Regierungspräsidium Stuttgart

07/12/2024 | Press release | Distributed by Public on 07/13/2024 07:44

Turnusmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart abgeschlossen

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 überprüft. Durch die öffentliche Bekanntmachung (pdf, 89 KB) ist der Prozess der Überprüfung abgeschlossen. Ziel der Überprüfung war es festzustellen, ob und wie der Flughafen Stuttgart seine Aufgaben im Bereich des Lärmschutzes erfüllt und ob die aktuell bestehenden und möglichen Maßnahmen zur Beschränkung des Fluglärms umgesetzt wurden. Hierzu wurde die Öffentlichkeit beteiligt (vergleiche Pressemitteilung vom 6. Februar 2024). Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind 723 (707 privat, 16 Institutionen) Stellungnahmen zum Entwurf des Überprüfungsdokuments eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in Kapitel 9 des Überprüfungsdokuments behandelt.

Der Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart wurde im Jahr 2014 durch das Regierungspräsidium Stuttgart aufgestellt und befasst sich mit der Bewertung der Ist-Situation und mit Maßnahmen zur Minderung der vom Flughafen ausgehenden Lärmemissionen. Die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist auf die europäische "Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (RL 2002/49/EG) zurückzuführen, die in das deutsche Recht als sechster Teil (§§ 47a - f) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt wurde. So sind unter anderem für Großflughäfen, das heißt für Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugzeugbewegungen pro Jahr, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Diese müssen anlassbezogen bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, spätestens jedoch nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden (§ 47d Abs. 5 BImSchG). Dieses Jahr stand turnusgemäß die Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Stuttgarter Flughafen an.
Die detaillierten Ausführungen können dem Überprüfungsdokument entnommen werden. Dieses kann im Zeitraum von Montag, 15. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 31. Juli 2024. Auf den Internetseiten der nachfolgend aufgeführten Kommunen kann das Dokument über den dort genannten Link abgerufen werden:

Gemeinde Altbach: www.altbach.de
Gemeinde Deizisau: www.deizisau.de
Gemeinde Denkendorf: www.denkendorf.de
Stadt Esslingen a. N.: www.esslingen.de
Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de
Stadt Leinfelden-Echterdingen: www.leinfelden-echterdingen.de
Gemeinde Neuhausen auf den Fildern: www.neuhausen-fildern.de
Stadt Ostfildern: www.ostfildern.de
Gemeinde Schönaich: www.schoenaich.de
Gemeinde Steinenbronn: www.steinenbronn.de
Landeshauptstadt Stuttgart: www.stuttgart.de
Landratsamt Böblingen: www.lrabb.de
Landratsamt Esslingen: www.landkreis-esslingen.de

Einzusehen ist das Überprüfungsdokument ebenfalls während der Öffnungszeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1 (Einlass über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A) sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Auf der Internetseite des RPS ist das Überprüfungsdokument dauerhaft einsehbar.

Hintergrundinformationen:
Der Flughafen Stuttgart verzeichnet jährlich knapp 140.000 zivile Flugbewegungen. Ziel und Zweck des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart ist die Festlegung von Maßnahmen zur Minderung der vom Flughafen ausgehenden Lärmimmissionen. Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans sind gemäß § 14 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm dort die in § 2 Abs. 2 festgelegten Werte zu beachten, die auch Grundlage für die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Stuttgart sind. An diesen Werten haben sich die Festlegung des Plangebiets und die Auswahl der Lärmminderungsmaßnahmen zu orientieren und auf diesen Bereich beschränkt sich die Lärmaktionsplanung. Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung in §§ 47 a - f BImSchG.

Zielsetzung dieser Vorschriften ist zum einen die Ermittlung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm, die Information der Öffentlichkeit über diese Lärmbelastung sowie eine Lärmminderungsplanung bestehend aus Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Für die aktuelle Überprüfung des Lärmaktionsplans liegt die aktualisierten Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 zugrunde. Erstmals kamen dabei europäisch harmonisierte Berechnungsverfahren zum Einsatz.

Die Auswirkungen der seit Februar 2023 im Probebetrieb befindlichen Flugroute TEDGO-NEU wurden informatorisch dargestellt. Bei TEDGO-NEU handelt es sich nicht um eine Maßnahme des Lärmaktionsplans. Die Zuständigkeit für TEDGO-NEU liegt beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.