11/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/25/2024 07:37
In einem neuen Bericht fordert die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates spezifische Maßnahmen zur Korruptionsprävention in der Schweiz in Bezug auf Personen in hohen Exekutivämtern, d. h. Bundesrätinnen und -räte, Bundeskanzlerin und -kanzler, Vizekanzlerinnen und -kanzler, Generalsekretärinnen und -sekretäre, Kommunikationsverantwortliche und persönliche Beraterinnen und Berater der Bundesrätinnen und -räte, sowie Angehörige der Bundeskriminalpolizei (BKP) und der Direktionsbereiche "Operationen" und "Strafverfolgung" des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
In ihrem Evaluierungsbericht stellt die GRECO fest, dass die Schweiz insgesamt über angemessene Rahmenbedingungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung verfügt. Einige Regeln seien vorbildlich, etwa für den Zugang zu Informationen, die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses und die öffentliche Vernehmlassung. Die korruptionsbezogenen Risiken für die beiden bewerteten Bereiche seien jedoch nicht Gegenstand einer detaillierten und spezifischen Analyse. Die GRECO ist der Ansicht, dass die Strategie des Bundesrates gegen Korruption ehrgeiziger und konkreter sein könnte. Sie wird von der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung überwacht, der es jedoch an Unabhängigkeit und Ressourcen für diese Aufgabe mangele. Die GRECO fordert daher eine substanzielle Stärkung dieses Gremiums, eine Analyse der Integritätsrisiken und Maßnahmen, die spezifisch auf Personen in hohen Exekutivämtern ausgerichtet sind, insbesondere in Bezug auf die zentralen Themen des Lobbyings und der sogenannten Pantouflage.
Die GRECO wird die Umsetzung der 15 an die Schweiz gerichteten Empfehlungen 2026 im Rahmen ihres Konformitätsverfahrens beurteilen.
Siehe die französische und italienische Fassung des heute veröffentlichten Berichts.