Stadt Gütersloh

06/25/2024 | Press release | Distributed by Public on 06/25/2024 11:25

Neue Mietobergrenzen im Kreis Gütersloh zum 1. Juli

Neue Mietobergrenzen im Kreis Gütersloh zum 1. Juli

25.06.2024

Zuletzt erfolgte zum Juli 2022 eine Anpassung der Mietobergrenzen.

Mitteilung Kreis Gütersloh:

Die Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld und von Sozialhilfe werden zum 1. Juli angepasst. Dabei wird es für alle Wohnungen unterschiedlicher Größe zu Steigerungen der Mietobergrenzen kommen. Absenkungen der Richtwerte wird es hingegen keine geben. Das ist das Ergebnis einer Eigentümerbefragung durch das Jobcenter und die Abteilung Soziales des Kreises Gütersloh zusammen mit den Städten und Gemeinden. Zuletzt erfolgte zum Juli 2022 eine Anpassung der Mietobergrenzen.

So steigt beispielsweise in Borgholzhausen die Mietobergrenze für eine bis zu 95 Quadratmeter große Wohnung um 74 Euro auf nunmehr 752 Euro (Bruttokaltmiete). In Gütersloh steigt die Mietobergrenze für eine bis zu 50 Quadratmeter große Wohnung um 55 Euro auf jetzt 486 Euro (Bruttokaltmiete). Diese Obergrenzen legen fest, welchen Zuschuss Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe maximal für die Miete und Nebenkosten ihrer Wohnung vom Jobcenter oder der Abteilung Soziales erhalten.

Zusätzlich zur angemessenen Nettokaltmiete und den Nebenkosten werden die Heizkosten übernommen. Anhand von Verbrauchswerten, die unter anderem im 'Bundesweiten Heizspiegel' festgehalten sind, wird überprüft, ob die Heizkosten angemessen sind. Das erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Energiekosten und gewährleistet so eine dem Marktgeschehen angepasste Prüfung.

Die aktualisierten Werte ab 1. Juli werden auf der Seite des Jobcenter im Informationsblatt zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung veröffentlicht.

Die erforderliche Datenerhebung erfolgte zu Beginn dieses Jahres bereits zum dritten Mal in einer gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden und des Kreises. Zusätzlich zur Anpassung der Mietobergrenzen wurden die Daten auch für die Aktualisierung der qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen verwendet. Rund 42.000 Eigentümer von Wohnungen sowohl in Mehrfamilienhäusern als auch in Ein- und Zweifamilienhäusern wurden im Kreisgebiet angeschrieben. "Erfreulich war der für eine Massenbefragung in der Fläche sehr gute Rücklauf. Es konnten Daten von knapp 40.000 Mietwohnungen erhoben werden", so Kathrin Meister, Abteilungsleiterin Leistungen des Jobcenters Kreis Gütersloh.

Das gemeinsame Vorgehen hatten Landrat Sven-Georg Adenauer sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im vergangenen Jahr abgestimmt. Die Federführung für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel lag in der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen des Kreises. Die Koordination für die Anpassung der Mietobergrenzen übernahm die Abteilung Leistungen des Jobcenters in Abstimmung mit der Abteilung Soziales.

Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh nach einem Ausschreibungsverfahren das Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg beauftragt. Die Hamburger Firma verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Mietwerterhebungen. Das Gutachten wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Neben den Bestandsmieten wurden auch die kalten Betriebskosten ausgewertet. Anschließend erfolgte noch ein Abgleich mit dem aktuellen Wohnungsangebot.