Österreichisches Parlament

06/24/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/24/2024 07:35

Neu im Finanzausschuss Neues Hilfspaket für Gemeinden in der Höhe von 920 Mio. €

Wien (PK) - Um die Liquidität der 2.093 österreichischen Kommunen zu verbessern und Investitionen zu ermöglichen, haben ÖVP und Grüne ein neues Hilfspaket auf den Weg gebracht (4102/A ). Konkret wird der Bund den Gemeinden im Jänner 2025 einen Betrag von 300 Mio. € überwiesen. Ferner werden 500 Mio. € für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIP 2025) zur Verfügung gestellt, wobei der von den Gemeinden zu erbringende Kofinanzierungsanteil von 50 % auf 20 % gesenkt wird. Damit auch die noch offenen 400 Mio. € aus dem laufenden Investitionsprogramm abgeholt werden können, soll die Antragsfrist um zwei Jahre bis Dezember 2026 verlängert werden.

Die Hälfte der Mittel des neuen KIP sind speziell für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung reserviert. Förderbar sind aber auch Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, Altenpflege, Sport, öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung oder Breitbandausbau. Für die Einrichtung von kommunalen Kinderbetreuungsplätzen in den Sommerferien 2025 bis 2028 können pro Gemeinde 3 % des Zuschusses verwendet werden. Mit den Projekten muss im Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2028 begonnen werden.

Förderung des digitalen Übergangs

Ein besonderer Schwerpunkt im neuen Programm ist die Förderung des digitalen Übergangs, e inschließlich der verstärkten Unterstützung der Bürger:innen bei elektronischen Amts- und Behördenkontakten sowie bei der Einreichung von Online-Förderanträgen. Dafür gibt es einen Finanztopf in der Höhe von 120 Mio. € für vier Jahre (pro Jahr 30 Mio. €). Je nach Gemeindegröße können zwischen 8 € und 20 € pro Einwohnerin bzw. Einwohner ausgeschüttet werden.

Die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung des Zweckzuschusses und dessen Überweisung an die Gemeinden obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Was die Auszahlungen angeht, so werden 40 % des jeder Gemeinde höchstens zustehenden Zuschusses frühestens ab dem 1. Jänner 2025, weitere 30 % ab dem 1. Jänner 2026 und weitere 30 % ab dem 1. Jänner 2027 ausbezahlt werden. (Schluss) sue