit das volle Geld. Das soll sich künftig ändern. Der sogenannte Personalschlüssel wird flexibel. 1,5 sind das Minimum, mehr als 2,0 bezahlt das Land nicht. Die Finanzierung der Kindertagesstätten war zuvor der größte Knackpunkt - hier hatten sich Land und Kommunen im Sommer geeinigt. Demnach stellen beide Parteien jeweils 20 Millionen Euro zusätzlich bereit. Die restlichen Mittel will Touré neben dem neuen Anstellungsschlüssel durch Bü- rokratieabbau, den Dokumentationsaufwand für Fachkräfte und Kommunen und durch Justierun- gen bei den Standards aufbringen. Angaben des Sozialministeriums zufolge stecken im Kita-Sys- tem künftig 1,8 Milliarden Euro. Einen großen Teil tragen die Kommunen, 2025 gibt das Land 757 Millionen Euro dazu, 60 Millionen mehr als 2024. Allseits gelobt worden war bisher, dass die Kita-Beiträge für die Eltern nicht steigen werden.

TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024), Gesetzent- wurf der Landesregierung (Drs. 20/2591), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanz- ausschusses (Drs. 20/2627), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 16: Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grund- steuer in Schleswig-Holstein (Grundsteuermesszahlengesetz SH), Gesetzentwurf der Frak- tion der SPD (Drs. 20/2667), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 3

TOP 17: Auf das Mathematik-Debakel 2024 reagieren, Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/2578), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grü- nen, (Drs. 20/2615), geplanter Aufruf 12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 25: Keine Steueroasen in gemeindefreien Gebieten, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2662), geplanter Aufruf 15:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Unter Berufung auf einen Medienbeitrag zu einer sogenannten Steueroase auf einem in Privatbe- sitz befindlichen Gebiet im Sachsenwald rufen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung dazu auf, Vorschläge zu erarbeiten, wie mit "historisch gewachsenen gemeindefreien Gebieten auf dem Schleswig-Holsteinischen Festland zukünftig sowohl steuerrechtlich als auch kommunalverfas- sungsrechtlich umgegangen werden soll". Konkret sei künftig eine Besserstellung dieser Gebiete gegenüber den sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften auszuschließen, fordern CDU und Grüne. Auslöser des Antrages ist den Angaben zufolge ein Beitrag in der ZDF-Sendung "Magazin Royale" des Satirikers Jan Böhmermann in Zusammenarbeit mit der Rechercheplattform "Frag den Staat" vom 11. Oktober. Demnach würden über 21 Unternehmen, die in einer Hütte im Sachsenwald Briefkästen angebracht hätten, von niedrigen Gewerbesteuern profitierten. Der östlich von Ham- burg gelegene Sachsenwald befindet sich in Privatbesitz der Familie von Bismarck. Das Gebiet ge- hört keiner Gemeinde an. Nach schleswig-holsteinischem Recht darf der Gutsvorsteher Gewerbe- steuern erheben. Gutsbesitzer Gregor von Bismarck verwies auf Anfrage auf entsprechende Stellungnahmen ge- genüber "Frag den Staat". Darin erklärte er, von Steuerhinterziehung könne keine Rede sein. Die im Forstgutsbezirk Sachsenwald erhobenen Gewerbesteuern würden nicht von ihm persönlich ver- einnahmt, sondern vom Finanzamt bemessen und von der Gutsverwaltung für die Pflege und Er- haltung des Waldes eingesetzt, soweit sie nicht an Bund und Länder abgeführt werden. Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat aus kommunalrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die Gewerbesteuer-Praxis im Sachsenwald. Der Gewerbesteuerhebesatz im Bundesland muss mindestens 200 Prozent betragen. Nach Ministeriumsangaben wurde der Hebesatz für den Forstgutsbezirk Sachsenwald durch den Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg bereits im Ja- nuar 1958 auf 275 von 100 (275 Prozent) festgesetzt. "Weiterhin wurde damals festgelegt, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer für die Wegever- besserung innerhalb des Gutbezirks zu verwenden sind", sagte ein Ministeriumssprecher Mitte Ok- tober. Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes bewege sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Auch die zweckgebundene Verwendung des Aufkommens für die Unterhaltung der Wege des pri- vaten Waldes sei nicht zu beanstanden. "Unabhängig von der kommunalrechtlichen Zulässigkeit des Vorgehens wird der gesamte Sachverhalt innerhalb der Landesregierung geprüft und bewer- tet." 4

Das Finanzministerium erklärte auf Anfrage, Angaben zu konkreten Steuerfällen wie auch im Fall Sachsenwald stehe das Steuergeheimnis entgegen. Neben dem Sachsenwald gibt es auf dem schleswig-holsteinischen Festland ein weiteres gemein- defreies Gebiet. Dort gibt es laut Innenministerium aber keinen vergleichbaren Fall. Gutsbesitzer Gregor von Bismarck ist der Ururenkel des ersten deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck (1815-1898). Das Gebiet östlich von Hamburg wurde dem Kanzler 1871 nach der Gründung des Deutschen Reichs von Kaiser Wilhelm I. geschenkt. An einer Adresse im Sachsenwald sind nach Angaben von Bismarcks ordentliche Büros eingerich- tet, die mit allen zur Geschäftsführung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet seien und regel- mäßig von den dort ansässigen Unternehmen als Betriebsstätte genutzt würden. In gemeinde- freien Gebieten wird die Gewerbesteuer durch den Gutsvorsteher erhoben. "Diese Aufgabe wird von dem aktuellen Gutsvorsteher des gemeindefreien Forstgutsbezirks Sachsenwald auch recht- mäßig wahrgenommen", sagte ein Ministeriumssprecher. Nach Erkenntnissen des Innenministeri- ums werde die Gewerbesteuer vom Gutsvorsteher für alle gewerbesteuerpflichtigen Betriebsstät- ten ordnungsgemäß erhoben und die Gewerbesteuerumlage ordnungsgemäß an die Landeskasse abgeführt.

TOP 18: Medienbildung an Schulen braucht solide Grundlagen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2583), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 26: Finanzielle Bildung für bessere Chancen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2669), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 28: Einführung von Mindeststandards entlang der Bildungsbiografie konsequent fort- setzen - hohe Abschlussquoten sicherstellen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2671), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 38: Gemeinsame Beratung, a) Prognose des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrich- tungen, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, (Drs. 20/1606(neu)), Landtagsbeschluss vom 24. November 2023, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (Drs. 20/2348), b) Fachkräfte- und Ausbil- dungssituation sowie Umsetzungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnung im Be- reich von Kindertageseinrichtungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe, Antrag der Frak- tionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1421), Landtagsbeschluss vom 20. September 2023, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (Drs. 20/2433), geplanter Aufruf 17:05 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten 5

Donnerstag, 21. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 27: Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2670), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Die FDP-Fraktion warnt vor einer Umsetzung der geplanten Justizreform in Schleswig-Holstein. "Einsparungen durch eine Zentralisierung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind bei realisti- scher Betrachtung nicht zu erwarten", heißt es in einem Antrag. Vor diesem Hintergrund fordern die Liberalen die Landesregierung auf, "ihren Beschluss zur Zentralisierung der Arbeits- und Sozi- algerichtsbarkeit an nur einem einzigen Standort in Schleswig-Holstein aufzuheben". Ein solcher Schritt schaffe eine Grundlage für ergebnisoffene Gespräche mit Justiz-Beschäftigten, Richterver- bänden, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die von Rot-Grün im Haushalt ange- strebten Effizienz- und Einsparungspotenziale. Hintergrund: Im September hatte CDU-Justizministerin von der Decken überraschend angekün- digt, die vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig sowie die fünf Arbeitsgerichte in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster an einem Fachzentrum konzentrieren zu wol- len. Nach Vorbild der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll es je ein Arbeits- und ein Sozialgericht erster Instanz und jeweils eine zweite Instanz geben. Zur Diskussion steht darüber hinaus auch, die An- zahl der Amtsgerichte auf jeweils eines in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zu reduzieren. Aktuell gibt es 22. Von der Decken begründete die Reform mit der Notwendigkeit, Sparvorgaben bei der Aufstellung des Landeshaushalts zu erfüllen. "Jede Reform ist mit Einschnitten verbunden" und Haushaltsent- scheidungen würden vorab nicht öffentlich kommuniziert, sagte die Ministerin in einer gemeinsa- men Ausschusssitzung des Innen- und Rechtsausschusses und des Petitionsausschusses am 6. November. Sie reagierte damit auf die vehemente Kritik von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Richtervereinigungen und der Opposition im Landtag, die der Regierung vorwarfen, die Reform ohne Einbindung der Betroffenen angeschoben und vollendete Tatsachen geschaffen zu haben. Unisono beklagten sie zudem massive Einschnitte bei den Mitarbeitenden und einen erschwerten Zugang des Bürgers zu Rechtsverfahren.

TOP 40: Fortschrittsbericht zum Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integra- tion und Gleichstellung (Drs. 20/2645), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- ten 6

TOP 41: Kostenfreies Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2303), Landtagsbeschluss vom 19. Juli 2024, Bericht der Lan- desregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleich- stellung (Drs. 20/2646), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 30: Gemeinsame Beratung, a) Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küsten- gewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), Antrag der Fraktionen von SSW und SPD (Drs. 20/615(neu)), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agraraus- schusses (Drs. 20/2555), b) Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv beglei- ten, Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses im Rahmen des Selbstbe- fassungsrechts gemäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung und § 14 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung (Drs. 20/2556), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Noch im Juni 2022 war man sich auf der Landesebene fraktionsübergreifend in dieser Sache einig: die Speicherung von Kohlendioxid (CO2) an Land und bis unter den Meeresgrund der Ausschließli- chen Wirtschaftszone (außerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste) wird abgelehnt. In der Ampel- koalition auf Bundesebene hingegen gab es schon länger Überlegungen die Technik zu nutzen. Als dann im Januar 2023 auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in den Medien erstmals eine Speicherung von Kohlendioxid in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone für über- prüfenswert hielt, forderten die Fraktionen von SSW und SPD gemeinsam per Dringlichkeitsantrag eine Bekräftigung des Landtages seiner bisherigen ablehnenden Haltung. Nach Beratungen im Umwelt- und Agrarausschuss sowie dem beteiligten Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss lautet die mehrheitlich von CDU, Grünen und FDP getragene Empfehlung, den Antrag abzulehnen. Laut einer in Selbstbefassung vorgelegten Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschus- ses, die SPD und SSW ebenfalls nicht mittragen, heißt es: Stattdessen möge man "die Carbon- Management-Strategie des Bundes konstruktiv begleiten". "Aus unserer Sicht ist CCU und CCS notwendig, um unvermeidbare Restemissionen nicht langfristig in die Atmosphäre zu leiten." Eine CO2-Speicherung soll demnach lediglich im Meer seewärts der 12-Meilen-Zone zugelassen, Injek- tionsstellen in oder CO2-Speicherstätten unter Schutzgebieten, insbesondere im Nationalpark Wat- tenmeer, sowie einem 8-km-Pufferstreifen um Schutzgebiete herum jedoch ausgeschlossen wer- den. Neben der Anpassung des Rechtsrahmens auf Landesebene soll sich das Land im Bundesrat für eine gezielte Förderung der CCU-Technologie einsetzen, sofern diese einen durchgängigen Kreis- lauf bildet und keine zusätzlichen Emissionen verursacht. Darüber hinaus sei die Schaffung einer CO2-Transportinfrastruktur notwendig. "Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des gesetzlichen Rahmens auf Bundesebene zur Schaffung einer CO2-Transport- und Pipelineinfrastruktur sinnvoll und unterstützenswert." 7

Hintergrund: CCS steht für "Carbon Capture and Storage" (Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid). Bei diesem Verfahren wird das bei einer Verbrennung freiwerdende CO2 vom Ab- gasstrom getrennt, verflüssigt und unter der Erde eingeschlossen. Als Speicherorte dienen alte Gas- oder Erdöllagerstätten, salzhaltige Gesteinskörper oder der Meeresuntergrund. Bei der "Car- bon Capture and Utilization" (CCU) wird das abgeschiedene Kohlendioxid einer Nutzung zugeführt. Dabei kann das Kohlendioxid etwa dauerhaft in einem Produkt (zum Beispiel in Baustoffen) gebun- den werden.

TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/2286), Ausschussüberweisung am 19. Juli 2024, Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses (Drs. 20/2659), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Ener- giewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Drs. 20/2644), geplanter Aufruf 16 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 19: Investitionen in digitale Infrastruktur beibehalten, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2586), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 20: Mit dem Tierschutz im Dialog - Eine landesweite Tierschutzkonferenz, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2639), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Freitag, 22. November, 10 bis 12 Uhr

TOP 24: Tradition bewahren, Zukunft gestalten: FSG und Nobiskrug müssen bestehen blei- ben, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2660), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Ministerpräsident Daniel Günther und Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (beide CDU) sehen eine Zukunft für die angeschlagenen Werften Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) und No- biskrug in Rendsburg vor allem unter der Prämisse, dass sich Werften-Alleineigentümer und -In- vestor Lars Windhorst zurückzieht. Es gebe zwei Optionen: einen Verkauf oder der Gang in die In- solvenz. Die SPD-Fraktion unterstützt diesen Kurs. In einem zur Beratung anstehenden Landtags- antrag heißt es: "Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für einen Neuanfang der Werften 8

FSG und Nobiskrug einzusetzen, der ohne die Beteiligung des Investors Lars Windhorst erfolgen muss." In ihrem Antrag betonen die Sozialdemokraten: "Es ist unerlässlich, nach alternativen Investoren zu suchen, um den Fortbestand der Werften zu gewährleisten." Gegebenenfalls müsse "auch eine staatliche Beteiligung in Erwägung gezogen werden". Wenn andere Bundesländer ihre Werftstand- orte erfolgreich sichern können, müsse dies auch für Schleswig-Holstein möglich sein. Deswegen, so die SPD, sei es notwendig, dass sich auch der Bund "aktiv in die Lösung der Situation ein- bringt". Die beiden Werften gehören zur Tennor-Gruppe von Windhorst. FSG und Nobiskrug haben seit Monaten Probleme ‒ Gehälter wurden verspätet gezahlt, neue Aufträge sind Mangelware. Fast die gesamte Belegschaft war zwischenzeitlich freigestellt worden. Windhorst persönlich wird für sein Verhalten und seine Kommunikation von vielen Seiten kritisiert. Selbst beteuert Windhorst, den Sa- nierungsprozess mit Hochdruck voranzutreiben. "Wir kommen dabei schrittweise voran. Diese Ar- beit ist eine interne Geschäftsangelegenheit, die ich zurzeit nicht öffentlich diskutiere", erklärte Windhorst Ende Oktober.

TOP 22: Für starke europäische Regionen - Keine Zentralisierung von Agrar- und Regional- fonds, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2650(neu)), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten

Nach Plänen der EU-Kommission sollen die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Regional- und Sozialfonds, auch bekannt als Kohäsionspolitik, im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von 2028 bis 2034 in einem Fonds unter nationaler Verwaltung zusammengeführt werden. Dagegen treten die Fraktionen von SSW und SPD an und fordern die Landesregierung auf, "sich auf nationaler und europäischer Ebene gegen die Pläne der EU-Kommission einzusetzen".
Derzeit profitierten noch die Regionen und Kommunen direkt von den Mitteln der Kohäsionspolitik, die im Dialog mit der EU-Kommission auf regionale Bedürfnisse abgestimmt werden, heißt es in dem vorliegenden Antrag. "Dies ist insbesondere in föderalen Staaten wie Deutschland von Bedeutung, da hier eine enge Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Entscheidungsträgern und der EU besteht."
Eine Zentralisierung der Mittelverwaltung und die Möglichkeit, Gelder flexibel zwischen Ausgabenbereichen zu verschieben, könne hingegen negative Auswirkungen auf die Rolle und Beteiligung der Regionen und Städte an der zukünftigen Kohäsionspolitik haben. "Die Menschen in den betroffenen Regionen würden weniger unmittelbar von EU-Programmen profitieren, was die Akzeptanz und Wahrnehmung der EU vor Ort mindert", wird in dem Antrag der beiden Oppositionsfraktionen begründet.
Vor den im nächsten Jahr beginnenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU müsse das Land deshalb, so SSW und SPD, "die Relevanz der 9

eigenständigen und bedarfsgerechten Förderung der Regionen auf Bundesebene und gegenüber der EU-Kommission zum Ausdruck bringen".
Der derzeitige mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 umfasst rund 1,1 Billionen Euro. Deutschland steuert als größter Nettozahler der Union fast ein Viertel der Mittel bei. Die Bundesregierung betont grundsätzlich, dass Deutschland zugleich auch so sehr vom EU- Binnenmarkt profitiere wie keine andere europäische Volkswirtschaft.
Der Kommissionsvorschlag für 2025 ist mit 199,7 Milliarden Euro etwas höher als das Budget für 2024 (189,4 Milliarden Euro). Die größten Teile dieses Etats sollen demnach in die Gemeinsame Agrarpolitik (53,8 Milliarden) und in die Kohäsionspolitik (49,2 Milliarden) fließen. Mit den Kohäsionsmitteln soll unter anderem strukturschwachen Regionen beim Wachstum geholfen werden, um wirtschaftliche und soziale Unterschiede auszugleichen.

Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/ 10

Reihenfolge der Beratung der 27. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 20. November 2024 6 Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes 60 10:00 4 Nachtragshaushaltsgesetz 2024 30 11:00 16 Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer 30 11:30 in Schleswig-Holstein 17 Auf das Mathematik-Debakel 2024 reagieren 30 12:00
Vereidigung von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts 5 15:00 25 Keine Steueroasen in gemeindefreien Gebieten 30 15:05 18 Medienbildung an Schulen braucht solide Grundlagen 30 15:35 26 Finanzielle Bildung für bessere Chancen 30 16:05 28 Einführung von Mindeststandards entlang der Bildungsbiografie konse- 30 16:35 quent fortsetzen - hohe Abschlussquoten sicherstellen 38 Gemeinsame Beratung 30 17:05 a) Prognose des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen b) Fachkräfte- und Ausbildungssituation sowie Umsetzungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnung im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe Donnerstag, 21. November 2024 27 Fachgerichtsstrukturreform zurücknehmen 60 10:00 40 Fortschrittsbericht zum Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische 30 11:00 Gewalt 41 Kostenfreies Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen 30 11:30
30 Gemeinsame Beratung 30 15:00 a) Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) b) Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten 10 Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein 30 15:30 12 Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasser- 30 16:00 rechtlicher Vorschriften 19 Investitionen in digitale Infrastruktur beibehalten 30 16:30 20 Mit dem Tierschutz im Dialog - Eine landesweite Tierschutzkonferenz 30 17:00 Freitag, 22. November 2024 24 Tradition bewahren, Zukunft gestalten: FSG und Nobiskrug müssen 30 10:00 bestehen bleiben 22 Für starke europäische Regionen - Keine Zentralisierung von Agrar- 30 10:30 und Regionalfonds