15/11/2024 | Press release | Distributed by Public on 15/11/2024 11:27
Das Saarland setzt seine Anstrengungen fort, Jugendlichen mit schweren Beeinträchtigungen einen erfolgreichen Übergang von der Schule in das Berufsleben zu ermöglichen.
Durch die Verlängerung der erfolgreichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Sozial-, und dem Bildungsministerium sowie der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland wird sichergestellt, dass Schüler:innen mit erheblichen Teilhabehindernissen auch in den kommenden Jahren eine umfassende berufliche Orientierung und Förderung erhalten, die auf ihre individuellen Neigungen und Kompetenzen abgestimmt ist.
"Jeder Jugendliche ist perfekt, so wie er ist. Und jedem Jugendlichen, ob mit Behinderungen oder ohne, wohnt die Fähigkeit inne, sich weiterzuentwickeln. Sie müssen dafür den freien Zugang zu den Orten haben, an denen sie sie sich am besten entfalten können. Selbstbestimmt. Inklusion als Freiheitsrecht schafft Chancengleichheit für alle und darf nicht mit dem erfolgreichen Schulabschluss enden. Denn alle Talente und Fähigkeiten sind ein Gewinn, auch im Arbeitsleben. Jeder Mensch muss die Chance auf beste Bildung haben und auf einen Beruf, der ihm Freude bereitet. Vielfalt macht uns als Gesellschaft stark", so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.
"Inklusion ist ein zentraler Baustein unserer Gesellschaft. Einen Arbeitsplatz zu haben, ermöglicht es nicht, nur Geld zu verdienen. Arbeit dient der persönlichen Entfaltung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir möchten den jungen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen eine Perspektive bieten, die ihren Neigungen und Kompetenzen, aber auch ihren Wünschen, gerecht wird. Die Berufsorientierungsmaßnahmen sind hierfür ein wichtiges Instrument," betont Sozialstaatssekretärin Bettina Altesleben und verweist auf die Bedeutung der Kooperation für eine nachhaltige Inklusion.
"Es ist wichtig, dass jungen Menschen der Übergang von der Schule in den Beruf gut gelingt. Eine konsequente, flächendeckende und frühzeitige Berufsorientierung in den Schulen ist die Voraussetzung dafür, dass sich Jugendliche am Ende ihrer Schullaufbahn besser für ihren weiteren Weg entscheiden können. Der Weg in eine inklusive Gesellschaft braucht eine umfassende Netzwerkarbeit mit allen Partnern am Arbeits- und Ausbildungsmarkt, insbesondere auch mit den Lehrkräften und Eltern. Daher begrüße ich es sehr, dass wir diese Kooperationsvereinbarung verlängern", sagt Heidrun Schulz.
Das ergänzende Angebot richtet sich an Schüler:innen von Förderschulen für geistige und körperlich-motorische Entwicklung in den Vorabgangs- und Abgangsklassen. Das strukturierte, mehrjährige Förderprogramm begleitet die Jugendlichen durch verschiedene Module, die individuell und kontinuierlich auf den Übergang ins Berufsleben vorbereiten. Es umfasst Maßnahmen zur Interessenerkundung, persönlichen Zukunftsplanung und Kompetenzfeststellung bis hin zu praxisorientierten Praktika. Ziel ist es, jungen Menschen die Perspektive auf eine Qualifizierung und eine mögliche Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder alternativ eine Beschäftigung in Werkstätten zu eröffnen. Für Schüler:innen mit Teilhabebedarf in Regelschulen können beispielsweise einzelne Module oder Teile des Programms in Anspruch genommen werden.
Mit der Verlängerung der Kooperationsvereinbarung festigen die Partner das Engagement für eine inklusive Gesellschaft, in der junge Menschen mit schweren Beeinträchtigungen ihre Talente entfalten und Perspektiven auf eine erfüllte Berufslaufbahn entwickeln können. Die Vereinbarung endet mit dem Schuljahr 2026/27.
Weiterführende Informationen
Die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung fügt sich ein in eine Reihe verschiedenster Fördermaßnahmen im Bereich inklusiver Arbeitsmarkt. Zur Förderung des beruflichen Eingliederungsprozesses von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt beraten mit der Einheitliche Ansprechstelle (EEA) seit dem 1. Juni 2022 Mitarbeiterinnen Arbeitgeber über die Leistungen bzw. Fördermöglichkeiten des Inklusionsamtes und der beteiligten Rehabilitationsträger.
Mit der Änderung und Verlängerung gleich zwei wichtiger Richtlinien bzw. Förderprogramme und der Verabschiedung der neuen Richtlinie "Barrierefreie Arbeitsumgebung" wurden außerdem zusätzliche Anreize für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen geschaffen. So können mit dem Förderprogramm zur Schaffung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen Prämien an Arbeitgeber:innen gezahlt werden. Insgesamt stehen in der derzeitigen Förderperiode bis 2025 hierfür zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Sandy Stachel
Pressesprecherin
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken