11/21/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/21/2024 10:35
Rechtspolitik
Europäischer Abend in Brüssel 2024
In Brüssel fand am 20. November der traditionelle Europäische Abend des DAV statt. Neben hochrangigen Vertreter:innen aus EU-Kommission, EU-Parlamentariern und Beamten des Rates der EU war als Ehrengast Frau Prof. Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, geladen und hat zur Thematik des Anwalts als Hüter des Rechts und die Herausforderungen im Zusammenhang mit moderner Gesetzgebung mit Blick auf anwaltliche Berichtspflichten und bestehende Rechtsunsicherheiten gesprochen. DAV-Vizepräsident Stefan von Raumer betonte in seiner Rede die Notwendigkeit, gerade vor dem Hintergrund der Gefahren für den Rechtsstaat, zusammen für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie auch der Justiz einzutreten und appellierte hierbei an die Europäischen Institutionen zu Beginn der neuen Legislatur.
Anwaltsberuf
Im Zweifel für die Unabhängigkeit: Frühere Kanzleizugehörigkeit führt zum Richterausschluss
Strikte Trennung von Anwalts- und Richterbank: Die ehemalige Kanzleizugehörigkeit schließt einen Richter kraft Gesetzes vom Verfahren aus. Das Anwaltsblatt berichtet.
Europa
Konvention zum Schutz der Anwaltschaft kurz vor der Annahme
Die Europäische Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung (European Convention for the Protection of the Profession of Lawyers) hat am 19. November 2024 eine entscheidende Hürde zu ihrer Annahme überwunden. Der Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit des Europarates nahm den Text bei seiner 103. Plenarsitzung an. Die Konvention, die der DAV zusammen mit dem CCBE von Beginn an eng begleitet hat, wird als erstes rechtsverbindliches Instrument wesentliche Rechte der ungehinderten Berufsausübung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte festschreiben. Final angenommen werden muss die Konvention durch das Ministerkomitee, was für Mitte Mai 2025 geplant ist.
Anwaltschaft
Vielfalt - Ein Schlüssel zur Zukunft der Anwaltschaft
Die Anwaltschaft wird immer vielfältiger - zumindest auf dem Papier. Doch wie sieht es in der Realität aus? Prof. Niko Härting, der erste Vielfalts-Beauftragte des Deutschen Anwaltvereins (DAV), spricht im Anwaltsblatt über die Herausforderungen und Chancen der Diversität in Kanzleien.
Information
"Ziege von Habersack erschlagen"
Elisabeth N. aus Leipzig gewinnt mit ihrem Slam "Ziege von Habersack erschlagen" souverän den ersten Platz im Finale des DAV Jura-Slam 2024 und darf sich über das Preisgeld von 1.000 Euro freuen. Alina Habert, Slam Poetin aus Berlin, geleitete das Publikum mit viel Charme, Professionalität und einer bemerkenswerten Präsenz durch den amüsanten Abend. Alle Anwesenden feierten sechs Wettbewerbsbeiträge aus Bielefeld, Stuttgart, Köln, Hamburg, Hannover und Leipzig sowie zwei weitere - außer Konkurrenz - vorgetragene "Slam-Leckerbissen". Der DAV hatte am 19. November 2024 erneut ins SO36 zum Finale seines Nachwuchswettbewerbes eingeladen. Mehr dazu lesen Sie im Anwaltsblatt. MEMENTO QUOD: DAV Jura-Slam 2025!
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 664 Medienberichten auf - hier eine kleine Auswahl:
"Es ist davon auszugehen, dass es in den nächsten zehn bis 15 Jahren große Massen an Klimaflüchtlingen geben wird", mahnt Martin Manzel aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im FOCUS. "Daher sollte die Genfer Flüchtlingskonvention dringend aktualisiert werden und Klimaflüchtlingen ausdrücklich ein Schutzrecht gewähren." Maria Kalin, Mitglied im Ausschuss Migrationsrecht, teilt die Prognose, plädiert aber für ein neues internationales Abkommen jenseits der GFK, das Klimaflüchtlingen Schutz gewährt. "Denn ein Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention ist nur jemand, der vertrieben wird. Eine Klimakatastrophe stellt im herkömmlichen Sinne aber keine Vertreibung dar."
Ob Sorgerecht, Adoption, Steuer oder Erbschaft: Agiris Balomatis aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht erläutert für die Stuttgarter Nachrichten, was Familien beachten müssen, wenn die Eltern unverheiratet sind.
Die dpa (hier aufgegriffen von n-tv.de) beschäftigt sich mit dem Thema Kinderkrankengeld: "Ob man in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet: Jeder hat die gleiche Zahl an Arbeitstagen, für die er Krankengeld bekommt",stellt Kathrin Schulze Zumkley, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, klar. Sie erläutert auch, was generell zu beachten ist, wenn Eltern aufgrund eines kranken Kindes nicht arbeiten können.