Bundesland Hessen

11/04/2024 | Press release | Distributed by Public on 11/04/2024 03:54

Energiekostenhilfe für Vereine erfolgreich

04.11.2024

Hessisches Ministerium der Finanzen

Pressemitteilung

Unterstützung des Landes

Energiekostenhilfe für Vereine erfolgreich

Mit der Energiekostenhilfe hat Hessen seine Vereine in den vergangenen beiden Heizperioden unterstützt. Die Bilanz: Das Land konnte mit rund 4,6 Millionen Euro 881 Vereinen helfen. 1070 Anträge wurden bewilligt. Eine Hilfe, die auch bei vielen Sportvereinen ankam.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

"Gestiegene Energiepreise haben im vergangenen Winter auch die ehrenamtlich geführten gemeinnützigen Vereine und Institutionen belastet, teilweise sogar existenziell. Wir haben deshalb die Energiekostenhilfe für Vereine geschaffen. Auf 1.070 bewilligte Anträge konnten wir daraus über 4,6 Millionen Euro auszahlen. Pragmatische Hilfe, die wichtig ist und zielgenau bei 881 Vereinen ankam."

"Die Vereine in Hessen leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir müssen und möchten sie erhalten. Die Energiekostenhilfe war dazu ein Beitrag in schwierigen Zeiten."

Zitate Sportministerin Diana Stolz:

"Die Landesregierung hat Wort gehalten und ihre Ankündigung, für die Vereine in Hessen bei den deutlich gestiegenen Energiekosten einen Ausgleich zu schaffen, eindrucksvoll umgesetzt. Allein im Sport wurden 683 Sportvereine mit mehr als 2,5 Millionen Euro (2.566.000€) unterstützt."

"Gerade nach den coronabedingten Einschränkungen war dies die zweite große Herausforderung für das vom Ehrenamt getragene Vereinswesen in unserem Land. Heute lässt sich konstatieren, dass der Sport diese beiden Herausforderungen herausragend gemeistert hat. Denn die hessischen Sportvereine verfügen aktuell mit der Rekordzahl von mehr als 2,21 Millionen über so viele Mitglieder, wie noch nie zuvor. Für diese außerordentlich gute Entwicklung nach schwierigen Jahren gilt mein Dank den Ehrenamtlichen in den Vereinen und dem organisierten Sport mit seinen Verbänden, denen das Land in den vergangenen Jahren ganz bewusst durch die Bereitstellung der genannten Fördermittel beherzt unter die Arme gegriffen haben."

"Die Energiehilfen für den Sport in Hessen sollen auch als Wertschätzung und Anerkennung der geleisteten Arbeit vor Ort verstanden werden. Schließlich sind unsere Vereine die Orte, an denen soziales Miteinander gelebt wird, im städtischen und ländlichen Raum. Durch das Zusammenspiel von Land, den Sportorganisationen und den vielen engagierten Ehrenamtlichen landauf und landab wird es ermöglicht, dass unser Sportland Hessen erfolgreich auf Kurs bleibt. Hierfür sind wir allen Beteiligten sehr dankbar."

Fragen und Antworten

Wie sieht die Bilanz der Energiekostenhilfe aus?

Es wurden bislang 1.070 Anträge von 881 Vereinen bewilligt und rund 4,6 Millionen Euro ausgezahlt. Auf den Sport entfiel davon der größte Anteil. 683 Sportvereine wurden mit mehr als zweieinhalb Millionen Euro unterstützt. Die Bilanz kann sich noch weiter verbessern, da manche Vereine noch auf Abrechnungen ihrer Energieanbieter warten.

Was ist die Energiekostenhilfe für Vereine?

Die Energiekostenhilfe für Vereine sollte helfen, erhöhte Energiekosten bezahlen zu können, die vom 1. März 2022 bis zum 31. Dezember 2023 angefallen sind. Das Land reagierte damit auf die gestiegenen Kosten, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entstanden sind und auch Hessens Vereine getroffen haben. Diese Unterstützung ist Teil des Hilfspakets "Hessen steht zusammen".

Wie sieht die Energiekostenhilfe aus?

Die Energiekostenhilfe war in zwei Phasen aufgeteilt: Phase 1 deckte die Monate März 2022 bis Februar 2023 ab; Phase 2 die Monate März bis Dezember 2023. Pro Phase mussten die entstandenen Energiemehrkosten 1000 Euro überschreiten. Wurden die 1000 Euro überschritten, wurden von der Gesamtsumme der Mehrkosten 80 Prozent erstattet, höchstens jedoch 5000 Euro pro Förderphase. Anträge konnten bis Ende Mai gestellt werden.

Warum bekamen manche Vereine mehr Hilfe als die 5000 Euro?

In besonders begründeten Härtefällen konnte die Energiekostenhilfe auch über den Höchstbetrag von 5000 Euro hinaus gewährt werden.

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