Landkreis Biberach

23/07/2024 | Press release | Distributed by Public on 24/07/2024 02:15

Wildfischfänge weisen nur noch geringe Mengen an (Leuko-)Malachitgrün auf

23.07.2024
Ende vergangenen Jahres wurden in einer Fischzucht in Langenenslingen (Leuko-)Malachitgrün nachgewiesen. Zuvor war der Stoff bereits in einem Schlachtbetrieb in Hettingen (Landkreis Sigmaringen) festgestellt worden. Auch in Sedimentproben im Ober- und Unterlauf der Fischzucht konnte damals (Leuko-)Malachitgrün nachgewiesen werden. Seit Ende Dezember 2023 ist die Fischzuchtanlage in Langenenslingen nicht mehr in Betrieb.

Im März 2024 wurden auch Wildfische aus dem weiteren Verlauf des Biberbachs entnommen und beprobt. Seinerzeit wurden geringe Mengen (Leuko-)Malchitgrün festgestellt, die den für Lebensmittel festgelegten Grenzwert nur leicht überschritten. Im anderen Teil der Wildfische wurde kein (Leuko-)Malachitgrün nachgewiesen. In zwei Fischen wies das Veterinäramt im August 2023 hingegen eine deutlich höhere Belastung des Stoffes nach. Dies deutet daraufhin, dass die Fische im August 2023 einer deutlich höheren Konzentration des Stoffes ausgesetzt waren und die Menge an Malachitgrün im Gewässer seitdem zurückgeht.

Diese Überlegung wird nun gestützt durch neuerliche Beprobungen im Sediment und bei Wildfischen, die im Juni 2024 vorgenommen wurden und deren Untersuchungsergebnisse nun vorliegen. Demnach hat sich die Konzentration an (Leuko-)malachitgrün weiter deutlich verringert. An allen Stellen im Sediment wurde nur noch ein Bruchteil der früheren Werte festgestellt. Bei den 21 genommenen Fischproben war rund die Hälfte der Fische gänzlich unbelastet, nur in einem Fisch wurde der für Lebensmittel festgelegte Grenzwert leicht überschritten.

Die Ursache für den Eintrag von (Leuko-)Malachitgrün in die Fischzucht beziehungsweise in das Gewässer konnte leider nicht geklärt werden.

Hintergrund: Malachitgrün und Leukomalachitgrün möglicherweise krebserregend

Malachitgrün und Leukomalachitgrün sind wirksam gegen Bakterien und Pilze bei Fischen. In früheren Jahren wurden diese Stoffe in Fischzuchten als Tierarzneimittel regelmäßig angewendet. Da beide Stoffe aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich gelten, ist ihre Verwendung nur noch bei Zierfischen erlaubt. Für den Einsatz bei Fischen, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, ist das Tierarzneimittel seit dem Jahr 2004 EU-weit nicht mehr zugelassen.