Österreichisches Parlament

05/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 05/24/2024 08:27

Neu im Wirtschaftsausschuss Bis zu 820 Mio. € an Bundesmitteln für Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff

Wien (PK) - Mit einem neuen Gesetz zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Jahr 2024 sollen von dieser Gesamtsumme 400 Mio. € für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Mio. € zur Vergabe bis 2026. Das entsprechende "Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs" (2555 d.B.) hat Energieministerin Leonore Gewessler dem Nationalrat vorgelegt. Die darauf beruhenden Auszahlungen sollen den Erläuterungen zufolge im Hinblick auf entsprechende Vorlauf- und Bauzeiten spätestens bis zum Jahr 2041 abgeschlossen sein. Gefördert werden soll die Erzeugung von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt.

Mit den Förderungen soll im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität und der österreichischen Wasserstoffstrategie der Anteil von erneuerbarem Wasserstoff in Österreich erhöht werden. Abgezielt wird auf die Errichtung und den Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Hoheitsgebiet Österreichs. Die Förderungen sollen ab Inbetriebnahme der Produktionsanlage in Form einer fixen Prämie als Zuschlag pro Einheit erzeugter Menge erneuerbaren Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt werden, so die Erläuterungen. Als Abwicklungsstelle wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) benannt. Nähere Bestimmungen sollen in einer zu erlassenden Richtlinie festgelegt werden.

Durch diese Bereitstellung nationaler Mittel können den Erläuterungen zufolge zusätzliche nationale Projekte bei den Ausschreibungen im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert werden. Wird die Möglichkeit einer Auktion über den EU-Innovationsfonds allerdings nicht in Anspruch genommen, kann demzufolge auch das aws als Abwicklungsstelle mit der Durchführung einer Auktion mittels Ausschreibung betraut werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen bis 2041 schaffen, die aus der Zusage der Fördermittel von bis zu 820 Mio. € entstehen. (Schluss) mbu