Bundesland Niedersachsen

08/20/2024 | Press release | Distributed by Public on 08/20/2024 02:10

Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 35. KW 2024

Schöffengericht:

Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Dr. Brauch

Zu Unrecht Corona - Hilfen vereinnahmt?

Die heute 44 Jahre alte Angeklagte soll alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin eines Unternehmens gewesen sein, welches mehrere Gastronomiebetriebe unterhielt.

In dieser Funktion soll sie dann im März/ April 2020 Corona - Soforthilfen beantragt haben und zwar gleichzeitig in Niedersachen und NRW, obwohl diese Hilfe nur einmal beantragt werden durfte. Sie soll hierdurch 25.000 € zu Unrecht ausbezahlt bekommen haben.

Am 19.08.2021 soll die Angeklagte einen Antrag auf Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen eingereicht haben. Hierbei soll sie über ihre Pflicht informiert worden sein, der Bewilligungsstelle unverzüglich die vor Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolgte Beantragung eines Insolvenzverfahrens anzuzeigen. Am 01.10.2021 ging ein Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein, welches die Angeklagte indes nicht offenbarte, sodass durch Bescheid vom 27.10.2021 eine Überbrückungshilfe in Höhe von 351.218,62 € bewilligt und ausbezahlt worden sein soll. Das Geld soll die Angeklagte überwiegend für eigene Zwecke genutzt haben.

Schließlich soll das Unternehmen bereits seit Oktober 2021 zahlungsunfähig gewesen sein, ohne dass die Angeklagte ihrer Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages nachgekommen sein soll. Das Insolvenzverfahren soll erst auf einen weiteren Fremdantrag hin mehr als ein Jahr später eröffnet worden sein.

Zu diesem Fortsetzungstermin hat das Gericht einen Zeugen geladen.